Weltlehrertag am 05. Oktober
Lehrkräfte brauchen Freiheit und Freiräume
Anlässlich des Weltlehrertags am 05. Oktober 2017, der unter dem Motto „Lehren in Freiheit, Lehrkräfte bestärken“ steht, mahnt
Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung: „Für jede Gesellschaft ist es essenziell wichtig, dass die
Lehrkräfte in Freiheit lehren können. Sie sind es, welche die zukünftige Generation auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereiten. Das geht nur, wenn sie ausreichende Freiräume haben, um die Meinungsvielfalt darzustellen und die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Denken und eigenen Entscheidungen ermuntern. Die Lehrkräfte müssen darin bestärkt werden, diese Verantwortung wahrzunehmen. Denn gerade
wenn extremistische Äußerungen salonfähig werden und sogar zu Bundestagsmandaten führen, brauchen wir die Demokratieerziehung mehr denn je.“
Mit Blick auf politische Entwicklungen in der Welt, u. a. Massenentlassungen von Lehrkräften in der Türkei, stellt Beckmann fest: „Freiheit ist in diesen bewegten Zeiten nicht mehr selbstverständlich. Wir beobachten mit Sorge, wie Regime versuchen, auf Lehrpläne und vermittelte Inhalte Einfluss zu nehmen oder gar Lehrkräfte entlassen. Was damit bezweckt werden soll, ist klar: Verminderung der Meinungspluralität, Gehorsamkeit und damit auch Kinder, denen das selbstständige Denken verwehrt werden soll. Hier müssen wir hinsehen und unsere Kollegen im Ausland solidarisch unterstützen.“
Kontext:
Der Weltlehrertag, der stets am 5. Oktober begangen wird, geht zurück auf einen Beschluss von UNESCO, ILO und Education International (EI). Die EI vertritt 30 Millionen Beschäftigte in Bildungseinrichtungen von der
frühkindlichen Erziehung bis zur Universität in 400 Mitgliedsorganisationen aus mehr als 170 Ländern. Der VBE ist eine der Gründungsorganisationen der Education International (EI) und engagiert sich für die solidarische Idee der weltweiten Stärkung des Lehrerberufes.
(Quelle: Pressedienst des VBE vom 04.10.2017)
Brandenburgischer Pädagogen-Verband erwartet von Ministerin Britta Ernst zeitnahe Aufarbeitung der „Baustellen“ im Bildungsbereich
Brandenburgischer Pädagogen-Verband erwartet von Ministerin Britta Ernst zeitnahe Aufarbeitung der „Baustellen“ im Bildungsbereich
Der BPV hat der neu ernannten Ministerin für Bildung, Jugend
und Sport, Britta Ernst, zu ihrer Ernennung in einem Brief die aktuellen „Baustellen“ benannt und den akuten Handlungsbedarf mit klaren Forderungen zum Ausdruck gebracht.
Dazu gehören:
Gerechte Bezahlung für alle Lehrerinnen und Lehrer.
Sicherung der Qualität des Unterrichts durch Qualifizierungsmaßnahmen für Seiten- und Quereinsteiger.
Besetzung aller offenen Stellen
Verbesserung der Arbeitsbedingungen an den Schulen.
Der Brandenburgische Pädagogen-Verband wünscht der neuen Ministerin Erfolg bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben im Bildungsbereich und hofft auf eine zeitnahe Lösung der genannten Probleme.
Dabei darf sie nicht den bundesweiten Lehrermangel aus den Augen lassen, der bei falschen Signalen, wie bereits in einem ersten Interview angedeutet, zu noch größerem Personalmangel in den Schulen führt.
Wir als Gesamtlehrergewerkschaft werden die Entscheidungen der Ministerin auf den Prüfstand stellen und dafür kämpfen, dass für alle Kolleginnen und Kollegen in allen Schulformen angemessene Arbeitsbedingungen und eine gerechte Bezahlung umgesetzt werden.
Die Lage an unseren Schulen spitzt sich vor den Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und der Landesregierung zu!
Die Lage an unseren Schulen spitzt sich vor den Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und der Landesregierung zu!
Die momentane Situation an unseren Schulen ist so zu beschreiben:
Ungerechtigkeit in der Bezahlung!
