Verband Bildung und Erziehung legt Broschüre zur forsa-Umfrage „Gewalt gegen Lehrkräfte“ vor
BPV (Landesverband des VBE) engagiert sich weiter gegen Gewalt gegen Lehrkräfte
In der Broschüre, die ab sofort als Download verfügbar ist, wurden die Ergebnisse der vom VBE 2016 in Auftrag gegebenen forsa-Umfrage aufbereitet und um einen ausführlichen Serviceteil für Lehrkräfte ergänzt. So gibt es unter anderem mit bundesweiten Beispielen illustrierte Interviews mit den Rechtsexperten der VBE Landesverbände zu der Frage
„Was passiert, wenn was passiert? – bei psychischer Gewalt, bei Cybermobbing und bei körperlichen Angriffen“.
Herzstück der Broschüre sind landesspezifisch aufbereitete Antworten auf die Fragen:
Was ist zu tun nach einem Angriff?
Gibt es Handreichungen?
Wer sind meine Ansprechpartner?
Gibt es Präventionsangebote?
Für die Beantwortung der Fragen wurden u.a. Expertenwissen, Zuarbeiten und Antworten der Bildungs- und Kultusministerien und frei verfügbare Materialien verwendet.
„Die im November 2016 veröffentlichten Ergebnisse der forsa-Umfrage ‚Gewalt gegen Lehrkräfte‘ haben das Thema aus der Tabu-Zone geholt. Die Broschüre soll nun Lehrkräften im Umgang mit gegen sie gerichteter Gewalt helfen und Politik weitere Argumentationshilfe zur Begründung von Gesetzesverschärfungen liefern“, sagt anlässlich der Veröffentlichung Christina Adler, Vizepräsidentin des BPV.
Im Vorfeld der Behandlung der NRW-Gesetzesinitiative zur Strafverschärfung im Bundesrat am 16.12.2016 schrieb der Brandenburgische Pädagogen-Verband den Ministerpräsidenten Dietmar Woitke an und forderte die Unterstützung dieser Gesetzesinitiative.
Bundesjustizminister Maas hat mittlerweile die Gesetzesverschärfung zum besseren Schutz von Sicherheits- und Rettungskräften durchgesetzt. Trotz der Empfehlung des Innenausschusses des Bundesrates, die Regelungen auf alle Amtsträger auszuweiten, wurde dies nicht umgesetzt.
Udo Beckmann (VBE-Bundesvorsitzender) fand dafür deutliche Worte und warf dem Minister vor, dass der Gesetzentwurf zu einem Ranking der Wertschätzung der im öffentlichen Dienst Beschäftigten führt. Beckmann betont: „Wir wollen aber nicht nur Missstände aufzeigen, wir wollen auch helfen. Deutlich wurde nämlich, dass vielfach keine Transparenz darüber besteht, wie bei einem Angriff vorzugehen ist.“
Aus diesem Grund gibt der VBE-Bundesverband nun die Broschüre „Das Tabu brechen – Gewalt gegen Lehrkräfte“ heraus. Diese steht allen Interessenten zum Download zur Verfügung über den Link http://www.vbe.de/angebote/gewaltbroschuere.html.
Der Brandenburgische Pädagogen-Verband ist gemeinsam mit den Lehrerverbänden des Landes Brandenburg mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu dieser Thematik im Gespräch. Dabei sollen die Ergebnisse, zu den im Januar erarbeitete Schwerpunkten, in einem weiteren Gespräch im Juni vom MBJS vorgelegt werden.
Für Fragen steht der Brandenburgische Pädagogen-Verband gern zur Verfügung.
ICH.DU.INKLUSION – wenn Anspruch auf Wirklichkeit trifft
Ein Dokumentarfilm zeigt den Schulalltag.
Am 04.05.2017 war, wie in über 60 Kinos deutschlandweit, der Start für den Dokumentarfilm von Regisseur Thomas Binn,
ICH.DU.INKLUSION-wenn Anspruch auf Wirklichkeit trifft, im ausverkauften Thalia-Kino Potsdam.
