Gedanken zur Arbeitszeit der Lehrkräfte
Das MBJS veröffentlichte im September 2007 einen Leitfaden „Aufgaben des päd. Personals an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Brandenburg“. Hier sind u.a. folgende Aufgaben für Lehrkräfte aufgeführt:
Unterricht
Bildung und Erziehung
Beratung
Bewertung
Schulische Verwaltungsaufgaben
Leitung einer Klasse/Tutorengruppe
Leitung einer Jahrgangsstufe
Eigentlich hätte ein guter Lehrer mit diesen Aufgaben genug zu tun, die 40 Stunden Arbeitswoche eines Beamten (das sind ja die meisten Kollegen) wäre voll ausgefüllt.
Wer ein engagierter Lehrer ist (schwarze Schafe gibt es in jeder Berufsgruppe!) wird wissen, dass viele Kollegen mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten. Ich selbst addierte einmal meine Arbeitszeit zusammen und kam in einer Woche auf 52 Stunden, die ich für mein Berufsleben eigespannt war. Nun gut, wir haben auch die Ferien… Aber die haben wir auch regelmäßig bitter nötig. Und wenn wir am Sonntag wieder am Schreibtisch sitzen und uns auf den Unterricht am Montag vorbereiten, dann ist das ja auch Arbeitszeit …. So habe ich selbst in den Ferien auch kein schlechtes Gewissen mehr zuhause zu sein, wenn andere Berufsgruppen früh raus müssen.
Und welche Aufgaben sollten wir nun auch noch übernehmen?
Jede Schule schreibt in den zukünftigen Jahren seinen eigenen schulinternen Rahmenlehrplan.
Wer durchzählt, wie viele Fächer in einer Schule unterrichtet werden und wer mitzählen kann, wie viele Kollegen an einer Schule arbeiten weiß, dass fast jeder Kollege an einer kleineren Schule allein für ein Fach die Verantwortung trägt. Im ländlichen Raum sind große Schulen fast nur noch in der Schulform Gymnasium zu finden, die Grundschulen kommen teilweise mit weniger als 10 Kollegen aus.
Als Grundlage für die Schulinternen Rahmenpläne gibt es eine „Bibel“ – Curriculum (gefühlte 1000 Seiten), die keiner mit ins Bett nehmen kann, die kaum auf dem Schreibtisch Platz hat, die eigentlich nur am Rechner gelesen werden kann. Unsere Aufgabe ist es quer zu lesen, das heißt, viele viele verschiedene Seiten (Kompetenzbereiche und Standards, Themen und Inhalte, Bezüge zu den Basiscurricula, Bezüge zu übergreifenden Themen, Fächerverbindende Bezüge … und gaaanz wichtig: die Medienkompetenz) müssen miteinander verknüpft werden, um den „eigenen“ Plan zu schreiben.
Ja, wir arbeiten dran, er muss nicht gleich fertig sein, er wird ja im nächsten Schuljahr erst eingeführt und dann geht’s weiter…
Aber es gibt auch Schulen, Schulleiter, übereifrige Kollegen, die denken, der Plan müsse zu Beginn des kommenden Schuljahres stehen. Ich sage da nur: falsch und selbst Schuld.
Aber eigentlich sind genau diese Kollegen ja daran interessiert, dass Schule noch nach Plan funktioniert.
Das Ministerium gibt uns (hoffentlich guten Gewissens) die Freiheit: wir probieren erst einmal, mal sehen, was raus kommt („Versuche am lebenden Objekt“). Keiner muss, aber alle machen mit.
Jede Schule schreibt seinen eigenen Plan – wie viel Arbeitszeit da verbrannt wird.
Die Erarbeitung des Curriculums hat auch Zeit in Anspruch genommen – es wurde viel aufgeschrieben, immer nach dem Motto: neue Pläne – alles (in diesem Fall die Bildung) wird besser. Wer‘s glaubt…?
