Neues Team an der Spitze
Der dbb hat gewählt – Bericht vom Gewerkschaftstag des dbb
Ulrich Silberbach, ehemaliger Bundesvorsitzender der komba, heißt der neue Bundesvorsitzende des dbb. Der Gewerkschaftstag wählte den gebürtigen Kölner am 20.11.17 an die Spitze des Dachverbandes. Zweiter Vorsitzender des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik ist Friedhelm Schäfer, ehemaliger Landesvorsitzender des dbb Niedersachsen. Zum neuen Fachvorstand Tarifpolitik wurde Volker Geyer, ehemaliger Bundesvorsitzender der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) gewählt.
Der bisherige Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt und die Fachvorstände Hans-Ulrich Benra und Willi Russ traten nicht mehr zur Wahl an und verabschiedeten sich unter tosendem Beifall der Delegierten und mit emotionaler Ergriffenheit in den Ruhestand.
Der neue Bundesvorsitzende beschrieb in seiner ersten Grundsatzrede das Wirken des öffentlichen Dienstes und damit des dbb so: „Nicht das Verteidigen von Privilegien, sondern das Gemeinwohl steht im Zentrum unserer Profession.“ Dabei orientieren sich die Bediensteten an den Werten Freiheit, Sicherheit, Gerechtigkeit und Solidarität.
In mehreren Wortbeiträgen auf dem Gewerkschaftstag wurde in diesem Zusammenhang die durch die Forsa-Umfrage des VBE „Gewalt gegen Lehrkräfte“ eingeläutete Kampagne zu „Gewalt im öffentlichen Dienst“ erwähnt. Ebenso fand sowohl bei den Rednern des dbb als auch bei den Gästen aus der Politik das Manifest „HALTUNG ZÄHLT“ des bayerischen VBE-Landesverbandes Beachtung. Beides sind Beispiele für ein klares Bekenntnis zu demokratischen Werten, zu Respekt und Toleranz.
Um entsprechende Nachwuchs- und Fachkräfte für die Arbeit im öffentlichen Dienst begeistern zu können, so Silberbach, müssten die Arbeitsbedingungen dringend verbessert werden. Dies gelte allgemein etwa für die Bezahlung oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, als auch speziell für die Modernisierung des Berufsbeamtentums. „Staatsdiener sind kein Relikt aus dem vorigen Jahrhundert“, so Silberbach. „Eine stabile Verwaltung braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Unveräußerlicher Teil des Berufsbeamtentums sind deshalb seine Sicherungssysteme, Beamtenversorgung und Beihilfe, die wie das Lebenszeitprinzip erst das Gesamtkonzept ausmachen.“
Weitere Informationen zum dbb-Gwerkschaftstag 2017 können auch unter www.dbb.de nachgelesen werden.
Sozialverträgliche Begleitung der Funktionalreform und TV Umbau QUALIFIZIERUNG VON LEHRKRÄFTEN
In der zweiten Verhandlungsrunde zum TV Umbau zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, der Landesregierung und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Brandenburg am 24. Oktober 2017, wurde vereinbart, die im § 17 des TV Umbau vereinbarten Sonderregelungen für Lehrkräfte in einer eigenen Arbeitsgruppe zu beraten. Am 1. November 2017 tagte diese Arbeitsgruppe mit den betroffenen Ministerien (MdF, MBJS, MiK), der Staats-kanzlei und Vertretern des dbb sowie der GEW.
Lesen Sie in dieser hier, was vereinbart wurde:
BPV im Gespräch mit CDU-Bildungsexperten Gordon Hoffmann
2600 Schüler in Brandenburg haben das Mathe-Abi ein zweites Mal geschrieben.
Besser wurde davon allerdings nichts. Zwar kam in der zweiten Runde keine Logarithmusfunktion mehr vor, aber der Fachprüfungsmittelwert von 6,0 Punkten, lag unter dem der ersten Runde. Da hatte er immerhin noch 7,3 Punkte betragen. (6 Punkte entsprechen übrigens der Note 4+, 7 Punkte der 3-)
Spätestens an dieser Stelle wird klar, wenn der Prüfungsdurchschnitt eines ganzen Jahrgangs zwischen 3 und vier liegt, dann ist das Ergebnis nicht mit einer vielleicht nicht behandelten Funktionsschar begründbar, sondern die Ursachen liegen tiefer. (Immerhin können die Prüflinge bei der Analysisaufgabe zwischen zwei gleichwertigen Aufgaben mit jeweils unterschiedlichen Funktionsarten wählen.