Dieser Film, der in Partnerschaft mit dem Bundesverband Bildung und Erziehung (VBE) entstand, zeigt am Beispiel einer Grundschule in Nordrhein-Westfalen, eine Langzeitbeobachtung, die verdeutlicht, welche Auswirkungen die Umsetzung von Inklusion im Schulalltag hat.
Der Brandenburgische Pädagogen-Verband (BPV) hatte interessierte Lehrerinnen und Lehrer und Eltern zu dieser Filmvorführung eingeladen und unterstützte diese Veranstaltung mit einem Filmgespräch. Dabei standen die Erfahrungen von betroffenen Eltern, Schulleitungen und Sonderpädagogen im Fokus.
Im Filmgespräch erläuterte die Mutter eines sehgeschädigten Kindes, was sie von inklusiver Beschulung im gemeinsamen Unterricht erwartet, wenn ihre Tochter zur Schule geht. Die Schulleiterin Frau Sabine Hummel, sie leitet eine Potsdamer Grundschule die am Pilotprojekt „Gemeinsames Lernen“ teilnimmt, beschrieb die aktuellen Rahmenbedingungen für das gemeinsame Lernen behinderter und nichtbehinderter Kinder in Brandenburg. Dabei wurde deutlich, dass die Erwartungen der Mutter nicht erfüllt werden können, weil die personellen Ressourcen und die materielle Ausstattung nicht den Anforderungen entsprechen.
An diesem Zustand wird sich in naher Zukunft nichts ändern, stellte Frau Prof. Dr. Karin Salzberg-Ludwig fest. Sie arbeitet im Bereich Erziehungswissenschaften-Inklusion und Organisationsentwicklung an der Universität Potsdam. Als Landesvorsitzende des Verbandes Sonderpädagogik hatte sie bereits Einsicht in den Entwurf der neuen Verwaltungsvorschrift Sonderpädagogik des MBJS, die 2018 in Kraft treten soll.
Wie der Titel des Films schon aussagt, klaffen Anspruch und Wirklichkeit bei der Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts weit auseinander. Das gilt nicht nur für NRW, wie im Film gezeigt, sondern im gleichen Maße für Brandenburg.
Es fehlen Sonderpädagogen, Räume für Kleingruppen, Weiterbildung, anständig bezahltes und geschultes Hilfspersonal, sogenannte multiprofessionelle Teams und vor allem Zeit für die eigentliche pädagogische Arbeit am Kind.
Hartmut Stäker, Präsident des BPV, äußerte sich nach dem Film: „Diesen Film zu sehen sollte die Pflicht eines jeden Bildungspolitikers sein, bevor er überhaupt über Inklusion bzw. gemeinsames Lernen spricht.“
Wir fordern alle Politikerinnen und Politiker dazu auf, sich diesen Film anzusehen und mit uns als Gewerkschaft ins Gespräch zu kommen.
Wir sind die Experten, denn wir arbeiten täglich mit den Kindern in den Schulen unter den dargestellten Bedingungen.
Inklusion ist eine Sache der gesamten Gesellschaft und nicht nur der Schulen.
Zahl der Kinder mit attestiertem Förderbedarf hat sich seit 2005 fast verdoppelt
Expertise: Welchen Förderbedarf haben Kinder mit emotional-sozialen Entwicklungsstörungen?
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat eine Expertise zum Thema “Welchen Förderbedarf haben Kinder mit emotional-sozialen Entwicklungsstörungen?“ in Auftrag gegeben. Die Studie von Professor Dr. Bernd Ahrbeck hat ergeben, dass sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ verdoppelt hat.
Hartmut Stäker, Präsident des Brandenburgischen Pädagogenverbandes macht auf verschiedene Faktoren dieser Entwicklung aufmerksam.