Es ist schlimm zu wissen, dass es sicher Eltern gibt, die mit ihren schulpflichtigen Kindern umziehen. Schließlich erwartet man ja in unserer Gesellschaft Flexibilität am Arbeitsplatz. Demzufolge müssen die Kinder dann auch die Schule wechseln. Im schlimmsten Fall lernt dann ein Kind zwei Jahre hintereinander die gleichen Inhalte oder es fehlt Grundwissen, das an der „neuen“ Schule schon im vergangenen Jahr unterrichtet wurde. Das auszugleichen ist dann wieder „nach umfangreichem Studium des Kindes“ Aufgabe des Lehrers mit dem individuellen Förderplan.
Und für uns Kollegen ist es schlimm zu wissen, wie das Ministerium mit unserer Arbeitszeit und mit unserer Kraft umgeht, die wir ja in die Erarbeitung des neuen Schulinternen Rahmenplans stecken müssen. Die eigentliche pädagogische Arbeit, nämlich die Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts, die ständig steigenden Anforderungen an die Differenzierung (Inklusion), die Zusammenarbeit mit Eltern und allen anderen geforderten multiprofessionellen Partnern kommt dabei zu kurz.
Der Knaller ist nun auch noch die neuerliche Diskussion um die Schulnoten.
Geht’s noch?
Vielleicht ist das die Reaktion auf die Feststellung, dass mit den Niveaustufen des neuen Rahmenlehrplans (noch?) keine sinnvolle Bewertung möglich ist.
Die Gesellschaft (Eltern, Berufswelt…) ist überhaupt nicht auf Worturteile eingestellt, kann mit Worturteilen wenig anfangen, mal abgesehen davon, dass es da ja dann auch wieder möglich ist, dass „Fritzchen“ von Kollege A. ganz anders „interpretiert“ wird , als von Kollege B.
Und gut überlegte und wohl durchdachte Worturteile erfordern auch viel viel Zeit (jeder, der schon Beurteilungen geschrieben hat, weiß das).
Dann gibt es in der oben genannten Veröffentlichung des MBJS aber noch den Passus:
Aufgaben der/des Leiterin/Leiters einer Fachkonferenz
Hier heißt es u.a.: Der Leiter einer Fachkonferenz hat die Aufgabe, – die Arbeit der Fachkonferenz in Abstimmung mit der Schulleitung zu koordinieren, – die laufende Fortschreibung der schuleigenen Lehrpläne/ des schulinternen Curriculums zu organisieren, – Abstimmungen mit den anderen Fachkonferenzen der Schule über allgemeine Richtlinien durchzuführen, – die Beschlüsse der Konferenz der Lehrkräfte umzusetzen, – die Zusammenarbeit mit Fachkonferenzen anderer Schulen zu koordinieren, – für die Umsetzung der Beschlüsse der Fachkonferenz zu sorgen… und – mit Vertreterinnen und Vertretern des B.U.S.S. zusammenzuarbeiten.
Nach diesem Leitfaden kommen wir an der Verfassung der schulinternen Rahmenlehrpläne nicht vorbei. Wie bindend Leitfäden für unsere Arbeit sind, dass sollen andere prüfen.
Ich bin Fachkonferenzleiter und eigentlich gern Lehrer und hoffe, ich habe die Kraft es noch ein paar Jahre zu sein. Und es schmerzt mich sehr in der Gesellschaft immer wieder zu hören: „Bloß gut, mein Kind ist durch diese Bildungssystem durch. Hoffentlich hat sich bis zur Einschulung der Enkel etwas getan….“ Schließlich bin ich selbst „ein Teilchen“ diese Bildungssystems.
UND auch ich werde älter und merke, wie die Kraft schwindet.
Anke Burdack
(Förderschullehrerin, Fachkonferenzleiterin Deutsch, Personalratsmitglied, Kreissprecherin des BPV in OSL und Mutter einer vierköpfigen Familie)
Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Landes
Im Ergebnis des Gesprächs von Finanzminister Christian Görke und Innenminister Karl-Heinz Schröter mit Vertretern des dbb brandenburg und der Gewerkschaften wurde eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Brandenburgs Beamtinnen und Beamten vereinbart.
Die Dienst- und Versorgungsbezüge steigen zum 1. Januar 2017 um 2,65 Prozent (abzüglich 0,2 Prozent für Versorgungsrücklage) und ab 1. Januar 2018 um weitere 2,85 Prozent. Die Erhöhung umfasst damit neben der Übernahme des Tarifergebnisses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Beamtenbereich eine zusätzliche Erhöhung der Besoldung für Beamte/innen und für Versorgungsempfänger/innen um zweimal 0,5 Prozent.