Eine Ursache sieht Gordon Hoffmann in der mangelhaften Qualitätssicherung bei der Aufgabenentwicklung.
Er hatte Akteneinsicht genommen in die Vorgänge rund um die Entwicklung der Aufgaben des diesjährigen Mathematik-Abiturs und berichtete uns über die Ergebnisse.
„Der ganze Vorgang ist absurd – Die erste Kontrollrunde hat offenbar überhaupt nicht stattgefunden. Jedenfalls gibt es dazu keine Akten – aus Gründen, die mir keiner plausibel erklären kann. Bei der zweiten Kontrollrunde haben alle beteiligten Lehrer Bedenken gegen die Aufgaben erhoben. In ihren Hinweisen findet sich die klare Warnung, dass die Aufgabe ‚unterrichtsfern‘ und sogar ‚für das Brandenburger Abitur ungeeignet‘ sei. Diese Warnungen haben die Verantwortlichen offenbar in den Wind geschlagen.“
Das mit Hinweisen und Kritiken von Lehrkräften sehr, sagen wir mal „unkonventionell“ umgegangen wird, ist nicht neu.
Seit Jahren äußern wir zum Beispiel massive Kritik daran, dass die Brandenburger Schülerrinnen und Schüler gemeinsam mit Berlin das Leistungskursabitur schreiben und dass, obwohl sie nur 4 Mathematikstunden pro Woche haben und nicht 5, wie die Berliner.
Außerdem kann ein Berliner Schüler zwischen Grund- und Leistungskurs wählen. Unsere Schüler müssen alle den Kurs auf erhöhtem Anforderungsniveau belegen.
Die geforderte Stofffülle des Brandenburger Lehrplans ist jedoch mit einer solch heterogenen Schülerschaft, wie wir sie in unseren Kursen vorfinden, in 4 Wochenstunden nicht auf Leistungskursniveau vermittelbar. Da fehlen schlicht und einfach die 70 – 80 Stunden zum Üben, die die Berliner Schüler mehr haben.
Das war im Übrigen auch eine Erkenntnis des Gutachtens, dass das MBJS nach dem Debakel in Auftrag gegeben hat
Behauptet wurde auch immer, dass das Brandenburger Matheabi länderspezifisch angepasst werde und einfacher als das Berliner sei.
Diese Argumentation lief jedoch in diesem Jahr völlig ins Leere.
Hier die Fakten: Der Berliner Schüler hat die Wahl zwischen Grund- und Leistungskurs. Hat er sich für den Leistungskurs entschieden und schreibt das Abi, kann er in Analysis, Stochastik und analytischer Geometrie von 2 gleichwertigen Aufgaben jeweils eine wählen und lösen. Hat er sich dabei für die Aufgaben 1.2., 2.2. und 3.2. entschieden, hat er übrigens genau die drei Brandenburger Aufgaben „erwischt“. Dafür hat er 270 Minuten Zeit.
Unsere Brandenburger Matheabiturienten haben in den 270 Minuten noch einen 40-minütigen hilfsmittelfreien Test (15 Punkte) mit Aufgaben zu jedem der 3 Stoffgebiete zu bewältigen und müssen sich außerdem entscheiden, ob Sie die große Geometrieaufgabe (25 Punkte) und die kleine Stochastikaufgabe (10 Punkte) nehmen oder umgekehrt. D.h. Sie wählen nicht jeweils zwischen gleichwertigen Aufgaben, sondern müssen alle 4 Aufgaben gegeneinander abwägen und dann entscheiden.
