dbb-Chef Silberbach zu aktuellen beamtenpolitischen Fragen im Interview

Im Rahmen des Tarifkampfes 2018 für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen hat sich der dbb-Chef Ulrich Silberbach zu aktuellen Fragen wie der unterschiedlichen Beamtenbesoldung in den verschiedenen Bundesländern, der Bürgerversicherung oder des Streikrechts für Beamte in einem Interview geäußert.

Den gesamten Wortlaut des Interviews können Sie hier nachlesen.

Die Digitalisierung kann nicht alles sein!

In der Bilanz der ersten 100 Tage der Ministerin Ernst haben wir erste Handlungsoptionen und handfeste Konzepte für die aktuellen Aufgaben im Bereich Bildung erwartet. Ihren Schwerpunkt, die Digitalisierung in den Schulen voranzutreiben, kann man begrüßen, aber wo sind die Pläne für die aktuell dringend anstehenden Aufgaben?

Wir als Gewerkschaft fordern klare Aussagen zur Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen. Eine kurze verbale Anerkennung für die klaglose Beschulung der Flüchtlingskinder ist uns nicht genug. Wir erwarten Antworten und Ergebnisse auf die Fragen, die uns täglich in unserer Arbeit begegnen.

Der BPV erwartet vom Ministerium Lösungen, die zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen.

Wo sind die schon vom ehemaligen Bildungsminister versprochenen multiprofessionellen Teams, die die Bedingungen im gemeinsamen Unterricht und an Schwerpunktschulen erleichtern sollen?

Warum sollen Seiteneinsteiger erst 2019 auf ihren Einsatz in der Schule in Kursen vorbereitet werden?

Warum klappt die Zusammenarbeit mit den Kommunen bei materiellen Fragen, aber nicht bei der Deckung des Bedarfs an Schulsozialarbeitern?

Warum gibt es noch keine klaren Absprachen mit dem MWFK bezüglich der dringenden Erhöhung der Anzahl der Studienplätze für das Lehramt?

Der Brandenburgische Pädagogen-Verband wird diese Fragen der Ministerin Ernst stellen und sich dafür einsetzen, dass ihre Ankündigung in der Pressekonferenz: „Verbesserung der Qualität von Schulen – gute Rahmenbedingungen schaffen“ von den Lehrerinnen und Lehrern auch ERNST genommen werden kann.

Jährliche Sonderzahlung in Bund und Länder

Die Höhe der jährlichen Sonderzahlung (das sog. Weihnachtsgeld oder Sonderzuwendung) beinhaltete bis 1993 einen kompletten Monatsbezug (13. Gehalt).

Seit 1994 erfolgten in mehreren Schritten Absenkungen, so dass im Jahr 2003 bundeseinheitlich noch ca. 84 % eines Monatsbezugs gewährt wurde. Mit dem Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2003/2004 wurde den Ländern zunächst die Besoldungsgesetzgebungskompetenz für den Bereich der jährlichen Sonderzahlung übertragen. Dies war der Ausgangspunkt der sog. Föderalismusreform I, welche am 1. September 2006 in Kraft trat.

Sowohl der Bund als auch die Länder haben zwischenzeitlich eigenständige Regelungen im Bereich der Sonderzahlung getroffen, welche die Spannweite von kompletter Abschaffung über die Integration in einer bestimmten (prozentualen) Höhe sowie Weitergewährung in abgeschmolzener Höhe – ggf. gestaffelt nach Besoldungsgruppen – erreicht.

Die downloadbar Tabelle (Siehe unten) gibt den Stand über die im Bund und in den Ländern gewährte jährliche Sonderzahlung im Dezember 2017, die sich ausschließlich auf das Grundgehalt bezieht, wieder.

