Jährliche Sonderzahlung in Bund und Länder
Die Höhe der jährlichen Sonderzahlung (das sog. Weihnachtsgeld oder Sonderzuwendung) beinhaltete bis 1993 einen kompletten Monatsbezug (13. Gehalt).
Seit 1994 erfolgten in mehreren Schritten Absenkungen, so dass im Jahr 2003 bundeseinheitlich noch ca. 84 % eines Monatsbezugs gewährt wurde. Mit dem Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2003/2004 wurde den Ländern zunächst die Besoldungsgesetzgebungskompetenz für den Bereich der jährlichen Sonderzahlung übertragen. Dies war der Ausgangspunkt der sog. Föderalismusreform I, welche am 1. September 2006 in Kraft trat.
Sowohl der Bund als auch die Länder haben zwischenzeitlich eigenständige Regelungen im Bereich der Sonderzahlung getroffen, welche die Spannweite von kompletter Abschaffung über die Integration in einer bestimmten (prozentualen) Höhe sowie Weitergewährung in abgeschmolzener Höhe – ggf. gestaffelt nach Besoldungsgruppen – erreicht.
Die downloadbar Tabelle (Siehe unten) gibt den Stand über die im Bund und in den Ländern gewährte jährliche Sonderzahlung im Dezember 2017, die sich ausschließlich auf das Grundgehalt bezieht, wieder.
(Quelle: Info-Nr.: 42/2017 des beamtenbund und tarifunion vom 12. Dezember 2017)
Unterrichtsausfall auf Rekordhoch – BPV fordert Entlastung für Lehrer
Der Präsident des Brandenburgischen Pädagogen-Verbandes, Hartmut Stäker, wertet die in der letzten Woche bekannt gewordenen Daten über den steigenden Unterrichtsausfall als symptomatisch für die Situation im Bildungssystem: „Durch Ignorieren werden Probleme nicht gelöst. Nur wenn man die Ursachen anpackt, lässt sich das Problem beherrschen.“
Die Ursachen sieht Stäker nicht nur im ständig wachsenden Lehrermangel, sondern auch in der seit Jahren immer mehr steigenden Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen, was zu einem erhöhten Krankenstand führt. Ob Inklusion, gemeinsamer Unterricht, kompetenzorientierte Rahmenlehrpläne oder Vermittlung von Medienkompetenz, der Schule sind immer neue Aufgaben aufgebürdet worden, ohne die dazu notwendigen Ressourcen auszureichen.
Studien über die Arbeitsbelastung von Lehrerinnen und Lehrer zeigen deutlich, dass ihre Arbeitswoche weit mehr als die gesetzlich erlaubten 48 Stunden beträgt. In den Personalversammlungen stellten Kolleginnen und Kollegen sehr deutlich dar, dass die Belastungsgrenze überschritten ist und Kontingente für Anrechnungsstunden für zusätzliche Aufgaben in den letzten Jahren immer mehr gekürzt wurden.
Ministerin Ernst, im Landtag zur Situation bezüglich des Unterrichtsausfalls angefragt, wiegelte ab. Das Land Brandenburg habe „kein flächendeckendes Problem mit erheblichem Unterrichtsausfall“. „Das sehen wir anders!“, kommentiert Hartmut Stäker. „Es gibt keinen Spielraum mehr an den Schulen. Ein weiterer Anstieg des Unterrichtsausfalls kann nur verhindert werden, wenn man praktikable Konzepte vorlegt, an deren erster Stelle die Entlastung der Lehrer von nichtpädagogischen Aufgaben steht. Lehrer, die sich auf ihre eigentliche Profession, das Unterrichten konzentrieren können, sind motivierter und setzen ihre Kräfte für die Schüler ein.“
Laut Ministerin Ernst steht ein besonderes Vertretungsbudget in Höhe von 5,5, Millionen Euro für schnelle Krankheitsvertretung zur Verfügung. Der BPV fordert jedoch eine Vertretungsreserve, die sich an der Realität orientiert. „Wenn etwa 10 Prozent des Stundenvolumens vertreten werden müssen, kann eine Vertretungsreserve von drei Prozent nicht ausreichen!“, meint Stäker.
Der BPV fordert daher eine konkrete Entlastung der Lehrerschaft. Die ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer, die für unsere Schüler zur Verfügung stehen, werden auch in den nächsten Jahren dank der verfehlten Personalpolitik des Landes nicht ausreichen. Deshalb müssen Konzepte entwickelt werden, wie das Fachpersonal in den Schulen optimal eingesetzt werden kann.