Für leistungsstarke Mathe-Schüler sicher kein Problem, aber für die anderen?
Übrigens hat ein Berliner Schüler 2 Leistungskurse, der Rest sind Grundkurse. In Brandenburg sind es 5 Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau ….
Und was sagt die Kultusministerkonferenz (KMK)? Sie hat zur bundesweiten Vergleichbarkeit von Abitur-Ergebnissen Standards festgelegt. Demnach sind zwei bis vier Leistungskurse grundsätzlich möglich.
Deshalb hat sich Brandenburg bereits im Frühjahr (lange vor dem diesjährigen Abitur) entschieden, die gymnasiale Oberstufe erneut zu reformieren. Nur zwei Leistungskurse sollen es dann wieder sein. Die Neuregelung soll vom Schuljahr 2018/2019 an gelten. Das Abitur nach den neuen Regelungen könnte dann erstmals im Schuljahr 2020/21 abgelegt werden.
Grundsätzlich ist das Vereinheitlichen der Anforderungen und das Aufstellen von Standards absolut zu begrüßen, schon um das Abitur bundesweit vergleichbar zu gestalten.
Aber, weshalb man sich schon im Vorfeld dieser Reform entschied, auf einen gemeinsamen Aufgabenpool zuzugreifen, obwohl unsere Schüler darauf gar nicht genügend vorbereitet sein können, warum man den Schwierigkeitsgrad schon jetzt leistungskurskonform drastisch erhöhte (fast 30 % der Aufgaben aus dem Anforderungsbereich III, statt wie bisher ca. 15 %) – das ist nicht nachzuvollziehen.
Was heißt das? Die Schülerinnen und Schüler, die in den nächsten Jahren das Abitur in Mathematik ablegen, stehen vor den gleichen Herausforderungen wie in diesem Jahr und müssen die Folgen von Brandenburgs bildungspolitischen Experimenten ausbaden.
Was ist also fürs Erste zu tun, um für die Schülerinnen und Schüler den Schaden zu begrenzen? Die Erhöhung der Anzahl der Mathestunden auf 5 im letzten Jahr der gymnasialen Oberstufe, kann das sicher nicht vollständig kompensieren. Dazu gehört mehr. Wir fordern zusätzlich folgende Maßnahmen:
Aufgabenerstellung
Die drei vorgesehenen Kontrollrunden müssen immer durchgeführt werden. Das Auslassen einer Kontrollrunde wegen z.B. Erkrankung eines kontrollierenden Kollegen ist nicht hinnehmbar. Für den Bedarfsfall ist eine Vertretung einzurichten.
Der Terminplan für die Aufgabenerstellung ist so zu entzerren, dass dieser auch von den beteiligten Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden kann.
Nicht nur zwei, sondern mindestens vier Mathematiklehrer sollten in jeder Runde die Aufgaben begutachten.
In den Gutachten angeführte Kritikpunkte müssen immer Beachtung finden.
Ebenso müssen die Hinweise, die in Auswertung des Abiturs von den Schulen kommen, im Folgejahr bei der Aufgabenstellung beachtet werden.
Vorbereitung der Mathe-Kollegen und Schüler auf die Prüfung
Aus den Prüfungsschwerpunkten, die mit dem Beginn des ersten Semesters der Qualifikationsphase veröffentlicht werden, muss eindeutig hervorgehen, was Gegenstand der Prüfung sein könnte und was nicht (Positiv- und Negativliste).
Zu jedem Prüfungsschwerpunkt müssen den Mathekollegen Beispielaufgaben mit erwünschter Lösung zur Verfügung gestellt werden.
Alte Prüfungsaufgaben müssen mit dem Bewertungsmaßstab im Internet den Schülern zum Trainieren für die Prüfung bereitgestellt werden.
Rahmenplanentwicklung
Vor der Rahmenplanerstellung muss geklärt werden, was zum Abiturwissen gehören soll.