(Quelle: Info-Nr.: 42/2017 des beamtenbund und tarifunion vom 12. Dezember 2017)

Unterrichtsausfall auf Rekordhoch – BPV fordert Entlastung für Lehrer

Der Präsident des Brandenburgischen Pädagogen-Verbandes, Hartmut Stäker, wertet die in der letzten Woche bekannt gewordenen Daten über den steigenden Unterrichtsausfall als symptomatisch für die Situation im Bildungssystem: „Durch Ignorieren werden Probleme nicht gelöst. Nur wenn man die Ursachen anpackt, lässt sich das Problem beherrschen.“

Die Ursachen sieht Stäker nicht nur im ständig wachsenden Lehrermangel, sondern auch in der seit Jahren immer mehr steigenden Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen, was zu einem erhöhten Krankenstand führt. Ob Inklusion, gemeinsamer Unterricht, kompetenzorientierte Rahmenlehrpläne oder Vermittlung von Medienkompetenz, der Schule sind immer neue Aufgaben aufgebürdet worden, ohne die dazu notwendigen Ressourcen auszureichen.

Studien über die Arbeitsbelastung von Lehrerinnen und Lehrer zeigen deutlich, dass ihre Arbeitswoche weit mehr als die gesetzlich erlaubten 48 Stunden beträgt. In den Personalversammlungen stellten Kolleginnen und Kollegen sehr deutlich dar, dass die Belastungsgrenze überschritten ist und Kontingente für Anrechnungsstunden für zusätzliche Aufgaben in den letzten Jahren immer mehr gekürzt wurden.

Ministerin Ernst, im Landtag zur Situation bezüglich des Unterrichtsausfalls angefragt, wiegelte ab. Das Land Brandenburg habe „kein flächendeckendes Problem mit erheblichem Unterrichtsausfall“. „Das sehen wir anders!“, kommentiert Hartmut Stäker. „Es gibt keinen Spielraum mehr an den Schulen. Ein weiterer Anstieg des Unterrichtsausfalls kann nur verhindert werden, wenn man praktikable Konzepte vorlegt, an deren erster Stelle die Entlastung der Lehrer von nichtpädagogischen Aufgaben steht. Lehrer, die sich auf ihre eigentliche Profession, das Unterrichten konzentrieren können, sind motivierter und setzen ihre Kräfte für die Schüler ein.“

Laut Ministerin Ernst steht ein besonderes Vertretungsbudget in Höhe von 5,5, Millionen Euro für schnelle Krankheitsvertretung zur Verfügung. Der BPV fordert jedoch eine Vertretungsreserve, die sich an der Realität orientiert. „Wenn etwa 10 Prozent des Stundenvolumens vertreten werden müssen, kann eine Vertretungsreserve von drei Prozent nicht ausreichen!“, meint Stäker.

Der BPV fordert daher eine konkrete Entlastung der Lehrerschaft. Die ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer, die für unsere Schüler zur Verfügung stehen, werden auch in den nächsten Jahren dank der verfehlten Personalpolitik des Landes nicht ausreichen. Deshalb müssen Konzepte entwickelt werden, wie das Fachpersonal in den Schulen optimal eingesetzt werden kann.

Einerseits müssen für zusätzliche Aufgaben zeitliche Freiräume zur Verfügung gestellt werden, andererseits ist dringend notwendig, pädagogisches und nichtpädagogisches Personal zur Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer einzusetzen.

 Vor dem Landtag sprach die Ministerin auch davon, dass ein Gesundheitsmanagement den Lehrkräften zur Verfügung stünde. Dies greift aber in der Regel erst, wenn ein Kollege mehrere Wochen krank war. Dazu darf es erst gar nicht kommen. Hier verfehlt der Dienstherr eindeutig seine Fürsorgepflicht. Von Gesundheitsvorsorge kann da also keine Rede sein.

Der BPV fordert die Landesregierung auf, das Problem Unterrichtsausfall mit konkreten Konzepten zur Arbeitsentlastung der Lehrkräfte, einer angemessenen Vertretungsreserve und einer Gesundheitsprävention, die diesen Begriff verdient, umgehend zu lösen.