Einerseits müssen für zusätzliche Aufgaben zeitliche Freiräume zur Verfügung gestellt werden, andererseits ist dringend notwendig, pädagogisches und nichtpädagogisches Personal zur Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer einzusetzen.
Vor dem Landtag sprach die Ministerin auch davon, dass ein Gesundheitsmanagement den Lehrkräften zur Verfügung stünde. Dies greift aber in der Regel erst, wenn ein Kollege mehrere Wochen krank war. Dazu darf es erst gar nicht kommen. Hier verfehlt der Dienstherr eindeutig seine Fürsorgepflicht. Von Gesundheitsvorsorge kann da also keine Rede sein.
Der BPV fordert die Landesregierung auf, das Problem Unterrichtsausfall mit konkreten Konzepten zur Arbeitsentlastung der Lehrkräfte, einer angemessenen Vertretungsreserve und einer Gesundheitsprävention, die diesen Begriff verdient, umgehend zu lösen.
Gerechtigkeit wa(a)gen – Gerechtigkeit in der Besoldung und Bezahlung
Zur Gleichstellung der Lehrkräfte im Land Brandenburg haben am 22.11.2017 in schwierigen Verhandlungen die Gewerkschaften und Verbände einen Stufenplan mit der Landesregierung vereinbart, der Folgendes beinhaltet:
- Lehrkräfte mit den Lehrämtern für die Primarstufe sowie Lehrkräfte mit einer Befähigung nach Recht der ehemaligen DDR, die bisher in den Besoldungsgruppen A 12 / A 12 kW eingruppiert sind, werden zum 1. Januar 2019 in die Besoldungsgruppen A 13 / A 13 kW gehoben.
- Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR, die bisher in der Besoldungsgruppe A 11 kW eingruppiert sind (z.B. Lehrkräfte mit einer Ausbildung als LuK), werden zum 1. Januar 2019 in die Besoldungsgruppe A 12 kW gehoben. Ab 1. August 2020 werden diese Lehrkräfte in einer weiteren Stufe in die Besoldungsgruppe A 13 kW befördert.
- Angestellte Lehrkräfte werden ebenfalls in die entsprechenden Entgeltgruppen angehoben.
Von diesen Hebungen werden mehr als 5000 Lehrkräfte, vor allem im Grundschulbereich profitieren. Wir sehen darin einen längst überfälligen Schritt zur Anerkennung und Wertschätzung dieser Lehrerinnen und Lehrer, die seit Jahrzehnten eine hervorragende Arbeit unter oftmals schwierigen Bedingungen leisten.
Qualifizierung von Seiteneinsteigern
Die Neueinstellungen ausgebildeter Lehrkräfte wird auch in den nächsten Jahren nicht ausreichen, um den Lehrkräftebedarf zu decken. Deshalb werden zunehmend Seiteneinsteiger eingestellt werden müssen, die über keine oder keine vollständige pädagogische Ausbildung verfügen. Pro Jahr rechnet das Land mit ca. 250 solchen Einstellungen.
Um die Qualität der schulischen Bildung zu sichern und um auch diesen neuen Kolleginnen und Kollegen eine echte berufliche Perspektive zu bieten, wurde u.a. beschlossen, dass diese Lehrkräfte vor Beginn ihrer selbständigen Lehrtätigkeit einen 3-monatigen Grundkurs absolvieren.
Weiterhin wird diesen Lehrkräften die Möglichkeit gegeben, berufsbegleitend eine Qualifizierung mit einer Gesamtdauer von maximal 5 Jahren zu absolvieren. Ziel es ist, dass sie nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst absolvieren, um so vollumfänglich die Laufbahnvoraussetzungen für den Schuldienst zu erfüllen.
Die Schulen, an denen Seiteneinsteiger eingestellt werden, erhalten pro Seiteneinsteiger eine Anrechnungsstunde, zur Betreuung, Einarbeitung und Unterstützung dieser Kollegen.
Wichtig ist, dass wir erreicht haben, dass der verhandelte TV-Umbau bis Ende 2020 verlängert wurde. Somit ist er über die Landtagswahlen hinaus verbindlich.
Gerechtigkeit wa(a)gen !