Die 1100 zum Schuljahr 2017/18 neu zu besetzenden Lehrerstellen sind überwiegend mit Seiten- und Quereinsteigern gefüllt worden, die unvorbereitet den Unterricht übernehmen sollen.
Es gibt noch offene Stellen. Die Absicherung des Unterrichts ist dadurch massiv gefährdet.
Die Arbeitsbedingungen und das Schulklima verschärfen sich. Beamte dürfen nicht streiken, also macht die Idee für „Dienst nach Vorschrift“ die Runde.
Wie ernst nimmt die Landesregierung und vor allem die neue Bildungsministerin diese Situation? Werden wir mit taktischen Spielchen hingehalten in der Hoffnung, dass die Lehrkräfte weiterhin stillhalten?
Der BPV war zu diesen Fragen im Gespräch mit Politikern der Landtagsfraktionen.
Ein Ergebnis unserer Gespräche ist ein Antrag, der in die Landtagssitzung am 27.09.17 durch die CDU-Fraktion eingebracht wurde. Er widmet sich diesen Problemen und enthält notwendige Maßnahmen und Aufträge an die Regierungskoalition. (siehe Link) https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_7300/7386.pdf
Dieser Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit der Regierungskoalition abgelehnt, obwohl deren Vertreter die darin gestellten Forderungen als gerechtfertigt ansehen.
Unsere Hoffnungen liegen nun auf den Verhandlungen zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Brandenburg, die am 06.10.17 zwischen den Gewerkschaften und Verbänden und der Landesregierung beginnen. In diesen Verhandlungen müssen mindestens die im Antrag formulierten Forderungen als Ziel erreicht werden.
Diese Punkte werden wir als BPV in diesen Verhandlungen u.a. als Forderungen vertreten:
Lehrkräfte mit dem Lehramt für die Primarstufe sind den Lehrkräften mit dem stufenübergreifenden Lehramt für die Primarstufe und die Sek.I gleichzustellen.
Die Voraussetzungen für die Hebung der Ämter für die Lehrkräfte an Förderschulen, allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen in den Besoldungsgruppen A10kw, A11kw, A12kw nach dem Recht der DDR sind zu schaffen. Das gilt ebenso für die Lehrer unterer Klassen und für die sogenannten „Ein-Fach-Lehrer“.
Die Besoldungsordnung muss eine reale Chance zur Beförderung im Laufe der Dienstzeit ermöglichen.
Die Anerkennung besonderer Leistungen muss durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Anrechnungsstunden, Funktionsämter oder Zulagen, möglich sein.
Seiteneinsteiger sind ausreichend zu qualifizieren, bevor sie ihre Tätigkeit im Schuldienst aufnehmen. Im Laufe ihrer Tätigkeit müssen sie die Möglichkeit haben, berufsbegleitend einen qualifizierten und anerkannten Berufsabschluss zu erlangen.
Auswirkungen der Besoldungsanpassung auf Tarifbeschäftigte
Die besoldungsrechtlichen Änderungen zur Hebung der Eingangsämter werden, wie auch bisher üblich, auf die Tarifbeschäftigten übertragen. Von der Hebung der Eingangsämter könnten alle Beschäftigten profitieren, die eine auf die Sekundarstufe I bezogen Lehramtsbefähigung oder eine Ausbildung als Diplomlehrer mit zwei Fächern haben sowie Schulleitungen an Grund – und Oberschulen. Entsprechende Hinweise sind den Schulen übermittelt worden (MI46/17).
Für Tarifbeschäftigte,
die einen Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung Lehrkräfte gestellt hatten gilt:
Alle Tarifbeschäftigten, die bis spätestens 31.05.2017 bereits einen Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung Lehrkräfte gestellt hatten, werden ohne einen zusätzlichen Antrag höhergruppiert (Tarifautomatik). Sollte dies bis Dezember 2017 nicht erfolgt sein, empfehlen wir eine Geltendmachung.
Für Tarifbeschäftigte,
die bisher noch keinen Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung Lehrkräfte gestellt haben gilt:
Wer bisher noch keinen Antrag gestellt hat, weil sich keine Verbesserungen ergeben haben oder alle Fristen versäumt wurden, der kann nun einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Der Antrag muss bis 31.07.2018 gestellt werden und wirkt zum 01.08.2017 zurück.