Gerechtigkeit wa(a)gen – Gerechtigkeit in der Besoldung und Bezahlung

Zur Gleichstellung der Lehrkräfte im Land Brandenburg haben am 22.11.2017 in schwierigen Verhandlungen die Gewerkschaften und Verbände einen Stufenplan mit der Landesregierung vereinbart, der Folgendes beinhaltet:

  1. Lehrkräfte mit den Lehrämtern für die Primarstufe sowie Lehrkräfte mit einer Befähigung nach Recht der ehemaligen DDR, die bisher in den Besoldungsgruppen A 12 / A 12 kW eingruppiert sind, werden zum 1. Januar 2019 in die Besoldungsgruppen A 13 / A 13 kW gehoben.
  2. Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR, die bisher in der Besoldungsgruppe A 11 kW eingruppiert sind (z.B. Lehrkräfte mit einer Ausbildung als LuK), werden zum 1. Januar 2019 in die Besoldungsgruppe A 12 kW gehoben. Ab 1. August 2020 werden diese Lehrkräfte in einer weiteren Stufe in die Besoldungsgruppe A 13 kW befördert.
  3. Angestellte Lehrkräfte werden ebenfalls in die entsprechenden Entgeltgruppen angehoben.

Von diesen Hebungen werden mehr als 5000 Lehrkräfte, vor allem im Grundschulbereich profitieren. Wir sehen darin einen längst überfälligen Schritt zur Anerkennung und Wertschätzung dieser Lehrerinnen und Lehrer, die seit Jahrzehnten eine hervorragende Arbeit unter oftmals schwierigen Bedingungen leisten.

Qualifizierung von Seiteneinsteigern

Die Neueinstellungen ausgebildeter Lehrkräfte wird auch in den nächsten Jahren nicht ausreichen, um den Lehrkräftebedarf zu decken. Deshalb werden zunehmend Seiteneinsteiger eingestellt werden müssen, die über keine oder keine vollständige pädagogische Ausbildung verfügen. Pro Jahr rechnet das Land mit ca. 250 solchen Einstellungen.

Um die Qualität der schulischen Bildung zu sichern und um auch diesen neuen Kolleginnen und Kollegen eine echte berufliche Perspektive zu bieten, wurde u.a. beschlossen, dass diese Lehrkräfte vor Beginn ihrer selbständigen Lehrtätigkeit einen 3-monatigen Grundkurs absolvieren.

Weiterhin wird diesen Lehrkräften die Möglichkeit gegeben, berufsbegleitend eine Qualifizierung mit einer Gesamtdauer von maximal 5 Jahren zu absolvieren. Ziel es ist, dass sie nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst absolvieren, um so vollumfänglich die Laufbahnvoraussetzungen für den Schuldienst zu erfüllen.

Die Schulen, an denen Seiteneinsteiger eingestellt werden, erhalten pro Seiteneinsteiger eine Anrechnungsstunde, zur Betreuung, Einarbeitung und Unterstützung dieser Kollegen.

Wichtig ist, dass wir erreicht haben, dass der verhandelte TV-Umbau bis Ende 2020 verlängert wurde. Somit ist er über die Landtagswahlen hinaus verbindlich.

Gerechtigkeit wa(a)gen !

Gerechtigkeit in der Besoldung und Vergütung

Zur Gleichstellung der Lehrkräfte im Land Brandenburg haben am 22.11.2017 in schwierigen Verhandlungen die Gewerkschaften und Verbände einen Stufenplan mit der Landesregierung vereinbart, der Folgendes beinhaltet:

  1. Lehrkräfte mit den Lehrämtern für die Primarstufe sowie Lehrkräfte mit einer Befähigung nach Recht der ehemaligen DDR, die bisher in den Besoldungsgruppen A 12 / A 12 kW eingruppiert sind, werden zum 1. Januar 2019 in die Besoldungsgruppen A 13 / A 13 kW gehoben.

  2. Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR, die bisher in der Besoldungsgruppe A 11 kW eingruppiert sind (z.B. Lehrkräfte mit einer Ausbildung als LuK), werden zum 1. Januar 2019 in die Besoldungsgruppe A 12 kW gehoben. Ab 1. August 2020 werden diese Lehrkräfte in einer weiteren Stufe in die Besoldungsgruppe A 13 kW befördert.

  3. Angestellte Lehrkräfte werden ebenfalls in die entsprechenden Entgeltgruppen angehoben.

Von diesen Hebungen werden mehr als 5000 Lehrkräfte, vor allem im Grundschulbereich profitieren. Wir sehen darin einen längst überfälligen Schritt zur Anerkennung und Wertschätzung dieser Lehrerinnen und Lehrer, die seit Jahrzehnten eine hervorragende Arbeit unter oftmals schwierigen Bedingungen leisten.