Gerechtigkeit in der Besoldung und Vergütung
Zur Gleichstellung der Lehrkräfte im Land Brandenburg haben am 22.11.2017 in schwierigen Verhandlungen die Gewerkschaften und Verbände einen Stufenplan mit der Landesregierung vereinbart, der Folgendes beinhaltet:
Lehrkräfte mit den Lehrämtern für die Primarstufe sowie Lehrkräfte mit einer Befähigung nach Recht der ehemaligen DDR, die bisher in den Besoldungsgruppen A 12 / A 12 kW eingruppiert sind, werden zum 1. Januar 2019 in die Besoldungsgruppen A 13 / A 13 kW gehoben.
Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR, die bisher in der Besoldungsgruppe A 11 kW eingruppiert sind (z.B. Lehrkräfte mit einer Ausbildung als LuK), werden zum 1. Januar 2019 in die Besoldungsgruppe A 12 kW gehoben. Ab 1. August 2020 werden diese Lehrkräfte in einer weiteren Stufe in die Besoldungsgruppe A 13 kW befördert.
Angestellte Lehrkräfte werden ebenfalls in die entsprechenden Entgeltgruppen angehoben.
Von diesen Hebungen werden mehr als 5000 Lehrkräfte, vor allem im Grundschulbereich profitieren. Wir sehen darin einen längst überfälligen Schritt zur Anerkennung und Wertschätzung dieser Lehrerinnen und Lehrer, die seit Jahrzehnten eine hervorragende Arbeit unter oftmals schwierigen Bedingungen leisten.
Qualifizierung von Seiteneinsteigern
Die Neueinstellungen ausgebildeter Lehrkräfte wird auch in den nächsten Jahren nicht ausreichen, um den Lehrkräftebedarf zu decken. Deshalb werden zunehmend Seiteneinsteiger eingestellt werden müssen, die über keine oder keine vollständige pädagogische Ausbildung verfügen. Pro Jahr rechnet das Land mit ca. 250 solcher Einstellungen.
Um die Qualität der schulischen Bildung zu sichern und um auch diesen neuen Kolleginnen und Kollegen eine echte berufliche Perspektive zu bieten, wurde u.a. beschlossen, dass diese Lehrkräfte vor Beginn ihrer selbständigen Lehrtätigkeit einen 3-monatigen Grundkurs absolvieren.
Weiterhin wird diesen Lehrkräften die Möglichkeit gegeben, berufsbegleitend eine Qualifizierung mit einer Gesamtdauer von maximal 5 Jahren zu absolvieren. Ziel es ist, dass sie nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst absolvieren, um so vollumfänglich die Laufbahnvoraussetzungen für den Schuldienst zu erfüllen.
Die Schulen, an denen Seiteneinsteiger eingestellt werden, erhalten pro Seiteneinsteiger eine Anrechnungsstunde, zur Betreuung, Einarbeitung und Unterstützung dieser Kollegen.
Wichtig ist, dass wir erreicht haben, dass der verhandelte TV-Umbau bis Ende 2020 verlängert wurde. Somit ist er über die Landtagswahlen hinaus verbindlich.
Neues Team an der Spitze
Der dbb hat gewählt – Bericht vom Gewerkschaftstag des dbb
Ulrich Silberbach, ehemaliger Bundesvorsitzender der komba, heißt der neue Bundesvorsitzende des dbb. Der Gewerkschaftstag wählte den gebürtigen Kölner am 20.11.17 an die Spitze des Dachverbandes. Zweiter Vorsitzender des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik ist Friedhelm Schäfer, ehemaliger Landesvorsitzender des dbb Niedersachsen. Zum neuen Fachvorstand Tarifpolitik wurde Volker Geyer, ehemaliger Bundesvorsitzender der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) gewählt.
Der bisherige Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt und die Fachvorstände Hans-Ulrich Benra und Willi Russ traten nicht mehr zur Wahl an und verabschiedeten sich unter tosendem Beifall der Delegierten und mit emotionaler Ergriffenheit in den Ruhestand.
Der neue Bundesvorsitzende beschrieb in seiner ersten Grundsatzrede das Wirken des öffentlichen Dienstes und damit des dbb so: „Nicht das Verteidigen von Privilegien, sondern das Gemeinwohl steht im Zentrum unserer Profession.“ Dabei orientieren sich die Bediensteten an den Werten Freiheit, Sicherheit, Gerechtigkeit und Solidarität.