Erst dann kann die notwendige Unterrichtszeit ermittelt werden. Übersteigt diese die anvisierte Unterrichtsstundenzahl, ist der geforderte Umfang im Rahmenplan zu kürzen oder die Unterrichtsstundenzahl zu erhöhen.
Jede Erweiterung des Rahmenplans ist mit zusätzlicher Unterrichtszeit abzusichern.
Weltlehrertag am 05. Oktober
Lehrkräfte brauchen Freiheit und Freiräume
Anlässlich des Weltlehrertags am 05. Oktober 2017, der unter dem Motto „Lehren in Freiheit, Lehrkräfte bestärken“ steht, mahnt
Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung: „Für jede Gesellschaft ist es essenziell wichtig, dass die
Lehrkräfte in Freiheit lehren können. Sie sind es, welche die zukünftige Generation auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereiten. Das geht nur, wenn sie ausreichende Freiräume haben, um die Meinungsvielfalt darzustellen und die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Denken und eigenen Entscheidungen ermuntern. Die Lehrkräfte müssen darin bestärkt werden, diese Verantwortung wahrzunehmen. Denn gerade
wenn extremistische Äußerungen salonfähig werden und sogar zu Bundestagsmandaten führen, brauchen wir die Demokratieerziehung mehr denn je.“
Mit Blick auf politische Entwicklungen in der Welt, u. a. Massenentlassungen von Lehrkräften in der Türkei, stellt Beckmann fest: „Freiheit ist in diesen bewegten Zeiten nicht mehr selbstverständlich. Wir beobachten mit Sorge, wie Regime versuchen, auf Lehrpläne und vermittelte Inhalte Einfluss zu nehmen oder gar Lehrkräfte entlassen. Was damit bezweckt werden soll, ist klar: Verminderung der Meinungspluralität, Gehorsamkeit und damit auch Kinder, denen das selbstständige Denken verwehrt werden soll. Hier müssen wir hinsehen und unsere Kollegen im Ausland solidarisch unterstützen.“
Kontext:
Der Weltlehrertag, der stets am 5. Oktober begangen wird, geht zurück auf einen Beschluss von UNESCO, ILO und Education International (EI). Die EI vertritt 30 Millionen Beschäftigte in Bildungseinrichtungen von der
frühkindlichen Erziehung bis zur Universität in 400 Mitgliedsorganisationen aus mehr als 170 Ländern. Der VBE ist eine der Gründungsorganisationen der Education International (EI) und engagiert sich für die solidarische Idee der weltweiten Stärkung des Lehrerberufes.
(Quelle: Pressedienst des VBE vom 04.10.2017)
Auswirkungen der Besoldungsanpassung auf Tarifbeschäftigte
Die besoldungsrechtlichen Änderungen zur Hebung der Eingangsämter werden, wie auch bisher üblich, auf die Tarifbeschäftigten übertragen. Von der Hebung der Eingangsämter könnten alle Beschäftigten profitieren, die eine auf die Sekundarstufe I bezogen Lehramtsbefähigung oder eine Ausbildung als Diplomlehrer mit zwei Fächern haben sowie Schulleitungen an Grund – und Oberschulen. Entsprechende Hinweise sind den Schulen übermittelt worden (MI46/17).
Für Tarifbeschäftigte,
die einen Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung Lehrkräfte gestellt hatten gilt:
Alle Tarifbeschäftigten, die bis spätestens 31.05.2017 bereits einen Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung Lehrkräfte gestellt hatten, werden ohne einen zusätzlichen Antrag höhergruppiert (Tarifautomatik). Sollte dies bis Dezember 2017 nicht erfolgt sein, empfehlen wir eine Geltendmachung.
Für Tarifbeschäftigte,
die bisher noch keinen Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung Lehrkräfte gestellt haben gilt:
Wer bisher noch keinen Antrag gestellt hat, weil sich keine Verbesserungen ergeben haben oder alle Fristen versäumt wurden, der kann nun einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Der Antrag muss bis 31.07.2018 gestellt werden und wirkt zum 01.08.2017 zurück.