Qualifizierung von Seiteneinsteigern

Die Neueinstellungen ausgebildeter Lehrkräfte wird auch in den nächsten Jahren nicht ausreichen, um den Lehrkräftebedarf zu decken. Deshalb werden zunehmend Seiteneinsteiger eingestellt werden müssen, die über keine oder keine vollständige pädagogische Ausbildung verfügen. Pro Jahr rechnet das Land mit ca. 250 solcher Einstellungen.

Um die Qualität der schulischen Bildung zu sichern und um auch diesen neuen Kolleginnen und Kollegen eine echte berufliche Perspektive zu bieten, wurde u.a. beschlossen, dass diese Lehrkräfte vor Beginn ihrer selbständigen Lehrtätigkeit einen 3-monatigen Grundkurs absolvieren.

Weiterhin wird diesen Lehrkräften die Möglichkeit gegeben, berufsbegleitend eine Qualifizierung mit einer Gesamtdauer von maximal 5 Jahren zu absolvieren. Ziel es ist, dass sie nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst absolvieren, um so vollumfänglich die Laufbahnvoraussetzungen für den Schuldienst zu erfüllen.

Die Schulen, an denen Seiteneinsteiger eingestellt werden, erhalten pro Seiteneinsteiger eine Anrechnungsstunde, zur Betreuung, Einarbeitung und Unterstützung dieser Kollegen.

Wichtig ist, dass wir erreicht haben, dass der verhandelte TV-Umbau bis Ende 2020 verlängert wurde. Somit ist er über die Landtagswahlen hinaus verbindlich.

Neues Team an der Spitze

Der dbb hat gewählt – Bericht vom Gewerkschaftstag des dbb

Ulrich Silberbach, ehemaliger Bundesvorsitzender der komba, heißt der neue Bundesvorsitzende des dbb. Der Gewerkschaftstag wählte den gebürtigen Kölner am 20.11.17 an die Spitze des Dachverbandes. Zweiter Vorsitzender des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik ist Friedhelm Schäfer, ehemaliger Landesvorsitzender des dbb Niedersachsen. Zum neuen Fachvorstand Tarifpolitik wurde Volker Geyer, ehemaliger Bundesvorsitzender der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) gewählt.

Der bisherige Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt und die Fachvorstände Hans-Ulrich Benra und Willi Russ traten nicht mehr zur Wahl an und verabschiedeten sich unter tosendem Beifall der Delegierten und mit emotionaler Ergriffenheit in den Ruhestand.

Der neue Bundesvorsitzende beschrieb in seiner ersten Grundsatzrede das Wirken des öffentlichen Dienstes und damit des dbb so: „Nicht das Verteidigen von Privilegien, sondern das Gemeinwohl steht im Zentrum unserer Profession.“ Dabei orientieren sich die Bediensteten an den Werten Freiheit, Sicherheit, Gerechtigkeit und Solidarität.

In mehreren Wortbeiträgen auf dem Gewerkschaftstag wurde in diesem Zusammenhang die durch die Forsa-Umfrage des VBE „Gewalt gegen Lehrkräfte“ eingeläutete Kampagne zu „Gewalt im öffentlichen Dienst“ erwähnt. Ebenso fand sowohl bei den Rednern des dbb als auch bei den Gästen aus der Politik das Manifest „HALTUNG ZÄHLT“ des bayerischen VBE-Landesverbandes Beachtung. Beides sind Beispiele für ein klares Bekenntnis zu demokratischen Werten, zu Respekt und Toleranz.

Um entsprechende Nachwuchs- und Fachkräfte für die Arbeit im öffentlichen Dienst begeistern zu können, so Silberbach, müssten die Arbeitsbedingungen dringend verbessert werden. Dies gelte allgemein etwa für die Bezahlung oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, als auch speziell für die Modernisierung des Berufsbeamtentums. „Staatsdiener sind kein Relikt aus dem vorigen Jahrhundert“, so Silberbach. „Eine stabile Verwaltung braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Unveräußerlicher Teil des Berufsbeamtentums sind deshalb seine Sicherungssysteme, Beamtenversorgung und Beihilfe, die wie das Lebenszeitprinzip erst das Gesamtkonzept ausmachen.“

Weitere Informationen zum dbb-Gwerkschaftstag 2017 können auch unter www.dbb.de nachgelesen werden.

