Die Lage an unseren Schulen spitzt sich vor den Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und der Landesregierung zu!

Die Lage an unseren Schulen spitzt sich vor den Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und der Landesregierung zu!

Die momentane Situation an unseren Schulen ist so zu beschreiben:

Ungerechtigkeit in der Bezahlung!

Die 1100 zum Schuljahr 2017/18 neu zu besetzenden Lehrerstellen sind überwiegend mit Seiten- und Quereinsteigern gefüllt worden, die unvorbereitet den Unterricht übernehmen sollen.

Es gibt noch offene Stellen. Die Absicherung des Unterrichts ist dadurch massiv gefährdet.

Die Arbeitsbedingungen und das Schulklima verschärfen sich. Beamte dürfen nicht streiken, also macht die Idee für „Dienst nach Vorschrift“ die Runde.

Wie ernst nimmt die Landesregierung und vor allem die neue Bildungsministerin diese Situation? Werden wir mit taktischen Spielchen hingehalten in der Hoffnung, dass die Lehrkräfte weiterhin stillhalten?

Der BPV war zu diesen Fragen im Gespräch mit Politikern der Landtagsfraktionen.

Ein Ergebnis unserer Gespräche ist ein Antrag, der in die Landtagssitzung am 27.09.17 durch die CDU-Fraktion eingebracht wurde. Er widmet sich diesen Problemen und enthält notwendige Maßnahmen und Aufträge an die Regierungskoalition. (siehe Link) https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_7300/7386.pdf

Dieser Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit der Regierungskoalition abgelehnt, obwohl deren Vertreter die darin gestellten Forderungen als gerechtfertigt ansehen.

Unsere Hoffnungen liegen nun auf den Verhandlungen zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Brandenburg, die am 06.10.17 zwischen den Gewerkschaften und Verbänden und der Landesregierung beginnen. In diesen Verhandlungen müssen mindestens die im Antrag formulierten Forderungen als Ziel erreicht werden.

Diese Punkte werden wir als BPV in diesen Verhandlungen u.a. als Forderungen vertreten:

  • Lehrkräfte mit dem Lehramt für die Primarstufe sind den Lehrkräften mit dem stufenübergreifenden Lehramt für die Primarstufe und die Sek.I gleichzustellen.

  • Die Voraussetzungen für die Hebung der Ämter für die Lehrkräfte an Förderschulen, allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen in den Besoldungsgruppen A10kw, A11kw, A12kw nach dem Recht der DDR sind zu schaffen. Das gilt ebenso für die Lehrer unterer Klassen und für die sogenannten „Ein-Fach-Lehrer“.

  • Die Besoldungsordnung muss eine reale Chance zur Beförderung im Laufe der Dienstzeit ermöglichen.

  • Die Anerkennung besonderer Leistungen muss durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Anrechnungsstunden, Funktionsämter oder Zulagen, möglich sein.

  • Seiteneinsteiger sind ausreichend zu qualifizieren, bevor sie ihre Tätigkeit im Schuldienst aufnehmen. Im Laufe ihrer Tätigkeit müssen sie die Möglichkeit haben, berufsbegleitend einen qualifizierten und anerkannten Berufsabschluss zu erlangen.

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