10 Forderungen des BPV für Bürokratieabbau im Bildungsbereich

Am 12.12.2025 war der BPV in der Anhörung des Sonderausschusses des Landtages zum Bürokratieabbau im Bildungsbereich. Der BPV hat hier 10 Forderungen zum Bürokratieabbau in den Schulen des Landes vorlegegt. Das MBJS muss diese nun prüfen und dem Ausschuss im März über die Machbarkeit Rechenschaft ablegen. Sie haben weitere Ideen? Schreiben Sie uns unter kontakt@bpv-vbe.de

10 Forderungen für Bürokratieabbau

Lehrkräfte stärken und Prozesse professionalisieren

1. Alle digitalen Fachverfahren (z. B. weBBschule, ZENSOS, Schulportal) werden so angepasst, dass sämtliche Arbeitsvorgänge der Lehrkräfte und Schüler:innen vollständig digital, medienbruchfrei und ohne Papierformulare möglich sind. Parallele Papieranträge, Unterschriftsmappen und Papierakten werden komplett ersetzt.

Prozesse, die automatisierbar sind, wie Bescheide, Abfragen und Meldungen, werden automatisiert.

2. Bescheide und Genehmigungen der Schulleitung, des Staatlichen Schulamtes, der ZBB und anderen Einrichtungen erfolgen elektronisch über die Landesplattformen. Papierhafte Rückläufe werden zur Ausnahme mit besonderer Begründung. Sie werden grundsätzlich auf ein notwendiges Maß reduziert.

3. Alle landeseigenen Portale werden responsiv und so für alle Arten digitaler Endgeräte (insb. Diensttablets) optimiert; die Nutzung über mobile Endgeräte wird nicht behindert, sondern ausdrücklich ermöglicht.

 

Verwaltungspersonal aufwerten und ausbauen

4. Jede Schule erhält eine auskömmliche Ausstattung mit Schulmanagern sowie Schulsekretariaten, die explizit für Verwaltungs- und Organisationsaufgaben zuständig sind und Lehrkräfte sowie Schulleitungen von administrativen Aufgaben freistellen.

5. Die Eingruppierung von Schulsekretariaten wird an vergleichbare Verwaltungsfunktionen der Kommunen angepasst. (E6 in der Schule vs. E8 in der Stadtverwaltung bei gleicher Ausbildung) Die Arbeit in den Schulen ist nicht weniger wert! Dieser Missstand muss beseitigt werden, um die Attraktivität der Stellen zu erhöhen.

 

Inklusion entbürokratisieren

6. Verfahren rund um Inklusion, Nachteilsausgleiche und sonderpädagogische Förderung werden verschlankt und digitalisiert: Förderverfahren werden vereinfacht, digitale Antragsstrecken und Standardformulare sowie verbindliche Bearbeitungsfristen werden etabliert, damit die Unterstützung schnell bei den Schüler:innen ankommt.

 

 

Entscheidungswege und Genehmigungen vereinfachen

7. Es wird kritisch geprüft, bei welchen Entscheidungen das Schulamt, das MBJS oder weitere Landeseinrichtungen zusätzlich zur Schule beteiligt werden müssen. Entscheidungen, bei denen die Expertise der Schule ausschlaggebend ist, werden konsequent von den Schulen eigenständig getroffen.

8. Der Grundsatz lautet: „Digital first, analog nur noch im Ausnahmefall“ z.B. bei Beurlaubungen von Schüler:innen, bei der Ausgabe von Schülerausweisen (möglich als App) und bei innerdienstlichen Vorgängen, wie Schüler:innen- und Lehrkräfteakten

 

Rechtliche Standards des 21. Jahrhunderts

9. Schulgesetz und Schulraumverordnung werden dahingehend überarbeitet, dass digitale Endgeräte, Netzinfrastruktur und digitale Arbeitsplätze für Unterricht und Lehrkräfte ausdrücklich als Standard der Mindestausstattung festgeschrieben werden, einschließlich eines rechtlich gesicherten, modernen Arbeitsplatzes für jede Lehrkraft.

10. Brandenburg ist das Bundesland mit der höchsten „Regelungswut im Bereich des Schulrechts“ (Prof. Felix Hanschmann, 2024) Daher gilt bei jeder schulrechtlichen Neuregelung: Alte Regelungen sind lückenlos und kritisch auf Sinnhaftigkeit zu prüfen, zusammenzufassen und im Hinblick auf Bürokratie und Digitalisierungsoptionen und zu reduzieren.

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