Die vom VBE in Auftrag gegebene wissenschaftliche Expertise belegt, worauf Lehrkräfte immer wieder hinweisen. Kinder mit emotional-sozialen Entwicklungsstörungen zeigen eine ausgeprägte Symptomatik, die nur durch sonderpädagogische Fördermaßnahmen aufgefangen werden kann. In der Regel können dies nur entsprechend ausgebildete Sonderpädagogen leisten. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Zahl der Kinder, die einen entsprechenden Förderbedarf attestiert bekommen, in den letzten Jahren drastisch gestiegen ist. Anhand der Zahlen vom Kultusministerium wird deutlich, dass im Jahre 2005 über 46000, 2010 schon 62500 und 2015 sogar 85500 Schülerinnen und Schüler attestierten Unterstützungsbedarf im Bereich der „Emotionalen und sozialen Entwicklung“ hatten. Das entspricht einer Steigerung von ca. 86% in 10 Jahren. Dabei liegt die Dunkelziffer noch deutlich höher, erklärt Prof.Dr. Ahrbeck: „Studien zeigen, dass bis zu 17% eines Jahrgangs psychisch erkrankt sind. Bis zu 10% der Kinder und Jugendlichen sind behandlungs- und beratungsbedürftig. Es haben zwar nicht alle diese Kinder einen Förderbedarf bei der emotional-sozialen Entwicklung, aber es kann von einer hohen Korrelation ausgegangen werden.“
Der BPV unterstützt die Meinung von Prof. Dr. Ahrbeck, dass die „Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ stark individualisiert und personell gebunden unterstützt werden müssen, wenn die Förderung zum Erfolg führen soll.“ Jedoch stimmen die momentan von der Politik zur Verfügung gestellten Bedingungen nicht! Sowohl die personellen als auch die räumlichen Konzepte erlauben es derzeit nicht, individualisierten Unterricht und eine Förderung in Kleingruppen durchzuführen.
Die Expertise ist zu finden unter:
http://www.vbe.de/angebote/ese-kinder.html
Zahl der Kinder mit attestiertem Förderbedarf hat sich seit 2005 fast verdoppelt
Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Landes
Im Ergebnis des Gesprächs von Finanzminister Christian Görke und Innenminister Karl-Heinz Schröter mit Vertretern des dbb brandenburg und der Gewerkschaften wurde eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Brandenburgs Beamtinnen und Beamten vereinbart.
Die Dienst- und Versorgungsbezüge steigen zum 1. Januar 2017 um 2,65 Prozent (abzüglich 0,2 Prozent für Versorgungsrücklage) und ab 1. Januar 2018 um weitere 2,85 Prozent. Die Erhöhung umfasst damit neben der Übernahme des Tarifergebnisses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Beamtenbereich eine zusätzliche Erhöhung der Besoldung für Beamte/innen und für Versorgungsempfänger/innen um zweimal 0,5 Prozent.
Mit dieser zusätzlichen Erhöhung trägt man auch den verfassungsrechtlichen Maßstäben Rechnung, die durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 zur Richterbesoldung und vom 17. November 2015 zum sächsischen Besoldungsrecht geprägt worden sind.
Das notwendige Gesetzgebungsverfahren soll in Kürze eingeleitet werden.
Zur näheren Information die Pressemitteilung der beiden beteiligten Ministerien:
Pressedienst VBE – VBE zufrieden …
VBE zufrieden: Mehr Geld für alle, Einführung der Erfahrungsstufe 6 und Entgeltordnung wird weiterentwickelt.