Besoldungsanpassung – Hinweise zur Umsetzung
(rechtliche Grundlage: Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Land Brandenburg vom 10.Juli (GBbl. I Nr.14))
1. Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge – Übernahme des Tarifergebnisses
Die Zahlung soll mit den Septemberbezügen erfolgen, einschließlich der Nachzahlungen für Januar bis August (Erhöhung 2017 2,45%, 2018 2,85%).
2. Hebung der Eingangsämter (A13 g.D.)
Die Hebung erfolgt per Gesetz rückwirkend zum 01.08.2017. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Die Schulämter werden die P-Akten der Kolleginnen und Kollegen einzeln betrachten und ggf. die neue Zuordnung vornehmen. Bitte haben Sie etwas Geduld, falls Sie betroffen sind.
Die bisherige strikte besoldungsrechtliche Verwendungsregel wurde mit dem Gesetz aufgehoben. Damit ist für die Besoldung nur noch die Befähigung maßgeblich, unabhängig von der Schulstufe.
In den Hinweisen zum Gesetz führt das Ministerium der Finanzen aus, dass die Hebung erst ruhegehaltsfähig wird, wenn mindestens 2 Jahre Dienstzeit im neuen Eingangsamt erbracht wurden.
In Kürze sollen auch Hinweise für die entsprechenden Höhergruppierungen der Tarifbeschäftigten folgen. Nach den Grundsätzen der Entgeltordnung (Abschnitt 1) sind Tarifbeschäftigte in die Entgeltstufe einzugruppieren, die der Besoldungsgruppe mit der gleichen Befähigung im Beamtenverhältnis vergleichbar ist.
3. Nachzahlungsgesetz
Die Nachzahlungen für zu geringe Alimentation von 2004 bis 2014 beschränkt sich, anders als ursprünglich berichtet, auf die für diese Jahre offenen rd. 300 Widerspruchs- und Klageverfahren. Bitte prüfen Sie, ob Sie zu dieser Personengruppe gehören und wenden Sie sich ggf. an unsere Rechtsstelle. Der dbb bereitet entsprechende Musterklagen vor.
Die ZBB versendet zurzeit abschließende Bescheide zu alten Widersprüchen dazu.
BPV fordert – gerechte Bezahlung für alle
Noch vor einem Jahr lehnte es die Landesregierung in den Verhandlungen ab, die Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer zu erhöhen.
Nun hat sie die Tatsache eingeholt, dass Brandenburg bundesweit zum Schlusslicht und somit für Bewerber für den Lehrerberuf unattraktiv wurde. Das kann sich in Zeiten des akuten Lehrermangels kein Bundesland mehr leisten.
Deshalb hat die Landesregierung per Gesetz die Höhergruppierung der Lehrerinnen und Lehrer beschlossen.
Mit der Eingruppierung von mehr als 6000 Lehrerinnen und Lehrern in die A13 bzw. E13 wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung getan, um ihre Arbeit anzuerkennen und die Attraktivität dieses Berufes zu erhöhen.
Doch bei aller Freude über diese Maßnahme steht die Frage im Raum: Was ist mit den verbliebenen ca. 2000 Lehrerinnen und Lehrern, vor allem an den Grundschulen, die dabei nicht berücksichtigt wurden? Gerade zu dieser Gruppe gehören die Kolleginnen und Kollegen, die jahrelang Verdiensteinbußen durch Zwangsteilzeit hinnehmen mussten, die die ersten Versuche der Inklusion und anderer pädagogischer Projekte umsetzen mussten und den pädagogischen Nachwuchs engagiert auf den Beruf vorbereiten.
Ist ihre Arbeit nicht Wert anerkannt zu werden? Und gerade in der Situation, da in den Grundschulen akuter Mangel an ausgebildetem Lehrerpersonal herrscht.
Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf von Seiten der Landesregierung, um Gerechtigkeit herzustellen. Seit 2011 führt der Verband Bildung und Erziehung (VBE) eine bundesweite Kampagne unter dem Motto „Gerechtigkeit wa(a)gen“.