In mehreren Wortbeiträgen auf dem Gewerkschaftstag wurde in diesem Zusammenhang die durch die Forsa-Umfrage des VBE „Gewalt gegen Lehrkräfte“ eingeläutete Kampagne zu „Gewalt im öffentlichen Dienst“ erwähnt. Ebenso fand sowohl bei den Rednern des dbb als auch bei den Gästen aus der Politik das Manifest „HALTUNG ZÄHLT“ des bayerischen VBE-Landesverbandes Beachtung. Beides sind Beispiele für ein klares Bekenntnis zu demokratischen Werten, zu Respekt und Toleranz.
Um entsprechende Nachwuchs- und Fachkräfte für die Arbeit im öffentlichen Dienst begeistern zu können, so Silberbach, müssten die Arbeitsbedingungen dringend verbessert werden. Dies gelte allgemein etwa für die Bezahlung oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, als auch speziell für die Modernisierung des Berufsbeamtentums. „Staatsdiener sind kein Relikt aus dem vorigen Jahrhundert“, so Silberbach. „Eine stabile Verwaltung braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Unveräußerlicher Teil des Berufsbeamtentums sind deshalb seine Sicherungssysteme, Beamtenversorgung und Beihilfe, die wie das Lebenszeitprinzip erst das Gesamtkonzept ausmachen.“
Weitere Informationen zum dbb-Gwerkschaftstag 2017 können auch unter www.dbb.de nachgelesen werden.
Sozialverträgliche Begleitung der Funktionalreform und TV Umbau QUALIFIZIERUNG VON LEHRKRÄFTEN
In der zweiten Verhandlungsrunde zum TV Umbau zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, der Landesregierung und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Brandenburg am 24. Oktober 2017, wurde vereinbart, die im § 17 des TV Umbau vereinbarten Sonderregelungen für Lehrkräfte in einer eigenen Arbeitsgruppe zu beraten. Am 1. November 2017 tagte diese Arbeitsgruppe mit den betroffenen Ministerien (MdF, MBJS, MiK), der Staats-kanzlei und Vertretern des dbb sowie der GEW.
Lesen Sie in dieser hier, was vereinbart wurde:
Gewerkschaften in Gesprächen mit der Landesregierung
Am 6. Oktober 2017 trafen sich Vertreter der Landesregierung Brandenburgs und der Gewerkschaften im Innenministerium, um über die sozialverträgliche Begleitung der Funktionalreform zu sprechen.
Zusätzlich wurden weitere Themen, wie die Steigerung der Attraktivität der Landesverwaltung Brandenburgs aufgerufen, die noch abschließend behandelt werden müssen.
Schwerpunkte dabei waren folgende für die Berufsgruppe der Lehrer relevante Maßnahmen:
Die Landesregierung hat zugesagt, in der nächsten Gesprächsrunde am 24.10.2017 Konzepte für berufsgruppenspezifische Maßnahmen vorzulegen. Hierzu gehören unter anderem:
Die Anhebung der Eingangsämter für Lehrkräfte mit einer auf die Grundschule bezogene Lehramtsbefähigung oder Befähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR
Die Qualifizierung von Seiteneinsteigern (Lehrkräfte)
Im Rahmen der Steigerung der Attraktivität der Landesverwaltung konnten die Vertreter der Landesregierung ihre Zusage unter anderem zu folgendem Themenbereichen erteilen:
Der Ausgleichszeitraum für Mehrarbeit soll von jetzt ein Jahr auf drei Monate verkürzt werden. Das dazu notwendige Gesetzgebungsverfahren ist bereits eingeleitet.
Es wird Gespräche zu den Themen Aufstiegs-, Stellenhebungs- und Beförderungs-/Höhergruppierungsmöglichkeiten geben.
Die Gesundheitsförderung der Landesbediensteten muss ein zentraler Bestandteil im Land Brandenburg werden. Da die Maßnahmen des Gesundheitsmanagements nicht zufriedenstellend sind.
Bei der Erstellung eines Konzeptes zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg werden die Gewerkschaften und Verbände beteiligt.
Richtungsweisender Termin am 24. Oktober 2017
Nachdem am 6. Oktober 2017 viele Themen nur angeschnitten wurden und eine inhaltliche Behandlung uns erst für den 24. Oktober 2017 zugesagt wurde, sind unsere Erwartungen hoch.
