Streikrecht und Beamtenstatus sind unvereinbar
Der riesige Medienrummel um die Verhandlung am Karlsruher Bundesverfassungsgericht
ist gerechtfertigt, geht es doch um eine Frage, wie sie zentraler nicht sein könnte: Dürfen
verbeamtete Lehrkräfte streiken? Denn weiter gedacht heißt das eben auch: Wenn sie streiken
dürften, wäre ihr Beamtenstatus dann noch gerechtfertigt? Schließlich gehen mit diesem nicht
nur Rechte, sondern auch Pflichten, wie die verlässliche Ausübung ihres Amtes, einher.
Der VBE vertritt zusammen mit dem dbb beamtenbund und tarifunion die klare Auffassung,
dass Lehrkräfte hoheitliche Tätigkeiten ausüben, deshalb grundsätzlich zu verbeamten sind und
kein Streikrecht erhalten sollen. Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach erklärte: „Verlässlichkeit
und Neutralität der Leistungen des Staates sind in der Bundesrepublik Deutschland
über den Beamtenstatus abgesichert. Nur dieser Status garantiert einen in wesentlichen Aufgabenfeldern
streikfreien öffentlichen Dienst, auf den sich die Menschen Tag für Tag, rund um die
Uhr und jahrein, jahraus verlassen können.“ Der VBE-Bundesvorsitzende, Udo Beckmann, stellt
außerdem heraus: „Ein Beamtenstatus erster und zweiter Klasse kann und wird es nicht geben.
Das heißt am Ende: Wer das Streikrecht für Beamte fordert, will im Grunde durch die Hintertür
erreichen, dass Lehrkräfte grundsätzlich tarifbeschäftigt werden. Dagegen kämpfen wir an!“
Der Pressedienst des VBE vom 11.01.18 nennt weitere Argumente zu diesem Thema und verlinkt auf das Gutachten von Prof. Dr. Wolfgang Cremer aus dem Jahre 2012:
https://www.vbe.de/presse/pressedienste-2018/beamtenstatus-und-streikrecht-nicht-vereinbar