In Brandenburg hat sich in all den Jahren der BPV (Landesverband des VBE) dafür stark gemacht, unseren Beruf finanziell attraktiver und gerechter zu gestalten. Deshalb begrüßen wir diesen Schritt, erwarten aber mehr. Wir wissen, dass es bereits erste Überlegungen in der Landesregierung gibt, die noch nicht betroffenen Kollegen ebenfalls in eine finanziell bessere Situation zu bringen.
Diese Überlegungen müssen verstärkt und zu einem gerechten Ergebnis geführt werden.
Wir wissen auch, dass es in den Lehrerzimmern brodelt und die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ihren Unmut über die gegenwärtige Ungerechtigkeit diskutieren. Diese Argumente müssen an die richtigen Personen gerichtet werden, wenn sie Wirkung erzielen sollen.
Bitte unterstützen Sie uns im Kampf für eine gerechte Bezahlung und schreiben Sie persönlich oder als Kollegium an die Abgeordneten des Landtages, vor allem an die bildungspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen Frau Koß (SPD), Frau Dannenberg (DIE LINKE), Frau von Halem (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und Herrn Hoffmann (CDU). (Adressen auf der Homepage des Landtags)
Teilen Sie ihnen mit, wie Sie die Situation sehen und was Sie von den Politikern erwarten.
Fordern Sie die Abgeordneten in Ihren Briefen auf, für Gerechtigkeit zu sorgen und Ihre Arbeit anzuerkennen.
Wir als BPV setzen uns auch weiterhin für unsere Kolleginnen und Kollegen ein und fordern von der Landesregierung eine gerechte Bezahlung für alle.
Gerechtigkeit wa(a)gen!
Bundesweite Kampagne des VBE trägt nun auch in Brandenburg Früchte: 6300 Lehrerinnen und Lehrer ab 1.8.2017 die A/E 13!
Der BPV setzt sich seit 2011 auf allen Ebenen für eine gerechte Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer im Land Brandenburg ein. Die Basis dafür ist die bundesweit erfolgreiche Kampagne des VBE-Bund, in allen Bundesländern Gerechtigkeit in der Lehrerbesoldung zu erreichen.( „Gerechtigkeit wa(a)gen“)
Unter dem Druck des Lehrkräftemangels wurden alle finanziellen Bedenken in der Landesregierung verdrängt und der Weg für eine angemessene Bezahlung für einen Teil der Lehrerinnen und Lehrer frei gemacht.
In den Nachbarbundesländern ist diese Besoldung für alle Lehrkräfte schon geregelt, nur Brandenburg zögerte und war somit für viele Berufsstarter als Arbeitsort nicht mehr attraktiv. Der Landesregierung konnte ein erster Schritt abgerungen werden, der die prekäre Situation in der Sek.I entschärfen soll.
Im Bereich der Primarstufe ist die Situation aber mindestens ebenso angespannt und kann nicht ausschließlich über Seiteneinsteiger gerettet werden. Hier ist eine Anpassung der Bezahlung an die anderen Schulstufen ebenfalls dringend geboten.
Ca. 2000 Lehrerinnen und Lehrer wurden von den Neuregelungen noch nicht erfasst.
Das zu erreichen ist eines der wichtigsten Ziele des BPV in den nächsten Monaten.
Mit der Abstimmung hat der Landtag in seiner Sitzung am 29. Juni 2017 über das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 den Weg für die Anhebung der Besoldung für ca. 6300 Lehrkräfte geöffnet.
So werden folgende Lehrerinnen und Lehrer in die Besoldungsgruppe A 13 bzw. Entgeltgruppe EG 13 angehoben:
- Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen
- Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und II (allgemeinbildende Fächer) bei einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I
- Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und II (allgemeinbildende Fächer) bei einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I
- Diplomlehrerinnen und -lehrer mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer der polytechnischen Oberschule (Klasse 5 bis 10)
- Die Höhergruppierung erfolgt zum 01.08.2017 und wird unabhängig vom Einsatz in der Grundschule, Oberschule, Gesamtschule oder dem Gymnasium gewährt. Sie wird per Gesetz vollzogen und gilt damit für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis, als auch im Tarifbereich.