Sozialverträgliche Begleitung der Funktionalreform und TV Umbau QUALIFIZIERUNG VON LEHRKRÄFTEN

In der zweiten Verhandlungsrunde zum TV Umbau zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, der Landesregierung und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Brandenburg am 24. Oktober 2017, wurde vereinbart, die im § 17 des TV Umbau vereinbarten Sonderregelungen für Lehrkräfte in einer eigenen Arbeitsgruppe zu beraten. Am 1. November 2017 tagte diese Arbeitsgruppe mit den betroffenen Ministerien (MdF, MBJS, MiK), der Staats-kanzlei und Vertretern des dbb sowie der GEW.

Lesen Sie in dieser hier, was vereinbart wurde:

BPV im Gespräch mit CDU-Bildungsexperten Gordon Hoffmann

2600 Schüler in Brandenburg haben das Mathe-Abi ein zweites Mal geschrieben.

Besser wurde davon allerdings nichts. Zwar kam in der zweiten Runde keine Logarithmusfunktion mehr vor, aber der Fachprüfungsmittelwert von 6,0 Punkten, lag unter dem der ersten Runde. Da hatte er immerhin noch 7,3 Punkte betragen. (6 Punkte entsprechen übrigens der Note 4+, 7 Punkte der 3-)

Spätestens an dieser Stelle wird klar, wenn der Prüfungsdurchschnitt eines ganzen Jahrgangs zwischen 3 und vier liegt, dann ist das Ergebnis nicht mit einer vielleicht nicht behandelten Funktionsschar begründbar, sondern die Ursachen liegen tiefer. (Immerhin können die Prüflinge bei der Analysisaufgabe zwischen zwei gleichwertigen Aufgaben mit jeweils unterschiedlichen Funktionsarten wählen.

Eine Ursache sieht Gordon Hoffmann in der mangelhaften Qualitätssicherung bei der Aufgabenentwicklung.

Er hatte Akteneinsicht genommen in die Vorgänge rund um die Entwicklung der Aufgaben des diesjährigen Mathematik-Abiturs und berichtete uns über die Ergebnisse.

„Der ganze Vorgang ist absurd – Die erste Kontrollrunde hat offenbar überhaupt nicht stattgefunden. Jedenfalls gibt es dazu keine Akten – aus Gründen, die mir keiner plausibel erklären kann. Bei der zweiten Kontrollrunde haben alle beteiligten Lehrer Bedenken gegen die Aufgaben erhoben. In ihren Hinweisen findet sich die klare Warnung, dass die Aufgabe ‚unterrichtsfern‘ und sogar ‚für das Brandenburger Abitur ungeeignet‘ sei. Diese Warnungen haben die Verantwortlichen offenbar in den Wind geschlagen.“

Das mit Hinweisen und Kritiken von Lehrkräften sehr, sagen wir mal „unkonventionell“ umgegangen wird, ist nicht neu.

Seit Jahren äußern wir zum Beispiel massive Kritik daran, dass die Brandenburger Schülerrinnen und Schüler gemeinsam mit Berlin das Leistungskursabitur schreiben und dass, obwohl sie nur 4 Mathematikstunden pro Woche haben und nicht 5, wie die Berliner.

Außerdem kann ein Berliner Schüler zwischen Grund- und Leistungskurs wählen. Unsere Schüler müssen alle den Kurs auf erhöhtem Anforderungsniveau belegen.

Die geforderte Stofffülle des Brandenburger Lehrplans ist jedoch mit einer solch heterogenen Schülerschaft, wie wir sie in unseren Kursen vorfinden, in 4 Wochenstunden nicht auf Leistungskursniveau vermittelbar. Da fehlen schlicht und einfach die 70 – 80 Stunden zum Üben, die die Berliner Schüler mehr haben.