Mit dieser zusätzlichen Erhöhung trägt man auch den verfassungsrechtlichen Maßstäben Rechnung, die durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 zur Richterbesoldung und vom 17. November 2015 zum sächsischen Besoldungsrecht geprägt worden sind.
Das notwendige Gesetzgebungsverfahren soll in Kürze eingeleitet werden.
Zur näheren Information die Pressemitteilung der beiden beteiligten Ministerien:
Sagentour des BPV-Kreisverbandes OSL
Liebe Mitglieder des BPV in OSL,
Der Spreewald ist für seinen Sagenreichtum bekannt.
Am 13.06.2017 geht deshalb der Kreisverband OSL im Rahmen des jährlichen Sommertreffens in Lübbenau auf Sagentour.
Wir treffen uns um 17.00 Uhr an der Touristeninfo Lübbenau, Ehm-Welk-Str. 15,
laufen ca.1,5 h und essen dann ab 19.00 Uhr im Café “Zeitlos” Flammkuchen.
Die Sagentour ist für Mitglieder des BPV kostenfrei, die Finanzierung des Essens regeln wir vor Ort.
Es können auch Partner / Nichtmitglieder an der Tour teilnehmen, diese zahlen dann für die Tour 6,00 €.
Nun warte ich bis zum 24.05.2017 auf Ihre Anmeldungen.
Schön wäre, wenn auch Mitglieder dabei sein können, die noch nicht in unserer Runde bekannt sind.
Liebe Grüße
Anke Burdack
BPV-Kreisverband OSL
Tel.: 035434/12601
E-Mail: burdack@bpv-vbe.de
Pressedienst VBE – VBE zufrieden …
VBE zufrieden: Mehr Geld für alle, Einführung der Erfahrungsstufe 6 und Entgeltordnung wird weiterentwickelt.
Mit dem Ergebnis können wir zufrieden sein. Es gibt eine lineare Erhöhung mit einer sozialen Komponente und die neue Erfahrungsstufe 6. Lehrkräfte in Deutschland erhalten damit ein klares Zeichen: „Ihr seid es wert!“, kommentiert Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) die Ergebnisse der Tarifverhandlungen. Der stellvertretende Bundesvorsitzende des VBE für den Geschäftsbereich Tarifpolitik, Jens Weichelt, unterstreicht: „Die Erfahrungsstufe 6 zeigt insbesondere die Anerkennung der Arbeitsleistung langjährig Beschäftigter. Sie trägt damit dazu bei, diese mit all ihrem Wissen und ihrem Erfahrungsschatz an den Öffentlichen Dienst zu binden.“
Innerhalb der Tarifverhandlungen hat zudem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft die vor zwei Jahren ausgehandelte Entgeltordnung Lehrkräfte nachgezeichnet. Beckmann freut sich über die Möglichkeit, von nun an für die Lehrkräfte an einem Strang zu ziehen: „Endlich ist Schluss mit der ‚Alles-oder-nichts‘-Taktik. Wir freuen uns, dass die GEW akzeptiert hat, dass es für ihre Lehrkräfte deutliche Vorteile hat, einen Tarifvertrag zu haben. Realistische Gehaltssteigerungen sind besser als Forderungen, die nicht bedient werden.“ Für die Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte konnte eine Prozessvereinbarung in den Tarifverhandlungen erreicht werden. „Wir kämpfen weiter für die Paralleltabelle. Es braucht eine kluge Ausgestaltung des Tarifvertrags für die Lehrkräfte“ sagte Beckmann.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
- rückwirkend zum 01.01.2017 eine Gehaltssteigerung um 2 %, mindestens jedoch 75€
- zum 01.01.2018 weitere Steigerung um 2,35 %
- Einführung der Erfahrungsstufe 6 in zwei Schritten, 50 % zum 01.01.2018, vollständig zum 01.10.2018
- Prozessvereinbarung zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte ab Sommer 2017
- Der Bundesvorsitzende Beckmann fordert: „Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen müssen nun zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich übertragen werden.“
Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes (in Sachsen)
von Hartmut Stäker, Präsident des BPV
Jedem Mitglied oder auch Sympathisant des BPV müsste die vertrackte Situation bekannt sein: Die Verhandlungen zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes sind gescheitert. Die brandenburgische Landesregierung hat keinerlei Verhandlungsangebote gemacht. Daraufhin haben die DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für den 09.11.16 zu einer Demonstration nach Potsdam aufgerufen.