Die Übernahme von Schulleitungsaufgaben und damit die Besetzung von Schulleitungsstellen ist im Land Brandenburg eine weniger anerkannte Position. Deshalb wurde auch hier eine Nachbesserung veranlasst.
Folgende Schulleitungsmitglieder werden in die A 14 / EG 14 angehoben:
- Konrektorinnen bzw. Konrektoren
- als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
- als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schüler
- Oberschulkonrektorinnen bzw. Oberschulkonrektoren
- als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Oberschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I
- als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Oberschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I
- als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Oberschule mit angegliederten Primarstufenbereich mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern in der Primarstufe und der Sekundarstufe I
- Rektorinnen bzw. Rektoren
- als Leiterin oder Leiter einer Grundschule mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern
- als Leiterin oder Leiter einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
- Rektorinnen bzw. Rektoren an einer Gesamtschule oder an einer Oberschule
- als Leiterin oder Leiter des Primarstufenbereichs einer Gesamtschule oder einer Oberschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
- Zweite Konrektorinnen bzw. zweite Konrektoren einer Grundschule mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern
Eine Anhebung in die A 15 erhalten Rektorinnen und Rektoren als Leiterin oder Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern.
In Vorbereitung dieses Landtagsbeschlusses fanden Tarifgespräche mit den Gewerkschaften statt, die zu folgenden Ergebnissen führten und in den Beschluss vom 29.6.2017 integriert sind.
- Eine Besoldungserhöhung in 2017 um 2,45 Prozent und in 2018 um 2,85 Prozent. (Minus 0,2% Versorgungsrücklage)
- 2.000,- EURO Einmalzahlung für alle Beamtinnen und Beamten (für Pensionäre die Hälfte), aber verteilt über die Jahre 2017 – 2020 (jeweils im November folgende Beträge: 2017 800,- €, 2018 600,- €, 2019 400,- € und 2020 200,- €)
- Zusicherung einer zusätzlichen Besoldungserhöhung für die Jahre 2017 bis 2020 um jeweils 0,5 Prozent und eine im Gesetz festgeschriebene 1 zu 1 Übernahme der Tarifergebnisse (inhalts- und zeitgleich) für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020
Wann ist mit der Zahlung der neu entstandenen Ansprüche zu rechnen?
Die Durchführungsbestimmungen müssen erstellt und in Kraft gesetzt werden. Es ist wiederum damit zu rechnen, dass es die Nachzahlungen erst im Spätherbst geben wird.
Der Brandenburgische Pädagogen-Verband wird sich auch weiterhin in den nächsten Monaten für eine gerechte Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer sowohl bei der Landesregierung als auch im Landtag einsetzen.
Investitionen in den Schulbau zukunftsfähig gestalten!
Symposium „Schulbau der Zukunft“
Investitionen in Schulbau und Schulsanierung müssen an verbindliche Kriterien geknüpft sein, um leistungsfähigen Schulbau zu garantieren. Das fordern der Bund Deutscher Architekten (BDA), die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft und der Verband Bildung und Erziehung (VBE). Bei dem am 20. Juni 2017 gemeinsam ausgerichteten Symposium „Schulbau der Zukunft“ sollen Kriterien von den 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern erarbeitet und anschließend mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik diskutiert werden.
Nach Umfragen der KfW-Bank, veröffentlicht im September 2016, gibt es für die Schulen in Deutschland einen Investitionsbedarf in Höhe von 34 Milliarden Euro. Hierzu zählen sowohl Sanierungen, als auch Schulneubau und -erweiterungen. Mit dem kürzlich gelockerten Kooperationsverbot kann der Bund künftig finanzschwache Kommunen mit 3,5 Milliarden Euro direkt bei der Sanierung von Schulen unterstützen. Auch im Bundestagswahlkampf hat das Thema Schule Hochkonjunktur. BDA, Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft und VBE sind sich einig, dass hinterfragt werden muss, mit welchem Anspruch in den Schulbau investiert wird. Sie setzen sich dafür ein, dass eine kriteriengeleitete Förderung den von ihnen herausgegebenen „Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“ gerecht wird.
