Streikrecht und Beamtenstatus sind unvereinbar

Der riesige Medienrummel um die Verhandlung am Karlsruher Bundesverfassungsgericht

ist gerechtfertigt, geht es doch um eine Frage, wie sie zentraler nicht sein könnte: Dürfen

verbeamtete Lehrkräfte streiken? Denn weiter gedacht heißt das eben auch: Wenn sie streiken

dürften, wäre ihr Beamtenstatus dann noch gerechtfertigt? Schließlich gehen mit diesem nicht

nur Rechte, sondern auch Pflichten, wie die verlässliche Ausübung ihres Amtes, einher.

Der VBE vertritt zusammen mit dem dbb beamtenbund und tarifunion die klare Auffassung,

dass Lehrkräfte hoheitliche Tätigkeiten ausüben, deshalb grundsätzlich zu verbeamten sind und

kein Streikrecht erhalten sollen. Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach erklärte: „Verlässlichkeit

und Neutralität der Leistungen des Staates sind in der Bundesrepublik Deutschland

über den Beamtenstatus abgesichert. Nur dieser Status garantiert einen in wesentlichen Aufgabenfeldern

streikfreien öffentlichen Dienst, auf den sich die Menschen Tag für Tag, rund um die

Uhr und jahrein, jahraus verlassen können.“ Der VBE-Bundesvorsitzende, Udo Beckmann, stellt

außerdem heraus: „Ein Beamtenstatus erster und zweiter Klasse kann und wird es nicht geben.

Das heißt am Ende: Wer das Streikrecht für Beamte fordert, will im Grunde durch die Hintertür

erreichen, dass Lehrkräfte grundsätzlich tarifbeschäftigt werden. Dagegen kämpfen wir an!“

Der Pressedienst des VBE vom 11.01.18 nennt weitere Argumente zu diesem Thema und verlinkt auf das Gutachten von Prof. Dr. Wolfgang Cremer aus dem Jahre 2012:

https://www.vbe.de/presse/pressedienste-2018/beamtenstatus-und-streikrecht-nicht-vereinbar

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