Innenminister Schröder hat im rbb-Fernsehen sich dazu so geäußert: „Es wäre geradezu verrückt, wenn ich auf der einen Seite 450 Polizeidienststellen besetzen kann und auf der anderen Seite großzügige Angebote zur vorzeitigen Beendigung des Polizeidienstes machen würde.“ In den Schulen sieht die Sache ähnlich aus. Am Anfang des Schuljahres konnten wegen fehlender Bewerber ca. 80 Stellen nicht besetzt werden. Und über 200 Seiteneinsteiger mussten trotz teilweise oder vollständig fehlender pädagogischer Ausbildung eingestellt werden, nur um den Unterrichtsbedarf überhaupt einigermaßen abzudecken.
In Sachsen sieht die Lage ähnlich aus. Dort ist der Anteil der eingestellten Seiteneinsteiger noch größer. Es gibt in Sachsen mittlerweile nicht wenige Oberschulen, dort unterrichten mehr Seiteneinsteiger als voll ausgebildete Lehrer. Auch dort hat es „Verhandlungen für ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs und Gestaltung des Generationenwechsels“ gegeben. Nach elf Verhandlungsrunden sind auch diese am 30.09.2016 gescheitert. In Brandenburg hat sich die Landesregierung nach den gescheiterten Verhandlungen in die Sommerpause verabschiedet. In Sachsen hat die Landesregierung sich zusammengesetzt in ein Maßnahmenpaket beschlossen, das am 26.10.16 vorgestellt wurde.
Ich möchte einige Punkte dieses Maßnahmenpaketes einmal dahingehend beleuchten, ob diese auch für Brandenburg eine Lösung des oben dargestellten Problems wären:
- Um junge Lehrkräfte vermehrt für den Schuldienst im eigenen Land zu gewinnen bzw. diese hier zu halten, bietet Sachsen u.a. Zuschläge von 390 Euro/Monat für Lehramtsanwärter und Studienreferendare, die sich nach erfolgreichem Abschluss für mind. 4 Jahre dem sächsischen Schuldienst verpflichten. Das bedeutet, dass die Lehramtsanwärter schon bei Beginn des Vorbereitungsdienstes sich dazu verpflichten müssten. Denn dieser Mehrbetrag wird nur während des Vorbereitungsdienstes gezahlt. Damit bleibt für die Landesregierung die zu zahlende Summe überschaubar. Und für die zukünftigen Lehrer wird die Zeit des Vorbereitungsdienstes finanziell entspannter. Und wenn diese jungen Kolleginnen und Kollegen vier Jahre an einer vielleicht auch ländlichen Schule unterrichtet haben, werden sie sich soweit eingelebt haben, dass sie nur in seltenen Fällen in ein anderes Bundesland abwandern werden. In Sachsen wird dieses Potenzial zur Gewinnung junger Lehrerinnen und Lehrer noch größer. Denn Sachsen verlängert ab 2017 den Vorbereitungsdienst von jetzt 12 Monate auf dann 18 Monate. Brandenburg macht genau das Gegenteil und reduziert damit die Chancen mit solch einer Maßnahme vermehrt junge Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen.
- Zur Gewinnung junger Lehrerinnen und Lehrer können Zulagen in Höhe der Differenz von zwei Erfahrungsstufen des TV-L gewährt werden. Das bedeutet, dass die „Anfänger“ im Lehrerberuf bezahlt werden, als wenn sie bereits drei Jahre im Dienst wären. Berlin geht da ja seit Jahren noch krasser vor. Dort erhalten die „Anfänger“ ja bereits die höchste Einstufung, die es eigentlich erst nach 10 Dienstjahren geben würde. Dies alles funktioniert nur im Tarifbereich als sogenannte „außertarifliche“ Bezahlung. Denn so kann diese Maßnahme nur auf neu eingestellte Kolleginnen und Kollegen angewendet werden. Da in Brandenburg die Lehrer verbeamtet sind, müsste hier die Maßnahme auf alle Lehrerinnen und Lehrer übertragen werden.