Der Präsident des BDA, Heiner Farwick, erklärt: „In der aktuellen Bildungsdebatte rückt die bauliche Qualität von Schulen immer mehr in den Fokus. Die Schule des 21. Jahrhunderts muss mehr bieten als Lehr- und Lernräume, sie muss Kindern und Jugendlichen ein guter Lebens- und Entwicklungsraum sein. Wir brauchen Schulen, in denen sich Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte wohlfühlen, die sie vielleicht sogar mit Stolz erfüllen und die neue pädagogische Konzepte ermöglichen und unterstützen. Um einen Schulbau mit dieser Programmatik umzusetzen, brauchen wir Förderprogramme, die nicht auf Teilaspekte ausgerichtet sind, sondern die mit einem ganzheitlichen Ansatz eine Qualitätsoffensive erreichen.“
Der Vorstand der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, Karl-Heinz Imhäuser, erklärt: „Das von der Bundesregierung aufgelegte Förderprogramm bietet die Chance, dringend erforderliche strukturelle Veränderungen bei der Umsetzung der anstehenden Baumaßnahmen anzugehen. Damit die Trendwende im Schulbau gelingt, benötigen wir zentrale Kriterien, um die Fehler früherer Förderprogramme zu vermeiden. Die Schulen der Zukunft brauchen eine innovative, alle Bereiche der Bildungsinstitution umfassende Neukonzeptionierung.“
Der VBE-Bundesvorsitzende, Udo Beckmann, erklärt: „Wir erleben große Umbrüche in der Bildungslandschaft. Inklusion, Integration und Digitalisierung lassen sich nur bewältigen, wenn der Schulbau hierauf ausgerichtet ist – in einem Gesamtkonzept, das diesen Namen verdient. Die Politik darf den Raum als 3. Pädagogen nicht länger zu Gunsten von kurzlebigen Lösungen vernachlässigen. Pädagogisch leistungsfähige Schulbauten sind ein bedeutender Baustein, Lehrkräften einen gesunden und sicheren Ort zum Arbeiten bereitzustellen und die Schülerinnen und Schüler optimal fördern zu können“.
Hintergrund
Anlass des Symposiums ist das Erscheinen der vollständig überarbeiteten 3. Auflage der „Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“. Die erste Auflage wurde 2013 veröffentlicht. Die Leitlinien formulieren Qualitätsstandards, die den veränderten Anforderungen an Schulbauten gerecht werden. Sie beschreiben wichtige Prinzipien für den Schulbau, geben Empfehlungen zur räumlichen Organisation von Schulen sowie zu spezifischen Raumbedarfen für ausgewählte Funktionsbereiche und weisen auf die erforderlichen Qualitäten von Prozessen und Verfahren im Schulbau hin.
Wichtige Anforderungen für die Investition in leistungsfähigen Schulbau sind:
- Leistungsfähige Schulen haben eine Architektur und ein Raumprogramm, die auf einem pädagogischen Gesamtkonzept basieren.
- Leistungsfähige Schulen sind Orte mit hochwertigen funktionalen und ästhetischen Qualitäten, an denen sich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, andere Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher wohl fühlen.
- Leistungsfähige Schulen sind vielseitig, vielfältig und können sich verändern.
- Leistungsfähige Schulen sind langlebig und wirtschaftlich im Betrieb.
- Leistungsfähige Schulen bieten gesunde und sichere Bedingungen zum Lernen, Leben und Arbeiten.
- Leistungsfähige Schulen und ihre Gebäude sind wichtige Bausteine einer Stadt, einer Gemeinde, eines Quartiers.
Die „Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“ können Sie hier herunterladen:
http://www.vbe.de/angebote/leitlinien-schulbauten.html
Erhöhung der Besoldung ist ein erster Schritt den Lehrermangel abzubauen
„Endlich hat die Landesregierung die Zeichen der Zeit erkannt!“, sagt Hartmut Stäker, Präsident des Brandenburgischen Pädagogen-Verbandes (BPV), als erste Reaktion zur Meldung über die Erhöhung der Besoldung.
„Bei dem akuten Lehrermangel ist das ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nur wenn die Bedingungen in Brandenburg vergleichbar mit den anderen Bundesländern sind, gibt es Bewerber für die aktuell noch 450 offenen Stellen für das nächste Schuljahr.“
Die Anhebung der Besoldungsstufe von A12 auf A13 für Lehrer der Sekundarstufe I sieht Stäker nur als erste Maßnahme. Auch die Lehrer an den Grundschulen haben ein Anrecht auf die Erhöhung ihrer Besoldung.