Besoldungsanpassung – Hinweise zur Umsetzung
(rechtliche Grundlage: Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Land Brandenburg vom 10.Juli (GBbl. I Nr.14))
1. Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge – Übernahme des Tarifergebnisses
Die Zahlung soll mit den Septemberbezügen erfolgen, einschließlich der Nachzahlungen für Januar bis August (Erhöhung 2017 2,45%, 2018 2,85%).
2. Hebung der Eingangsämter (A13 g.D.)
Die Hebung erfolgt per Gesetz rückwirkend zum 01.08.2017. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Die Schulämter werden die P-Akten der Kolleginnen und Kollegen einzeln betrachten und ggf. die neue Zuordnung vornehmen. Bitte haben Sie etwas Geduld, falls Sie betroffen sind.
Die bisherige strikte besoldungsrechtliche Verwendungsregel wurde mit dem Gesetz aufgehoben. Damit ist für die Besoldung nur noch die Befähigung maßgeblich, unabhängig von der Schulstufe.
In den Hinweisen zum Gesetz führt das Ministerium der Finanzen aus, dass die Hebung erst ruhegehaltsfähig wird, wenn mindestens 2 Jahre Dienstzeit im neuen Eingangsamt erbracht wurden.
In Kürze sollen auch Hinweise für die entsprechenden Höhergruppierungen der Tarifbeschäftigten folgen. Nach den Grundsätzen der Entgeltordnung (Abschnitt 1) sind Tarifbeschäftigte in die Entgeltstufe einzugruppieren, die der Besoldungsgruppe mit der gleichen Befähigung im Beamtenverhältnis vergleichbar ist.
3. Nachzahlungsgesetz
Die Nachzahlungen für zu geringe Alimentation von 2004 bis 2014 beschränkt sich, anders als ursprünglich berichtet, auf die für diese Jahre offenen rd. 300 Widerspruchs- und Klageverfahren. Bitte prüfen Sie, ob Sie zu dieser Personengruppe gehören und wenden Sie sich ggf. an unsere Rechtsstelle. Der dbb bereitet entsprechende Musterklagen vor.
Die ZBB versendet zurzeit abschließende Bescheide zu alten Widersprüchen dazu.
Sommertreffen in Lübbenau
Die Mitglieder des Kreisverbandes OSL finden sich zweimal im Jahr in lockerer Runde zusammen.
Neben den gewerkschaftlichen und schulischen Themen dienen diese Treffen aber auch dem geselligen Beisammensein.
Anfang Dezember suchen wir in Saßleben unseren Bowlingmeister. Selbstgebackene Plätzchen und ein kleines Geschenk lassen bei uns neben dem Schulstress die Vorfreude auf das Weihnachtsfest aufkommen.
Zu unserem diesjährigen Sommertreffen ging es am 13.06.2017 nach Lübbenau. Herr Lehmann vom Touristenverband begrüßte uns in traditioneller Kleidung. Wie vor hundert Jahren erschien er in weißer Hose, weißem Hemd, Stiefel, dunklem Jackett und Hut. Ein Stock und ein alter Koffer vervollständigten seine Aufmachung. Aber was wollte er mit dem alten Koffer? Das sollten wir in den kommenden eineinhalb Stunden bei einem kleinen Rundgang erfahren.
An wirklich passenden Orten öffnete Herr Lehmann seinen Koffer, verkleidete sich und spielte uns verschiedene Spreewaldsagen vor. Einmal war er der Nix, der die Angler ärgerte, weil sie in sein Reich eindrangen. An anderer Stelle spielte er den Teufel, der mit seinem Pflug den Spreewald entstehen ließ. Als betrunkener Bauer betrog er die Irrlichter und endete deshalb im Moor. Im Schlosspark war er ein Junker, der dem Schlangenkönig die Krone stahl. Aus dem Erlös der Krone baute er sich das Schloss, vor dem wir gerade standen.