Mit dem Ergebnis können wir zufrieden sein. Es gibt eine lineare Erhöhung mit einer sozialen Komponente und die neue Erfahrungsstufe 6. Lehrkräfte in Deutschland erhalten damit ein klares Zeichen: „Ihr seid es wert!“, kommentiert Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) die Ergebnisse der Tarifverhandlungen. Der stellvertretende Bundesvorsitzende des VBE für den Geschäftsbereich Tarifpolitik, Jens Weichelt, unterstreicht: „Die Erfahrungsstufe 6 zeigt insbesondere die Anerkennung der Arbeitsleistung langjährig Beschäftigter. Sie trägt damit dazu bei, diese mit all ihrem Wissen und ihrem Erfahrungsschatz an den Öffentlichen Dienst zu binden.“
Innerhalb der Tarifverhandlungen hat zudem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft die vor zwei Jahren ausgehandelte Entgeltordnung Lehrkräfte nachgezeichnet. Beckmann freut sich über die Möglichkeit, von nun an für die Lehrkräfte an einem Strang zu ziehen: „Endlich ist Schluss mit der ‚Alles-oder-nichts‘-Taktik. Wir freuen uns, dass die GEW akzeptiert hat, dass es für ihre Lehrkräfte deutliche Vorteile hat, einen Tarifvertrag zu haben. Realistische Gehaltssteigerungen sind besser als Forderungen, die nicht bedient werden.“ Für die Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte konnte eine Prozessvereinbarung in den Tarifverhandlungen erreicht werden. „Wir kämpfen weiter für die Paralleltabelle. Es braucht eine kluge Ausgestaltung des Tarifvertrags für die Lehrkräfte“ sagte Beckmann.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
- rückwirkend zum 01.01.2017 eine Gehaltssteigerung um 2 %, mindestens jedoch 75€
- zum 01.01.2018 weitere Steigerung um 2,35 %
- Einführung der Erfahrungsstufe 6 in zwei Schritten, 50 % zum 01.01.2018, vollständig zum 01.10.2018
- Prozessvereinbarung zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte ab Sommer 2017
- Der Bundesvorsitzende Beckmann fordert: „Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen müssen nun zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich übertragen werden.“
Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes (in Sachsen)
von Hartmut Stäker, Präsident des BPV
Jedem Mitglied oder auch Sympathisant des BPV müsste die vertrackte Situation bekannt sein: Die Verhandlungen zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes sind gescheitert. Die brandenburgische Landesregierung hat keinerlei Verhandlungsangebote gemacht. Daraufhin haben die DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für den 09.11.16 zu einer Demonstration nach Potsdam aufgerufen.
Innenminister Schröder hat im rbb-Fernsehen sich dazu so geäußert: „Es wäre geradezu verrückt, wenn ich auf der einen Seite 450 Polizeidienststellen besetzen kann und auf der anderen Seite großzügige Angebote zur vorzeitigen Beendigung des Polizeidienstes machen würde.“ In den Schulen sieht die Sache ähnlich aus. Am Anfang des Schuljahres konnten wegen fehlender Bewerber ca. 80 Stellen nicht besetzt werden. Und über 200 Seiteneinsteiger mussten trotz teilweise oder vollständig fehlender pädagogischer Ausbildung eingestellt werden, nur um den Unterrichtsbedarf überhaupt einigermaßen abzudecken.
In Sachsen sieht die Lage ähnlich aus. Dort ist der Anteil der eingestellten Seiteneinsteiger noch größer. Es gibt in Sachsen mittlerweile nicht wenige Oberschulen, dort unterrichten mehr Seiteneinsteiger als voll ausgebildete Lehrer. Auch dort hat es „Verhandlungen für ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs und Gestaltung des Generationenwechsels“ gegeben. Nach elf Verhandlungsrunden sind auch diese am 30.09.2016 gescheitert. In Brandenburg hat sich die Landesregierung nach den gescheiterten Verhandlungen in die Sommerpause verabschiedet. In Sachsen hat die Landesregierung sich zusammengesetzt in ein Maßnahmenpaket beschlossen, das am 26.10.16 vorgestellt wurde.
Ich möchte einige Punkte dieses Maßnahmenpaketes einmal dahingehend beleuchten, ob diese auch für Brandenburg eine Lösung des oben dargestellten Problems wären:
- Um junge Lehrkräfte vermehrt für den Schuldienst im eigenen Land zu gewinnen bzw. diese hier zu halten, bietet Sachsen u.a. Zuschläge von 390 Euro/Monat für Lehramtsanwärter und Studienreferendare, die sich nach erfolgreichem Abschluss für mind. 4 Jahre dem sächsischen Schuldienst verpflichten. Das bedeutet, dass die Lehramtsanwärter schon bei Beginn des Vorbereitungsdienstes sich dazu verpflichten müssten. Denn dieser Mehrbetrag wird nur während des Vorbereitungsdienstes gezahlt. Damit bleibt für die Landesregierung die zu zahlende Summe überschaubar. Und für die zukünftigen Lehrer wird die Zeit des Vorbereitungsdienstes finanziell entspannter. Und wenn diese jungen Kolleginnen und Kollegen vier Jahre an einer vielleicht auch ländlichen Schule unterrichtet haben, werden sie sich soweit eingelebt haben, dass sie nur in seltenen Fällen in ein anderes Bundesland abwandern werden. In Sachsen wird dieses Potenzial zur Gewinnung junger Lehrerinnen und Lehrer noch größer. Denn Sachsen verlängert ab 2017 den Vorbereitungsdienst von jetzt 12 Monate auf dann 18 Monate. Brandenburg macht genau das Gegenteil und reduziert damit die Chancen mit solch einer Maßnahme vermehrt junge Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen.