- In Sachsen sollen Seiteneinsteiger eine dreimonatige Einstiegsfortbildung absolvieren, bevor sie das erste Mal vor einer Klasse stehen müssen. Danach soll sich eine berufsbegleitende universitäre Ausbildung anschließen, so dass irgendwann jeder Seiteneinsteiger ein voll ausgebildeter Lehrer werden kann. In Brandenburg muss jeder Seiteneinsteiger vom ersten Tag an vor der Klasse stehen. Seine pädagogische Grundausbildung erhält er neben der vollen Lehrertätigkeit ohne Anrechnungsstunden. Eine weiterführende universitäre Ausbildung, um irgendwann ein „richtiger“ Lehrer zu werden, ist in Brandenburg für den Seiteneinsteiger reine Privatsache, wird also vom Land weder mit Anrechnungsstunden noch mit Zulagen honoriert. Hier schlummern also große Potenziale.
- Sachsen wird die Regelstundenzahl für GrundschullehrerInnen von derzeit 28 auf 27 Stunden reduzieren. Dies hat Brandenburg bereits vor einigen Jahren durchgeführt. Der BPV wirbt als Landesverband des VBE ja für eine Gerechtigkeit und damit für gleiche Regelstundenzahl in allen Schulstufen, also 25 LWS auch für GrundschullehreInnen.
- Eingangsamt A13 für Oberschul- und FörderschullehrerInnen: Nachdem diese Maßnahme bereits in vielen Bundesländern, so auch in den brandenburgischen Nachbarländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin, vollzogen wurde, zieht Sachsen nun nach. Damit ist Brandenburg die Insel mit der schlechtesten Bezahlung für Oberschullehrer. Lediglich bei den Förderschullehrern ist A13/E13 in Brandenburg bereits die Regel.
- E14 für Fachberater an Ober- und Förderschulen; E13 für Fachberater an Grundschulen: In Brandenburg werden Fachberater nur mit Anrechnungsstunden für diese Tätigkeit gelockt. Da man aber für diese Tätigkeit ständig mit der aktuellen pädagogischen Wissenschaft up to date sein muss, setzen sich viele potenzielle Fortbildner diesem Stress nicht mehr aus. Die Schulbuchverlage zahlen für entsprechende Beiträge in ihren Fachzeitschriften besser. Wir fordern daher die Ausbringung der funktionslosen Beförderungsämter in allen Schulstufen für diese und andere besonderen Tätigkeiten an unseren Schulen.
- Künftige Altersermäßigung: Bei Lehrkräften, die ab dem 01.08.2017 das 55. Lebensjahr vollenden, ermäßigt sich das Regelstundenmaß zu Beginn des Schulhalbjahres,
… in dem sie das 58. Lebensjahr vollendet haben, um 1 Wochenstunde,
… in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, um 2 Wochenstunden,
… in dem sie das 61. Lebensjahr vollendet haben, um 3 Wochenstunden. - In Brandenburg gibt es bekanntlich erst ab dem Halbjahr nach der Vollendung des 60. Lebensjahres eine (bei 35 und mehr Dienstjahren zwei) Altersermäßigungsstunden. Sächsische Lehrer bekommen also ihre Altersermäßigung ein halbes Jahr früher, ohne Kopplung an die Anzahl der Dienstjahre und in größerer Zahl. Hier sollte sich Brandenburg also ein Vorbild nehmen.