Obwohl viele von uns die Stadt Lübbenau, den Spreewald und einige Sagen kennen, war es Dank Herrn Lehmanns schauspielerischer Leistung sehr unterhaltsam und informativ. Er hat es geschafft, uns für kurze Zeit in eine andere Welt zu entführen.
Ein anschließender Gaststättenbesuch ließ den schönen Abend ausklingen.
Die Mücken haben uns übrigens nicht auf unserem Ausflug begleitet.
Gerechtigkeit wa(a)gen!
Bundesweite Kampagne des VBE trägt nun auch in Brandenburg Früchte: 6300 Lehrerinnen und Lehrer ab 1.8.2017 die A/E 13!
Der BPV setzt sich seit 2011 auf allen Ebenen für eine gerechte Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer im Land Brandenburg ein. Die Basis dafür ist die bundesweit erfolgreiche Kampagne des VBE-Bund, in allen Bundesländern Gerechtigkeit in der Lehrerbesoldung zu erreichen.( „Gerechtigkeit wa(a)gen“)
Unter dem Druck des Lehrkräftemangels wurden alle finanziellen Bedenken in der Landesregierung verdrängt und der Weg für eine angemessene Bezahlung für einen Teil der Lehrerinnen und Lehrer frei gemacht.
In den Nachbarbundesländern ist diese Besoldung für alle Lehrkräfte schon geregelt, nur Brandenburg zögerte und war somit für viele Berufsstarter als Arbeitsort nicht mehr attraktiv. Der Landesregierung konnte ein erster Schritt abgerungen werden, der die prekäre Situation in der Sek.I entschärfen soll.
Im Bereich der Primarstufe ist die Situation aber mindestens ebenso angespannt und kann nicht ausschließlich über Seiteneinsteiger gerettet werden. Hier ist eine Anpassung der Bezahlung an die anderen Schulstufen ebenfalls dringend geboten.
Ca. 2000 Lehrerinnen und Lehrer wurden von den Neuregelungen noch nicht erfasst.
Das zu erreichen ist eines der wichtigsten Ziele des BPV in den nächsten Monaten.
Mit der Abstimmung hat der Landtag in seiner Sitzung am 29. Juni 2017 über das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 den Weg für die Anhebung der Besoldung für ca. 6300 Lehrkräfte geöffnet.
So werden folgende Lehrerinnen und Lehrer in die Besoldungsgruppe A 13 bzw. Entgeltgruppe EG 13 angehoben:
- Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen
- Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und II (allgemeinbildende Fächer) bei einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I
- Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und II (allgemeinbildende Fächer) bei einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I
- Diplomlehrerinnen und -lehrer mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer der polytechnischen Oberschule (Klasse 5 bis 10)
- Die Höhergruppierung erfolgt zum 01.08.2017 und wird unabhängig vom Einsatz in der Grundschule, Oberschule, Gesamtschule oder dem Gymnasium gewährt. Sie wird per Gesetz vollzogen und gilt damit für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis, als auch im Tarifbereich.
Die Übernahme von Schulleitungsaufgaben und damit die Besetzung von Schulleitungsstellen ist im Land Brandenburg eine weniger anerkannte Position. Deshalb wurde auch hier eine Nachbesserung veranlasst.
Folgende Schulleitungsmitglieder werden in die A 14 / EG 14 angehoben:
- Konrektorinnen bzw. Konrektoren
- als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
- als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schüler
- Oberschulkonrektorinnen bzw. Oberschulkonrektoren
- als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Oberschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I
- als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Oberschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I
- als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Oberschule mit angegliederten Primarstufenbereich mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern in der Primarstufe und der Sekundarstufe I
- Rektorinnen bzw. Rektoren
- als Leiterin oder Leiter einer Grundschule mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern
- als Leiterin oder Leiter einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
- Rektorinnen bzw. Rektoren an einer Gesamtschule oder an einer Oberschule
- als Leiterin oder Leiter des Primarstufenbereichs einer Gesamtschule oder einer Oberschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
- Zweite Konrektorinnen bzw. zweite Konrektoren einer Grundschule mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern
Eine Anhebung in die A 15 erhalten Rektorinnen und Rektoren als Leiterin oder Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern.