- Zur Gewinnung junger Lehrerinnen und Lehrer können Zulagen in Höhe der Differenz von zwei Erfahrungsstufen des TV-L gewährt werden. Das bedeutet, dass die „Anfänger“ im Lehrerberuf bezahlt werden, als wenn sie bereits drei Jahre im Dienst wären. Berlin geht da ja seit Jahren noch krasser vor. Dort erhalten die „Anfänger“ ja bereits die höchste Einstufung, die es eigentlich erst nach 10 Dienstjahren geben würde. Dies alles funktioniert nur im Tarifbereich als sogenannte „außertarifliche“ Bezahlung. Denn so kann diese Maßnahme nur auf neu eingestellte Kolleginnen und Kollegen angewendet werden. Da in Brandenburg die Lehrer verbeamtet sind, müsste hier die Maßnahme auf alle Lehrerinnen und Lehrer übertragen werden.
- In Sachsen sollen Seiteneinsteiger eine dreimonatige Einstiegsfortbildung absolvieren, bevor sie das erste Mal vor einer Klasse stehen müssen. Danach soll sich eine berufsbegleitende universitäre Ausbildung anschließen, so dass irgendwann jeder Seiteneinsteiger ein voll ausgebildeter Lehrer werden kann. In Brandenburg muss jeder Seiteneinsteiger vom ersten Tag an vor der Klasse stehen. Seine pädagogische Grundausbildung erhält er neben der vollen Lehrertätigkeit ohne Anrechnungsstunden. Eine weiterführende universitäre Ausbildung, um irgendwann ein „richtiger“ Lehrer zu werden, ist in Brandenburg für den Seiteneinsteiger reine Privatsache, wird also vom Land weder mit Anrechnungsstunden noch mit Zulagen honoriert. Hier schlummern also große Potenziale.
- Sachsen wird die Regelstundenzahl für GrundschullehrerInnen von derzeit 28 auf 27 Stunden reduzieren. Dies hat Brandenburg bereits vor einigen Jahren durchgeführt. Der BPV wirbt als Landesverband des VBE ja für eine Gerechtigkeit und damit für gleiche Regelstundenzahl in allen Schulstufen, also 25 LWS auch für GrundschullehreInnen.
- Eingangsamt A13 für Oberschul- und FörderschullehrerInnen: Nachdem diese Maßnahme bereits in vielen Bundesländern, so auch in den brandenburgischen Nachbarländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin, vollzogen wurde, zieht Sachsen nun nach. Damit ist Brandenburg die Insel mit der schlechtesten Bezahlung für Oberschullehrer. Lediglich bei den Förderschullehrern ist A13/E13 in Brandenburg bereits die Regel.
- E14 für Fachberater an Ober- und Förderschulen; E13 für Fachberater an Grundschulen: In Brandenburg werden Fachberater nur mit Anrechnungsstunden für diese Tätigkeit gelockt. Da man aber für diese Tätigkeit ständig mit der aktuellen pädagogischen Wissenschaft up to date sein muss, setzen sich viele potenzielle Fortbildner diesem Stress nicht mehr aus. Die Schulbuchverlage zahlen für entsprechende Beiträge in ihren Fachzeitschriften besser. Wir fordern daher die Ausbringung der funktionslosen Beförderungsämter in allen Schulstufen für diese und andere besonderen Tätigkeiten an unseren Schulen.