Gerade in der Primarstufe herrscht schon seit Jahren akuter Mangel an ausgebildeten Lehrkräften. „Die offenen Stellen werden immer häufiger mit Quer- und Seiteneinsteigern besetzt. Hier muss umgehend eine adäquate Lösung gefunden werden“, verleiht Stäker der Forderung Nachdruck, auch die Lehrkräfte im Primarbereich in die A13 anzuheben.
Ursache für die Entscheidung der Landesregierung den 34 000 Landesbeamten die Besoldung zu erhöhen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Sachsen-Anhalt und Sachsen, das auch auf Brandenburg übertragen werden kann. Das bescheinigt für die Jahre 2004 bis 2014 eine zu niedrige Besoldung. Zuerst sollten nur lediglich die 300 Beamten, die gegen ihren Dienstherrn geklagt hatten, mit je 3000 bis 5000 Euro abgefunden werden.
„Es ist politisch unvertretbar, die Beamten nicht zu entschädigen, die auf Rechts- und Verfassungstreue ihres Dienstherrn vertrauen.“, gibt Stäker zu bedenken. Er äußert weiterhin die Erwartung, dass die in den Jahren 2004 bis 2014 in den Ruhestand versetzten Beamten ebenfalls eine Erhöhung ihrer Versorgungsbezüge erhalten.
Erhöhung der Besoldung ist ein erster Schritt den Lehrermangel abzubauen
Der Minister wälzt die Verantwortung für das Mathe-Abi-Desaster ab!
Für Minister Baaske ist auch offenbar klar, wer die Schuld am Mathe-Abi-Desaster in Brandenburg trägt, die Lehrer!
Brandenburger Mathematiklehrerinnen und –lehrer würden den Rahmenlehrplan nicht kennen und entsprechend umsetzen, nicht an Fortbildungen teilnehmen und es gäbe Missverständnisse, so seine Feststellungen, wohl in Unkenntnis der Realitäten.
Dabei müsste er es eigentlich besser wissen.
Er selbst hat ein externes Gutachten zu den Ursachen erstellen lassen, dass die vielen Kritikpunkte an der Abiturvorbereitung, die seit Jahren von den Lehrkräften des Landes Brandenburg ihm gegenüber benannt wurden, aufzeigt.
In seinen Äußerungen lässt er zu, dass die Brandenburger Mathematiklehrer öffentlich diffamiert werden.
Schwerpunkte sowohl des Gutachtens als auch der Forderungen der Lehrer sind für die Abiturstufe:
Trennung in Grund- und Leistungskurs
sofortige Erhöhung der Wochenstunden für den Leistungskurs
Konkretisierung der Rahmenlehrpläne bei Beachtung der beiden Kurse (Niveaustufen)
Der BPV kritisiert den Umgang und das Krisenmanagement des MBJS im Zusammenhang mit dem diesjährigen Mathematikabitur auf das Schärfste.
Der Minister verkennt die Lage, wenn er glaubt das Problem sei mit dem heutigen Nachschreiben gelöst.
Neben der Doppelbelastung der Lehrkräfte durch erneute Korrekturen unter großem Zeitdruck, sind die möglichen rechtlichen Folgen aus dem Verlauf des Abiturs 2017 nach wie vor offen.
Ein Minister, der durch seine Äußerungen die Wertigkeit des Brandenburger Abiturs herabsetzt und somit die Anerkennung unseres Abiturs in anderen Bundesländern weiter schmälert, setzt sich nicht wirklich für die Bildung im Land Brandenburg ein.
Diese Misere geht außerdem zu Lasten der Schülerinnen und Schüler des ABI-Jahrgangs und senkt ihre Chancen im Ranking um die Studienplätze.
Was bleibt, ist vor allem die Gewissheit, dass der Minister die Probleme wieder einmal auf die Lehrerinnen und Lehrer abwälzt und nicht als ihr oberster Dienstherr in ihrem Interesse vorausschauend und rechtssicher handelt.
Dafür gibt es eine glatte 6!
