Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Landes

Im Ergebnis des Gesprächs von Finanzminister Christian Görke und Innenminister Karl-Heinz Schröter mit Vertretern des dbb brandenburg und der Gewerkschaften wurde eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Brandenburgs Beamtinnen und Beamten vereinbart.

Die Dienst- und Versorgungsbezüge steigen zum 1. Januar 2017 um 2,65 Prozent (abzüglich 0,2 Prozent für Versorgungsrücklage) und ab 1. Januar 2018 um weitere 2,85 Prozent. Die Erhöhung umfasst damit neben der Übernahme des Tarifergebnisses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Beamtenbereich eine zusätzliche Erhöhung der Besoldung für Beamte/innen und für Versorgungsempfänger/innen um zweimal 0,5 Prozent.

Mit dieser zusätzlichen Erhöhung trägt man auch den verfassungsrechtlichen Maßstäben Rechnung, die durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 zur Richterbesoldung und vom 17. November 2015 zum sächsischen Besoldungsrecht geprägt worden sind.

Das notwendige Gesetzgebungsverfahren soll in Kürze eingeleitet werden.

Zur näheren Information die Pressemitteilung der beiden beteiligten Ministerien:

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