- Künftige Altersermäßigung: Bei Lehrkräften, die ab dem 01.08.2017 das 55. Lebensjahr vollenden, ermäßigt sich das Regelstundenmaß zu Beginn des Schulhalbjahres,
… in dem sie das 58. Lebensjahr vollendet haben, um 1 Wochenstunde,
… in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, um 2 Wochenstunden,
… in dem sie das 61. Lebensjahr vollendet haben, um 3 Wochenstunden. - In Brandenburg gibt es bekanntlich erst ab dem Halbjahr nach der Vollendung des 60. Lebensjahres eine (bei 35 und mehr Dienstjahren zwei) Altersermäßigungsstunden. Sächsische Lehrer bekommen also ihre Altersermäßigung ein halbes Jahr früher, ohne Kopplung an die Anzahl der Dienstjahre und in größerer Zahl. Hier sollte sich Brandenburg also ein Vorbild nehmen.
Für längeres Arbeiten im Lehrerberuf kann Lehrkräften ab dem 63. Lebensjahr eine Zulage bis zu 780 Euro brutto/Monat gewährt werden. Denn in Sachsen verlassen z.Zt. 95% der Lehrerinnen und Lehrer mit dem Erreichen des Mindestalters für die Rente den Schuldienst. Hier versucht man einen Anreiz für längeres Arbeiten zu geben. Ich bezweifle jedoch die Wirksamkeit dieser Maßnahme. Solange sich nicht einschneidend die Arbeitsbedingungen an unseren Schulen verbessern, wird kaum einer seine Gesundheit riskieren, sich diese also für Geld „abkaufen“ lassen. - Verbesserte Eingruppierungen von Schulleitungen:
Im Bereich der Grund-, Ober- und Förderschulen wird die Eingruppierung von Schulleitern verbessert. Schulleitungsämter sollen in der Besoldungsordnung künftig ohne Schülerzahlen ausgebracht werden, d.h. die Zuordnung soll auch anhand der inklusiv zu unterrichtenden Schüler und der Schüler mit Migrationshintergrund erfolgen. Dies ist die Mindestforderung auch für den BPV. Wir plädieren dafür, dass jeder Schulleiter bzw. stellvertretende Schulleiter besser bezahlt sein muss, als der bestbezahlteste Kollegen an seiner Schule.
In dieser vergleichenden Zusammenstellung konnte ich nur auf eine Auswahl der Maßnahmen eingehen, die die sächsische Landesregierung für den 01.01.2017 plant einzuführen. Eine Übersicht über alle Maßnahmen und die Sicht des Sächsischen Lehrerverbandes, dem VBE-Partnerverband des BPV, dazu finden Sie im Internet unter der Überschrift „Informationen zum Lehrerpaket der Staatsregierung“ auf der Website http://www.slv-online.de.
Lehrerverbände des dbb brandenburg zu Gesprächen in verschiedenen Brandenburger Ministerien
Nachdem im Sommer 2016 die Gespräche mit der Landesregierung zur Verbesserung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Brandenburg ergebnislos abgebrochen wurden, haben sich die Vertreter der Lehrerverbände im dbb brandenburg aufgemacht und den Kontakt zum Innenminister und zum Finanzminister gesucht.
In ersten Gesprächen wurden Vorstellungen ausgetauscht, wie trotz der stockenden Verhandlungen die Arbeitsbedingungen in den Brandenburger Schulen so verbessert werden können, dass auch im kommenden Sommer möglichst wenig Lehrerstellen unbesetzt bleiben.
Streikrecht und Beamtenstatus sind unvereinbar
Der riesige Medienrummel um die Verhandlung am Karlsruher Bundesverfassungsgericht
ist gerechtfertigt, geht es doch um eine Frage, wie sie zentraler nicht sein könnte: Dürfen
verbeamtete Lehrkräfte streiken? Denn weiter gedacht heißt das eben auch: Wenn sie streiken
dürften, wäre ihr Beamtenstatus dann noch gerechtfertigt? Schließlich gehen mit diesem nicht
nur Rechte, sondern auch Pflichten, wie die verlässliche Ausübung ihres Amtes, einher.