Für längeres Arbeiten im Lehrerberuf kann Lehrkräften ab dem 63. Lebensjahr eine Zulage bis zu 780 Euro brutto/Monat gewährt werden. Denn in Sachsen verlassen z.Zt. 95% der Lehrerinnen und Lehrer mit dem Erreichen des Mindestalters für die Rente den Schuldienst. Hier versucht man einen Anreiz für längeres Arbeiten zu geben. Ich bezweifle jedoch die Wirksamkeit dieser Maßnahme. Solange sich nicht einschneidend die Arbeitsbedingungen an unseren Schulen verbessern, wird kaum einer seine Gesundheit riskieren, sich diese also für Geld „abkaufen“ lassen. - Verbesserte Eingruppierungen von Schulleitungen:
Im Bereich der Grund-, Ober- und Förderschulen wird die Eingruppierung von Schulleitern verbessert. Schulleitungsämter sollen in der Besoldungsordnung künftig ohne Schülerzahlen ausgebracht werden, d.h. die Zuordnung soll auch anhand der inklusiv zu unterrichtenden Schüler und der Schüler mit Migrationshintergrund erfolgen. Dies ist die Mindestforderung auch für den BPV. Wir plädieren dafür, dass jeder Schulleiter bzw. stellvertretende Schulleiter besser bezahlt sein muss, als der bestbezahlteste Kollegen an seiner Schule.
In dieser vergleichenden Zusammenstellung konnte ich nur auf eine Auswahl der Maßnahmen eingehen, die die sächsische Landesregierung für den 01.01.2017 plant einzuführen. Eine Übersicht über alle Maßnahmen und die Sicht des Sächsischen Lehrerverbandes, dem VBE-Partnerverband des BPV, dazu finden Sie im Internet unter der Überschrift „Informationen zum Lehrerpaket der Staatsregierung“ auf der Website http://www.slv-online.de.
Lehrerverbände des dbb brandenburg zu Gesprächen in verschiedenen Brandenburger Ministerien
Nachdem im Sommer 2016 die Gespräche mit der Landesregierung zur Verbesserung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Brandenburg ergebnislos abgebrochen wurden, haben sich die Vertreter der Lehrerverbände im dbb brandenburg aufgemacht und den Kontakt zum Innenminister und zum Finanzminister gesucht.
In ersten Gesprächen wurden Vorstellungen ausgetauscht, wie trotz der stockenden Verhandlungen die Arbeitsbedingungen in den Brandenburger Schulen so verbessert werden können, dass auch im kommenden Sommer möglichst wenig Lehrerstellen unbesetzt bleiben.
Streikrecht und Beamtenstatus sind unvereinbar
Der riesige Medienrummel um die Verhandlung am Karlsruher Bundesverfassungsgericht
ist gerechtfertigt, geht es doch um eine Frage, wie sie zentraler nicht sein könnte: Dürfen
verbeamtete Lehrkräfte streiken? Denn weiter gedacht heißt das eben auch: Wenn sie streiken
dürften, wäre ihr Beamtenstatus dann noch gerechtfertigt? Schließlich gehen mit diesem nicht
nur Rechte, sondern auch Pflichten, wie die verlässliche Ausübung ihres Amtes, einher.
Der VBE vertritt zusammen mit dem dbb beamtenbund und tarifunion die klare Auffassung,
dass Lehrkräfte hoheitliche Tätigkeiten ausüben, deshalb grundsätzlich zu verbeamten sind und
kein Streikrecht erhalten sollen. Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach erklärte: „Verlässlichkeit
und Neutralität der Leistungen des Staates sind in der Bundesrepublik Deutschland
über den Beamtenstatus abgesichert. Nur dieser Status garantiert einen in wesentlichen Aufgabenfeldern
streikfreien öffentlichen Dienst, auf den sich die Menschen Tag für Tag, rund um die
Uhr und jahrein, jahraus verlassen können.“ Der VBE-Bundesvorsitzende, Udo Beckmann, stellt
außerdem heraus: „Ein Beamtenstatus erster und zweiter Klasse kann und wird es nicht geben.
Das heißt am Ende: Wer das Streikrecht für Beamte fordert, will im Grunde durch die Hintertür
erreichen, dass Lehrkräfte grundsätzlich tarifbeschäftigt werden. Dagegen kämpfen wir an!“
Der Pressedienst des VBE vom 11.01.18 nennt weitere Argumente zu diesem Thema und verlinkt auf das Gutachten von Prof. Dr. Wolfgang Cremer aus dem Jahre 2012:
https://www.vbe.de/presse/pressedienste-2018/beamtenstatus-und-streikrecht-nicht-vereinbar