Das war im Übrigen auch eine Erkenntnis des Gutachtens, dass das MBJS nach dem Debakel in Auftrag gegeben hat

Behauptet wurde auch immer, dass das Brandenburger Matheabi länderspezifisch angepasst werde und einfacher als das Berliner sei.

Diese Argumentation lief jedoch in diesem Jahr völlig ins Leere.

Hier die Fakten: Der Berliner Schüler hat die Wahl zwischen Grund- und Leistungskurs. Hat er sich für den Leistungskurs entschieden und schreibt das Abi, kann er in Analysis, Stochastik und analytischer Geometrie von 2 gleichwertigen Aufgaben jeweils eine wählen und lösen. Hat er sich dabei für die Aufgaben 1.2., 2.2. und 3.2. entschieden, hat er übrigens genau die drei Brandenburger Aufgaben „erwischt“. Dafür hat er 270 Minuten Zeit.

Unsere Brandenburger Matheabiturienten haben in den 270 Minuten noch einen 40-minütigen hilfsmittelfreien Test (15 Punkte) mit Aufgaben zu jedem der 3 Stoffgebiete zu bewältigen und müssen sich außerdem entscheiden, ob Sie die große Geometrieaufgabe (25 Punkte) und die kleine Stochastikaufgabe (10 Punkte) nehmen oder umgekehrt. D.h. Sie wählen nicht jeweils zwischen gleichwertigen Aufgaben, sondern müssen alle 4 Aufgaben gegeneinander abwägen und dann entscheiden.

Für leistungsstarke Mathe-Schüler sicher kein Problem, aber für die anderen?

Übrigens hat ein Berliner Schüler 2 Leistungskurse, der Rest sind Grundkurse. In Brandenburg sind es 5 Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau ….

Und was sagt die Kultusministerkonferenz (KMK)? Sie hat zur bundesweiten Vergleichbarkeit von Abitur-Ergebnissen Standards festgelegt. Demnach sind zwei bis vier Leistungskurse grundsätzlich möglich.

Deshalb hat sich Brandenburg bereits im Frühjahr (lange vor dem diesjährigen Abitur) entschieden, die gymnasiale Oberstufe erneut zu reformieren. Nur zwei Leistungskurse sollen es dann wieder sein. Die Neuregelung soll vom Schuljahr 2018/2019 an gelten. Das Abitur nach den neuen Regelungen könnte dann erstmals im Schuljahr 2020/21 abgelegt werden.

Grundsätzlich ist das Vereinheitlichen der Anforderungen und das Aufstellen von Standards absolut zu begrüßen, schon um das Abitur bundesweit vergleichbar zu gestalten.

Aber, weshalb man sich schon im Vorfeld dieser Reform entschied, auf einen gemeinsamen Aufgabenpool zuzugreifen, obwohl unsere Schüler darauf gar nicht genügend vorbereitet sein können, warum man den Schwierigkeitsgrad schon jetzt leistungskurskonform drastisch erhöhte (fast 30 % der Aufgaben aus dem Anforderungsbereich III, statt wie bisher ca. 15 %) – das ist nicht nachzuvollziehen.

Was heißt das? Die Schülerinnen und Schüler, die in den nächsten Jahren das Abitur in Mathematik ablegen, stehen vor den gleichen Herausforderungen wie in diesem Jahr und müssen die Folgen von Brandenburgs bildungspolitischen Experimenten ausbaden.

Was ist also fürs Erste zu tun, um für die Schülerinnen und Schüler den Schaden zu begrenzen? Die Erhöhung der Anzahl der Mathestunden auf 5 im letzten Jahr der gymnasialen Oberstufe, kann das sicher nicht vollständig kompensieren. Dazu gehört mehr. Wir fordern zusätzlich folgende Maßnahmen:

Aufgabenerstellung

  • Die drei vorgesehenen Kontrollrunden müssen immer durchgeführt werden. Das Auslassen einer Kontrollrunde wegen z.B. Erkrankung eines kontrollierenden Kollegen ist nicht hinnehmbar. Für den Bedarfsfall ist eine Vertretung einzurichten.

