Auswirkungen der Besoldungsanpassung auf Tarifbeschäftigte

Die besoldungsrechtlichen Änderungen zur Hebung der Eingangsämter werden, wie auch bisher üblich, auf die Tarifbeschäftigten übertragen. Von der Hebung der Eingangsämter könnten alle Beschäftigten profitieren, die eine auf die Sekundarstufe I bezogen Lehramtsbefähigung oder eine Ausbildung als Diplomlehrer mit zwei Fächern haben sowie Schulleitungen an Grund – und Oberschulen. Entsprechende Hinweise sind den Schulen übermittelt worden (MI46/17).

Für Tarifbeschäftigte,

die einen Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung Lehrkräfte gestellt hatten gilt:

Alle Tarifbeschäftigten, die bis spätestens 31.05.2017 bereits einen Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung Lehrkräfte gestellt hatten, werden ohne einen zusätzlichen Antrag höhergruppiert (Tarifautomatik). Sollte dies bis Dezember 2017 nicht erfolgt sein, empfehlen wir eine Geltendmachung.

Für Tarifbeschäftigte,

die bisher noch keinen Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung Lehrkräfte gestellt haben gilt:

Wer bisher noch keinen Antrag gestellt hat, weil sich keine Verbesserungen ergeben haben oder alle Fristen versäumt wurden, der kann nun einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.

Der Antrag muss bis 31.07.2018 gestellt werden und wirkt zum 01.08.2017 zurück.

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