Gerechtigkeit wa(a)gen!

Bundesweite Kampagne des VBE trägt nun auch in Brandenburg Früchte: 6300 Lehrerinnen und Lehrer ab 1.8.2017 die A/E 13!

Der BPV setzt sich seit 2011 auf allen Ebenen für eine gerechte Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer im Land Brandenburg ein. Die Basis dafür ist die bundesweit erfolgreiche Kampagne des VBE-Bund, in allen Bundesländern Gerechtigkeit in der Lehrerbesoldung zu erreichen.( „Gerechtigkeit wa(a)gen“)

Unter dem Druck des Lehrkräftemangels wurden alle finanziellen Bedenken in der Landesregierung verdrängt und der Weg für eine angemessene Bezahlung für einen Teil der Lehrerinnen und Lehrer frei gemacht.

In den Nachbarbundesländern ist diese Besoldung für alle Lehrkräfte schon geregelt, nur Brandenburg zögerte und war somit für viele Berufsstarter als Arbeitsort nicht mehr attraktiv. Der Landesregierung konnte ein erster Schritt abgerungen werden, der die prekäre Situation in der Sek.I entschärfen soll.

Im Bereich der Primarstufe ist die Situation aber mindestens ebenso angespannt und kann nicht ausschließlich über Seiteneinsteiger gerettet werden. Hier ist eine Anpassung der Bezahlung an die anderen Schulstufen ebenfalls dringend geboten.

Ca. 2000 Lehrerinnen und Lehrer wurden von den Neuregelungen noch nicht erfasst.

Das zu erreichen ist eines der wichtigsten Ziele des BPV in den nächsten Monaten.

 

Mit der Abstimmung hat der Landtag in seiner Sitzung am 29. Juni 2017 über das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 den Weg für die Anhebung der Besoldung für ca. 6300 Lehrkräfte geöffnet.

So werden folgende Lehrerinnen und Lehrer in die Besoldungsgruppe A 13 bzw. Entgeltgruppe EG 13 angehoben:

  • Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen
  • Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und II (allgemeinbildende Fächer) bei einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I
  • Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und II (allgemeinbildende Fächer) bei einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I
  • Diplomlehrerinnen und -lehrer mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer der polytechnischen Oberschule (Klasse 5 bis 10)
  • Die Höhergruppierung erfolgt zum 01.08.2017 und wird unabhängig vom Einsatz in der Grundschule, Oberschule, Gesamtschule oder dem Gymnasium gewährt. Sie wird per Gesetz vollzogen und gilt damit für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis, als auch im Tarifbereich.

Die Übernahme von Schulleitungsaufgaben und damit die Besetzung von Schulleitungsstellen ist im Land Brandenburg eine weniger anerkannte Position. Deshalb wurde auch hier eine Nachbesserung veranlasst.

 

Folgende Schulleitungsmitglieder werden in die A 14 / EG 14 angehoben:

  • Konrektorinnen bzw. Konrektoren
    • als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
    • als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schüler
  • Oberschulkonrektorinnen bzw. Oberschulkonrektoren
    • als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Oberschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I
    • als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Oberschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I
    • als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Oberschule mit angegliederten Primarstufenbereich mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern in der Primarstufe und der Sekundarstufe I
  • Rektorinnen bzw. Rektoren
    • als Leiterin oder Leiter einer Grundschule mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern
    • als Leiterin oder Leiter einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
  • Rektorinnen bzw. Rektoren an einer Gesamtschule oder an einer Oberschule
    • als Leiterin oder Leiter des Primarstufenbereichs einer Gesamtschule oder einer Oberschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
  • Zweite Konrektorinnen bzw. zweite Konrektoren einer Grundschule mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern

Eine Anhebung in die A 15 erhalten Rektorinnen und Rektoren als Leiterin oder Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern.

 

In Vorbereitung dieses Landtagsbeschlusses fanden Tarifgespräche mit den Gewerkschaften statt, die zu folgenden Ergebnissen führten und in den Beschluss vom 29.6.2017 integriert sind.

  • Eine Besoldungserhöhung in 2017 um 2,45 Prozent und in 2018 um 2,85 Prozent. (Minus 0,2% Versorgungsrücklage)
  • 2.000,- EURO Einmalzahlung für alle Beamtinnen und Beamten (für Pensionäre die Hälfte), aber verteilt über die Jahre 2017 – 2020 (jeweils im November folgende Beträge: 2017 800,- €,  2018 600,- €,  2019 400,- € und  2020 200,- €)
  • Zusicherung einer zusätzlichen Besoldungserhöhung für die Jahre 2017 bis 2020 um jeweils 0,5 Prozent und eine im Gesetz festgeschriebene 1 zu 1 Übernahme der Tarifergebnisse (inhalts- und zeitgleich) für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020

Wann ist mit der Zahlung der neu entstandenen Ansprüche zu rechnen?

Die Durchführungsbestimmungen müssen erstellt und in Kraft gesetzt werden. Es ist wiederum damit zu rechnen, dass es die Nachzahlungen erst im Spätherbst geben wird.

 

Der Brandenburgische Pädagogen-Verband wird sich auch weiterhin in den nächsten Monaten für eine gerechte Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer sowohl bei der Landesregierung als auch im Landtag einsetzen.

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