  • Der Terminplan für die Aufgabenerstellung ist so zu entzerren, dass dieser auch von den beteiligten Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden kann.

  • Nicht nur zwei, sondern mindestens vier Mathematiklehrer sollten in jeder Runde die Aufgaben begutachten.

  • In den Gutachten angeführte Kritikpunkte müssen immer Beachtung finden.

  • Ebenso müssen die Hinweise, die in Auswertung des Abiturs von den Schulen kommen, im Folgejahr bei der Aufgabenstellung beachtet werden.

Vorbereitung der Mathe-Kollegen und Schüler auf die Prüfung

  • Aus den Prüfungsschwerpunkten, die mit dem Beginn des ersten Semesters der Qualifikationsphase veröffentlicht werden, muss eindeutig hervorgehen, was Gegenstand der Prüfung sein könnte und was nicht (Positiv- und Negativliste).

  • Zu jedem Prüfungsschwerpunkt müssen den Mathekollegen Beispielaufgaben mit erwünschter Lösung zur Verfügung gestellt werden.

  • Alte Prüfungsaufgaben müssen mit dem Bewertungsmaßstab im Internet den Schülern zum Trainieren für die Prüfung bereitgestellt werden.

Rahmenplanentwicklung

  • Vor der Rahmenplanerstellung muss geklärt werden, was zum Abiturwissen gehören soll.

  • Erst dann kann die notwendige Unterrichtszeit ermittelt werden. Übersteigt diese die anvisierte Unterrichtsstundenzahl, ist der geforderte Umfang im Rahmenplan zu kürzen oder die Unterrichtsstundenzahl zu erhöhen.

  • Jede Erweiterung des Rahmenplans ist mit zusätzlicher Unterrichtszeit abzusichern.

Gewerkschaften in Gesprächen mit der Landesregierung

Am 6. Oktober 2017 trafen sich Vertreter der Landesregierung Brandenburgs und der Gewerkschaften im Innenministerium, um über die sozialverträgliche Begleitung der Funktionalreform zu sprechen.

Zusätzlich wurden weitere Themen, wie die Steigerung der Attraktivität der Landesverwaltung Brandenburgs aufgerufen, die noch abschließend behandelt werden müssen.

Schwerpunkte dabei waren folgende für die Berufsgruppe der Lehrer relevante Maßnahmen:

Die Landesregierung hat zugesagt, in der nächsten Gesprächsrunde am 24.10.2017 Konzepte für berufsgruppenspezifische Maßnahmen vorzulegen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Die Anhebung der Eingangsämter für Lehrkräfte mit einer auf die Grundschule bezogene   Lehramtsbefähigung oder Befähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR

  • Die Qualifizierung von Seiteneinsteigern (Lehrkräfte)

Im Rahmen der Steigerung der Attraktivität der Landesverwaltung konnten die Vertreter der Landesregierung ihre Zusage unter anderem zu folgendem Themenbereichen erteilen:

  • Der Ausgleichszeitraum für Mehrarbeit soll von jetzt ein Jahr auf drei Monate verkürzt werden. Das dazu notwendige Gesetzgebungsverfahren ist bereits eingeleitet.

  • Es wird Gespräche zu den Themen Aufstiegs-, Stellenhebungs- und Beförderungs-/Höhergruppierungsmöglichkeiten geben.

  • Die Gesundheitsförderung der Landesbediensteten muss ein zentraler Bestandteil im Land Brandenburg werden. Da die Maßnahmen des Gesundheitsmanagements nicht zufriedenstellend sind.

  • Bei der Erstellung eines Konzeptes zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg werden die Gewerkschaften und Verbände beteiligt.

Richtungsweisender Termin am 24. Oktober 2017

Nachdem am 6. Oktober 2017 viele Themen nur angeschnitten wurden und eine inhaltliche Behandlung uns erst für den 24. Oktober 2017 zugesagt wurde, sind unsere Erwartungen hoch.

Die Vertreter des BPV, die an den Verhandlungen teilnehmen, kämpfen auch weiterhin für die von uns aufgestellten Forderungen. (www.bpv-vbe.de)

Quelle: Mitglieder-Info des dbb beamtenbund und tarifunion landesbund brandenburg