In Vorbereitung dieses Landtagsbeschlusses fanden Tarifgespräche mit den Gewerkschaften statt, die zu folgenden Ergebnissen führten und in den Beschluss vom 29.6.2017 integriert sind.
- Eine Besoldungserhöhung in 2017 um 2,45 Prozent und in 2018 um 2,85 Prozent. (Minus 0,2% Versorgungsrücklage)
- 2.000,- EURO Einmalzahlung für alle Beamtinnen und Beamten (für Pensionäre die Hälfte), aber verteilt über die Jahre 2017 – 2020 (jeweils im November folgende Beträge: 2017 800,- €, 2018 600,- €, 2019 400,- € und 2020 200,- €)
- Zusicherung einer zusätzlichen Besoldungserhöhung für die Jahre 2017 bis 2020 um jeweils 0,5 Prozent und eine im Gesetz festgeschriebene 1 zu 1 Übernahme der Tarifergebnisse (inhalts- und zeitgleich) für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020
Wann ist mit der Zahlung der neu entstandenen Ansprüche zu rechnen?
Die Durchführungsbestimmungen müssen erstellt und in Kraft gesetzt werden. Es ist wiederum damit zu rechnen, dass es die Nachzahlungen erst im Spätherbst geben wird.
Der Brandenburgische Pädagogen-Verband wird sich auch weiterhin in den nächsten Monaten für eine gerechte Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer sowohl bei der Landesregierung als auch im Landtag einsetzen.
Investitionen in den Schulbau zukunftsfähig gestalten!
Symposium „Schulbau der Zukunft“
Investitionen in Schulbau und Schulsanierung müssen an verbindliche Kriterien geknüpft sein, um leistungsfähigen Schulbau zu garantieren. Das fordern der Bund Deutscher Architekten (BDA), die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft und der Verband Bildung und Erziehung (VBE). Bei dem am 20. Juni 2017 gemeinsam ausgerichteten Symposium „Schulbau der Zukunft“ sollen Kriterien von den 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern erarbeitet und anschließend mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik diskutiert werden.
Nach Umfragen der KfW-Bank, veröffentlicht im September 2016, gibt es für die Schulen in Deutschland einen Investitionsbedarf in Höhe von 34 Milliarden Euro. Hierzu zählen sowohl Sanierungen, als auch Schulneubau und -erweiterungen. Mit dem kürzlich gelockerten Kooperationsverbot kann der Bund künftig finanzschwache Kommunen mit 3,5 Milliarden Euro direkt bei der Sanierung von Schulen unterstützen. Auch im Bundestagswahlkampf hat das Thema Schule Hochkonjunktur. BDA, Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft und VBE sind sich einig, dass hinterfragt werden muss, mit welchem Anspruch in den Schulbau investiert wird. Sie setzen sich dafür ein, dass eine kriteriengeleitete Förderung den von ihnen herausgegebenen „Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“ gerecht wird.
