Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes (in Sachsen)

von Hartmut Stäker, Präsident des BPV

Jedem Mitglied oder auch Sympathisant des BPV müsste die vertrackte Situation bekannt sein: Die Verhandlungen zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes sind gescheitert. Die brandenburgische Landesregierung hat keinerlei Verhandlungsangebote gemacht. Daraufhin haben die DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für den 09.11.16 zu einer Demonstration nach Potsdam aufgerufen.
Innenminister Schröder hat im rbb-Fernsehen sich dazu so geäußert: „Es wäre geradezu verrückt, wenn ich auf der einen Seite 450 Polizeidienststellen besetzen kann und auf der anderen Seite großzügige Angebote zur vorzeitigen Beendigung des Polizeidienstes machen würde.“ In den Schulen sieht die Sache ähnlich aus. Am Anfang des Schuljahres konnten wegen fehlender Bewerber ca. 80 Stellen nicht besetzt werden. Und über 200 Seiteneinsteiger mussten trotz teilweise oder vollständig fehlender pädagogischer Ausbildung eingestellt werden, nur um den Unterrichtsbedarf überhaupt einigermaßen abzudecken.

In Sachsen sieht die Lage ähnlich aus. Dort ist der Anteil der eingestellten Seiteneinsteiger noch größer. Es gibt in Sachsen mittlerweile nicht wenige Oberschulen, dort unterrichten mehr Seiteneinsteiger als voll ausgebildete Lehrer. Auch dort hat es „Verhandlungen für ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs und Gestaltung des Generationenwechsels“ gegeben. Nach elf Verhandlungsrunden sind auch diese am 30.09.2016 gescheitert. In Brandenburg hat sich die Landesregierung nach den gescheiterten Verhandlungen in die Sommerpause verabschiedet. In Sachsen hat die Landesregierung sich zusammengesetzt in ein Maßnahmenpaket beschlossen, das am 26.10.16 vorgestellt wurde.

Ich möchte einige Punkte dieses Maßnahmenpaketes einmal dahingehend beleuchten, ob diese auch für Brandenburg eine Lösung des oben dargestellten Problems wären:

  • Um junge Lehrkräfte vermehrt für den Schuldienst im eigenen Land zu gewinnen bzw. diese hier zu halten, bietet Sachsen u.a. Zuschläge von 390 Euro/Monat für Lehramtsanwärter und Studienreferendare, die sich nach erfolgreichem Abschluss für mind. 4 Jahre dem sächsischen Schuldienst verpflichten. Das bedeutet, dass die Lehramtsanwärter schon bei Beginn des Vorbereitungsdienstes sich dazu verpflichten müssten. Denn dieser Mehrbetrag wird nur während des Vorbereitungsdienstes gezahlt. Damit bleibt für die Landesregierung die zu zahlende Summe überschaubar. Und für die zukünftigen Lehrer wird die Zeit des Vorbereitungsdienstes finanziell entspannter. Und wenn diese jungen Kolleginnen und Kollegen vier Jahre an einer vielleicht auch ländlichen Schule unterrichtet haben, werden sie sich soweit eingelebt haben, dass sie nur in seltenen Fällen in ein anderes Bundesland abwandern werden. In Sachsen wird dieses Potenzial zur Gewinnung junger Lehrerinnen und Lehrer noch größer. Denn Sachsen verlängert ab 2017 den Vorbereitungsdienst von jetzt 12 Monate auf dann 18 Monate. Brandenburg macht genau das Gegenteil und reduziert damit die Chancen mit solch einer Maßnahme vermehrt junge Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen.
  • Zur Gewinnung junger Lehrerinnen und Lehrer können Zulagen in Höhe der Differenz von zwei Erfahrungsstufen des TV-L gewährt werden. Das bedeutet, dass die „Anfänger“ im Lehrerberuf bezahlt werden, als wenn sie bereits drei Jahre im Dienst wären. Berlin geht da ja seit Jahren noch krasser vor. Dort erhalten die „Anfänger“ ja bereits die höchste Einstufung, die es eigentlich erst nach 10 Dienstjahren geben würde. Dies alles funktioniert nur im Tarifbereich als sogenannte „außertarifliche“ Bezahlung. Denn so kann diese Maßnahme nur auf neu eingestellte Kolleginnen und Kollegen angewendet werden. Da in Brandenburg die Lehrer verbeamtet sind, müsste hier die Maßnahme auf alle Lehrerinnen und Lehrer übertragen werden.
  • In Sachsen sollen Seiteneinsteiger eine dreimonatige Einstiegsfortbildung absolvieren, bevor sie das erste Mal vor einer Klasse stehen müssen. Danach soll sich eine berufsbegleitende universitäre Ausbildung anschließen, so dass irgendwann jeder Seiteneinsteiger ein voll ausgebildeter Lehrer werden kann. In Brandenburg muss jeder Seiteneinsteiger vom ersten Tag an vor der Klasse stehen. Seine pädagogische Grundausbildung erhält er neben der vollen Lehrertätigkeit ohne Anrechnungsstunden. Eine weiterführende universitäre Ausbildung, um irgendwann ein „richtiger“ Lehrer zu werden, ist in Brandenburg für den Seiteneinsteiger reine Privatsache, wird also vom Land weder mit Anrechnungsstunden noch mit Zulagen honoriert. Hier schlummern also große Potenziale.
  • Sachsen wird die Regelstundenzahl für GrundschullehrerInnen von derzeit 28 auf 27 Stunden reduzieren. Dies hat Brandenburg bereits vor einigen Jahren durchgeführt. Der BPV wirbt als Landesverband des VBE ja für eine Gerechtigkeit und damit für gleiche Regelstundenzahl in allen Schulstufen, also 25 LWS auch für GrundschullehreInnen.
  • Eingangsamt A13 für Oberschul- und FörderschullehrerInnen: Nachdem diese Maßnahme bereits in vielen Bundesländern, so auch in den brandenburgischen Nachbarländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin, vollzogen wurde, zieht Sachsen nun nach. Damit ist Brandenburg die Insel mit der schlechtesten Bezahlung für Oberschullehrer. Lediglich bei den Förderschullehrern ist A13/E13 in Brandenburg bereits die Regel.
  • E14 für Fachberater an Ober- und Förderschulen; E13 für Fachberater an Grundschulen: In Brandenburg werden Fachberater nur mit Anrechnungsstunden für diese Tätigkeit gelockt. Da man aber für diese Tätigkeit ständig mit der aktuellen pädagogischen Wissenschaft up to date sein muss, setzen sich viele potenzielle Fortbildner diesem Stress nicht mehr aus. Die Schulbuchverlage zahlen für entsprechende Beiträge in ihren Fachzeitschriften besser. Wir fordern daher die Ausbringung der funktionslosen Beförderungsämter in allen Schulstufen für diese und andere besonderen Tätigkeiten an unseren Schulen.
  • Künftige Altersermäßigung: Bei Lehrkräften, die ab dem 01.08.2017 das 55. Lebensjahr vollenden, ermäßigt sich das Regelstundenmaß zu Beginn des Schulhalbjahres,
    … in dem sie das 58. Lebensjahr vollendet haben, um 1 Wochenstunde,
    … in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, um 2 Wochenstunden,
    … in dem sie das 61. Lebensjahr vollendet haben, um 3 Wochenstunden.
  • In Brandenburg gibt es bekanntlich erst ab dem Halbjahr nach der Vollendung des 60. Lebensjahres eine (bei 35 und mehr Dienstjahren zwei) Altersermäßigungsstunden. Sächsische Lehrer bekommen also ihre Altersermäßigung ein halbes Jahr früher, ohne Kopplung an die Anzahl der Dienstjahre und in größerer Zahl. Hier sollte sich Brandenburg also ein Vorbild nehmen.
    Für längeres Arbeiten im Lehrerberuf kann Lehrkräften ab dem 63. Lebensjahr eine Zulage bis zu 780 Euro brutto/Monat gewährt werden. Denn in Sachsen verlassen z.Zt. 95% der Lehrerinnen und Lehrer mit dem Erreichen des Mindestalters für die Rente den Schuldienst. Hier versucht man einen Anreiz für längeres Arbeiten zu geben. Ich bezweifle jedoch die Wirksamkeit dieser Maßnahme. Solange sich nicht einschneidend die Arbeitsbedingungen an unseren Schulen verbessern, wird kaum einer seine Gesundheit riskieren, sich diese also für Geld „abkaufen“ lassen.
  • Verbesserte Eingruppierungen von Schulleitungen:
    Im Bereich der Grund-, Ober- und Förderschulen wird die Eingruppierung von Schulleitern verbessert. Schulleitungsämter sollen in der Besoldungsordnung künftig ohne Schülerzahlen ausgebracht werden, d.h. die Zuordnung soll auch anhand der inklusiv zu unterrichtenden Schüler und der Schüler mit Migrationshintergrund erfolgen. Dies ist die Mindestforderung auch für den BPV. Wir plädieren dafür, dass jeder Schulleiter bzw. stellvertretende Schulleiter besser bezahlt sein muss, als der bestbezahlteste Kollegen an seiner Schule.

In dieser vergleichenden Zusammenstellung konnte ich nur auf eine Auswahl der Maßnahmen eingehen, die die sächsische Landesregierung für den 01.01.2017 plant einzuführen. Eine Übersicht über alle Maßnahmen und die Sicht des Sächsischen Lehrerverbandes, dem VBE-Partnerverband des BPV, dazu finden Sie im Internet unter der Überschrift „Informationen zum Lehrerpaket der Staatsregierung“ auf der Website http://www.slv-online.de.

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