Der VBE vertritt zusammen mit dem dbb beamtenbund und tarifunion die klare Auffassung,
dass Lehrkräfte hoheitliche Tätigkeiten ausüben, deshalb grundsätzlich zu verbeamten sind und
kein Streikrecht erhalten sollen. Der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach erklärte: „Verlässlichkeit
und Neutralität der Leistungen des Staates sind in der Bundesrepublik Deutschland
über den Beamtenstatus abgesichert. Nur dieser Status garantiert einen in wesentlichen Aufgabenfeldern
streikfreien öffentlichen Dienst, auf den sich die Menschen Tag für Tag, rund um die
Uhr und jahrein, jahraus verlassen können.“ Der VBE-Bundesvorsitzende, Udo Beckmann, stellt
außerdem heraus: „Ein Beamtenstatus erster und zweiter Klasse kann und wird es nicht geben.
Das heißt am Ende: Wer das Streikrecht für Beamte fordert, will im Grunde durch die Hintertür
erreichen, dass Lehrkräfte grundsätzlich tarifbeschäftigt werden. Dagegen kämpfen wir an!“
Der Pressedienst des VBE vom 11.01.18 nennt weitere Argumente zu diesem Thema und verlinkt auf das Gutachten von Prof. Dr. Wolfgang Cremer aus dem Jahre 2012:
https://www.vbe.de/presse/pressedienste-2018/beamtenstatus-und-streikrecht-nicht-vereinbar
Gewalt gegen Lehrkräfte – MBJS unterstützt die Forderungen des BPV Erstes Gespräch der Lehrerverbände im MBJS
Unsere Veröffentlichungen und die Pressekonferenz zum Thema „Gewalt gegen Lehrkräfte“ haben ersten Früchte getragen. Das MBJS hat auf der Basis der Ergebnisse der Forsa-Umfrage des VBE zu einem Gespräch am 06.01.17 geladen. Neben dem Brandenburgischen Pädagogen-Verband, vertreten durch Vizepräsidentin Christina Adler, nahmen weitere Lehrerverbände, Vertreter der Schulämter und des MBJS, insbesondere der Rechtsabteilungen, teil.
Zunächst dankte der Staatssekretär Dr. Drescher ausdrücklich dem VBE für die Forsa-Umfrage als fundierte Grundlage zum Thema „Gewalt gegen Lehrkräfte“. In der Diskussion zeigte sich, dass in allen Schulformen die Problemlage ähnlich gravierend ist.
Als Ergebnis der Gesprächsrunde befürworteten alle Teilnehmer ein Maßnahmenpaket, das durch das MBJS schrittweise umgesetzt werden soll. Zu dem Maßnahmenpaket gehören u.a.:
Gewalt gegen Lehrkräfte soll bereits in der Lehrerausbildung thematisiert werden.
Fortbildungsangebote für Lehrkräfte in Rechtsfragen sollen erweitert, die Unterstützung durch die Rechtsstellen der Schulämter verbessert werden.
Das Ministerium wird das Informationsmaterial für Schulen überarbeiten und in größerer Menge zur Verfügung stellen.
Die Zusammenarbeit von Jugendämtern, Schulämtern und Schulen muss vertieft werden.
In den Schulen sollen die Rollen der Schulpsychologen und Sozialarbeiter gestärkt werden.
Erforderlich ist es, die Zusammenarbeit mit der Polizei zu intensivieren.
Das Ministerium soll als Dienstleister für Schulen und Schulämter in Fragen der Gewaltprävention und Gewaltbekämpfung agieren.
Zudem sollen die Gesundheitsvorsorge sowie die psychologische Betreuung für Lehrkräfte verbessert werden.
Gleichzeitig wurde beschlossen sich künftig regelmäßig zu treffen, das nächste Mal im Juni 2017.
Der Brandenburgische Pädagogen-Verband wird diesen Prozess intensiv begleiten und die Erfahrungen seiner Mitglieder dem MBJS zur Verfügung stellen. Gemeinsam mit den anderen Lehrerverbänden werden wir alles für die Umsetzung dieser Maßnahmen tun.