Der Präsident des BDA, Heiner Farwick, erklärt: „In der aktuellen Bildungsdebatte rückt die bauliche Qualität von Schulen immer mehr in den Fokus. Die Schule des 21. Jahrhunderts muss mehr bieten als Lehr- und Lernräume, sie muss Kindern und Jugendlichen ein guter Lebens- und Entwicklungsraum sein. Wir brauchen Schulen, in denen sich Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte wohlfühlen, die sie vielleicht sogar mit Stolz erfüllen und die neue pädagogische Konzepte ermöglichen und unterstützen. Um einen Schulbau mit dieser Programmatik umzusetzen, brauchen wir Förderprogramme, die nicht auf Teilaspekte ausgerichtet sind, sondern die mit einem ganzheitlichen Ansatz eine Qualitätsoffensive erreichen.“
Der Vorstand der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, Karl-Heinz Imhäuser, erklärt: „Das von der Bundesregierung aufgelegte Förderprogramm bietet die Chance, dringend erforderliche strukturelle Veränderungen bei der Umsetzung der anstehenden Baumaßnahmen anzugehen. Damit die Trendwende im Schulbau gelingt, benötigen wir zentrale Kriterien, um die Fehler früherer Förderprogramme zu vermeiden. Die Schulen der Zukunft brauchen eine innovative, alle Bereiche der Bildungsinstitution umfassende Neukonzeptionierung.“
Der VBE-Bundesvorsitzende, Udo Beckmann, erklärt: „Wir erleben große Umbrüche in der Bildungslandschaft. Inklusion, Integration und Digitalisierung lassen sich nur bewältigen, wenn der Schulbau hierauf ausgerichtet ist – in einem Gesamtkonzept, das diesen Namen verdient. Die Politik darf den Raum als 3. Pädagogen nicht länger zu Gunsten von kurzlebigen Lösungen vernachlässigen. Pädagogisch leistungsfähige Schulbauten sind ein bedeutender Baustein, Lehrkräften einen gesunden und sicheren Ort zum Arbeiten bereitzustellen und die Schülerinnen und Schüler optimal fördern zu können“.
Hintergrund
Anlass des Symposiums ist das Erscheinen der vollständig überarbeiteten 3. Auflage der „Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“. Die erste Auflage wurde 2013 veröffentlicht. Die Leitlinien formulieren Qualitätsstandards, die den veränderten Anforderungen an Schulbauten gerecht werden. Sie beschreiben wichtige Prinzipien für den Schulbau, geben Empfehlungen zur räumlichen Organisation von Schulen sowie zu spezifischen Raumbedarfen für ausgewählte Funktionsbereiche und weisen auf die erforderlichen Qualitäten von Prozessen und Verfahren im Schulbau hin.
Wichtige Anforderungen für die Investition in leistungsfähigen Schulbau sind:
- Leistungsfähige Schulen haben eine Architektur und ein Raumprogramm, die auf einem pädagogischen Gesamtkonzept basieren.
- Leistungsfähige Schulen sind Orte mit hochwertigen funktionalen und ästhetischen Qualitäten, an denen sich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, andere Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher wohl fühlen.
- Leistungsfähige Schulen sind vielseitig, vielfältig und können sich verändern.
- Leistungsfähige Schulen sind langlebig und wirtschaftlich im Betrieb.
- Leistungsfähige Schulen bieten gesunde und sichere Bedingungen zum Lernen, Leben und Arbeiten.
- Leistungsfähige Schulen und ihre Gebäude sind wichtige Bausteine einer Stadt, einer Gemeinde, eines Quartiers.
Die „Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“ können Sie hier herunterladen:
http://www.vbe.de/angebote/leitlinien-schulbauten.html
„Welchen Förderbedarf haben Kinder mit emotional-sozialen Entwicklungsstörungen?“
EXPERTISE
erstellt von Professor Dr. Bernd Ahrbeck
(Stand April 2017)
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat Prof. Dr. Bernd Ahrbeck beauftragt, eine wissenschaftliche Expertise zum Thema „Welchen Förderbedarf haben Kinder mit emotional-sozialen Entwicklungsstörungen? “ zu erstellen. Anlass dazu war und ist, dass diese verhaltensgestörten Kinder in ihrer Anzahl stark zugenommen haben. Außerdem steht die inklusive Beschulung aller mit Förderbedarf attestierten Kinder auf der Agenda. Ein einziger Schüler mit diesem Förderbedarf kann bei Unterbleiben dieser Förderung den Unterricht einer ganzen Klasse zunichte machen. Lehrer und Schüler sind demzufolge stark belastet, wenn die richtige Förderung unterbleibt. Und das ist leider in den Schulen zu oft der Fall.
Hier finden Sie neben der Expertise und dem Pressedienst des BPV auch Meinungen von BPV-Mitgliedern des Referates Sonderpädagogik zum Download:
