Umsetzung der Verhandlungsergebnisse zum TV-L
Am 07.12.2023 fand die dritte und entscheidende Verhandlungsrunde zum TV-L in Potsdam statt.
Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Einsatz der Vertreter der Gewerkschaften gelohnt hat, sowohl am Verhandlungstisch als auch bei den Demos und Mahnwachen und Wirkung beim Arbeitgeber gezeigt hat.
Eckpunkte der Tarifeinigung sind:
1. Eine Inflationsausgleichszahlung von 3000 €. Davon
- 1800 € im Dezember 2023 und
- je 120 € monatlich von Januar 2024 bis Oktober 2024;
- Diese Zahlungen sind steuer- und sozialabgabenfrei.
2. Die Erhöhung aller Einkommen um 200 € (Sockelbetrag) ab dem 01.11.2024.
3. Die Erhöhung der Einkommen um 5,5 % ab dem 01.02.2025.
(Der Mindestbetrag der Erhöhung muss einschließlich des Sockelbetrages mindestens 340 € betragen).
4. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 25 Monate.
Teilzeitbeschäftigte erhalten jeweils den entsprechenden Anteil des genannten Betrages.
Jetzt ist es wichtig, dass dieser Abschluss auf die Landes- und Kommunalbeamten und auf die betroffenen Pensionäre übertragen wird. Dazu hat bereits im Oktober die Landesregierung in der Ergebnisniederschrift „über die Gespräche zur Zukunftsfestigkeit des TV Umbau II sowie zu aktuellen Fragen des öffentlichen Dienst- und Arbeitsrechts“ die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes zugesichert. Voraussetzung ist grundsätzlich die Zustimmung des Landtages zu den erforderlichen Gesetzesänderungen in den Beamtengesetzen.
Die Befassung im Parlament mit der Inflationsausgleichszahlung für die Beamten fand am 20.12.2023 statt.
Nachdem der Landtag nun diese Gesetzesänderungen beschlossen hat, ist die Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen notwendig, damit die Mitarbeiter der ZBB die Zahlungen anweisen können.
Diese Zahlung kann also jetzt anTarifbeschäftigte und beamtete Lehrkräfte erfolgen.
Die Umsetzung wird aber vermutlich aus organisatorischen Gründen noch einige Wochen dauern.
Folgende Auszahlungsbeträge wurden festgelegt:
Personenkreis | Betrag für Dezember 2023 | Jan. 24 bis Okt. 24 monatlich |
in Vollzeit Tätige | 1800,- € | 120,- € |
in Teilzeit Tätige | anteilig entsprechend Teilzeit von 1800,- € | anteilig entsprechend Teilzeit von 120,- € |
Pensionäre | Prozentual anteilig entsprechend des Ruhegehaltssatzs von 1800,- € | anteilig entsprechend Ruhegehaltssatz von 120,- € |
LAK | 1000,- € | 50,- € |
in Elternzeit befindliche Beamte oder Tarifbe-schäftigte, sowie Rentner | 0,- € | 0,- € |
Hartmut Stäker, Präsident des BPV