Die Vertreter des BPV, die an den Verhandlungen teilnehmen, kämpfen auch weiterhin für die von uns aufgestellten Forderungen. (www.bpv-vbe.de)
Quelle: Mitglieder-Info des dbb beamtenbund und tarifunion landesbund brandenburg
Auswirkungen der Besoldungsanpassung auf Tarifbeschäftigte
Die besoldungsrechtlichen Änderungen zur Hebung der Eingangsämter werden, wie auch bisher üblich, auf die Tarifbeschäftigten übertragen. Von der Hebung der Eingangsämter könnten alle Beschäftigten profitieren, die eine auf die Sekundarstufe I bezogen Lehramtsbefähigung oder eine Ausbildung als Diplomlehrer mit zwei Fächern haben sowie Schulleitungen an Grund – und Oberschulen. Entsprechende Hinweise sind den Schulen übermittelt worden (MI46/17).
Für Tarifbeschäftigte,
die einen Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung Lehrkräfte gestellt hatten gilt:
Alle Tarifbeschäftigten, die bis spätestens 31.05.2017 bereits einen Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung Lehrkräfte gestellt hatten, werden ohne einen zusätzlichen Antrag höhergruppiert (Tarifautomatik). Sollte dies bis Dezember 2017 nicht erfolgt sein, empfehlen wir eine Geltendmachung.
Für Tarifbeschäftigte,
die bisher noch keinen Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung Lehrkräfte gestellt haben gilt:
Wer bisher noch keinen Antrag gestellt hat, weil sich keine Verbesserungen ergeben haben oder alle Fristen versäumt wurden, der kann nun einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Der Antrag muss bis 31.07.2018 gestellt werden und wirkt zum 01.08.2017 zurück.
Besoldungsanpassung – Hinweise zur Umsetzung
(rechtliche Grundlage: Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Land Brandenburg vom 10.Juli (GBbl. I Nr.14))
1. Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge – Übernahme des Tarifergebnisses
Die Zahlung soll mit den Septemberbezügen erfolgen, einschließlich der Nachzahlungen für Januar bis August (Erhöhung 2017 2,45%, 2018 2,85%).
2. Hebung der Eingangsämter (A13 g.D.)
Die Hebung erfolgt per Gesetz rückwirkend zum 01.08.2017. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Die Schulämter werden die P-Akten der Kolleginnen und Kollegen einzeln betrachten und ggf. die neue Zuordnung vornehmen. Bitte haben Sie etwas Geduld, falls Sie betroffen sind.
Die bisherige strikte besoldungsrechtliche Verwendungsregel wurde mit dem Gesetz aufgehoben. Damit ist für die Besoldung nur noch die Befähigung maßgeblich, unabhängig von der Schulstufe.
In den Hinweisen zum Gesetz führt das Ministerium der Finanzen aus, dass die Hebung erst ruhegehaltsfähig wird, wenn mindestens 2 Jahre Dienstzeit im neuen Eingangsamt erbracht wurden.
In Kürze sollen auch Hinweise für die entsprechenden Höhergruppierungen der Tarifbeschäftigten folgen. Nach den Grundsätzen der Entgeltordnung (Abschnitt 1) sind Tarifbeschäftigte in die Entgeltstufe einzugruppieren, die der Besoldungsgruppe mit der gleichen Befähigung im Beamtenverhältnis vergleichbar ist.
3. Nachzahlungsgesetz
Die Nachzahlungen für zu geringe Alimentation von 2004 bis 2014 beschränkt sich, anders als ursprünglich berichtet, auf die für diese Jahre offenen rd. 300 Widerspruchs- und Klageverfahren. Bitte prüfen Sie, ob Sie zu dieser Personengruppe gehören und wenden Sie sich ggf. an unsere Rechtsstelle. Der dbb bereitet entsprechende Musterklagen vor.
Die ZBB versendet zurzeit abschließende Bescheide zu alten Widersprüchen dazu.
Gerechtigkeit wa(a)gen!
Bundesweite Kampagne des VBE trägt nun auch in Brandenburg Früchte: 6300 Lehrerinnen und Lehrer ab 1.8.2017 die A/E 13!
Der BPV setzt sich seit 2011 auf allen Ebenen für eine gerechte Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer im Land Brandenburg ein. Die Basis dafür ist die bundesweit erfolgreiche Kampagne des VBE-Bund, in allen Bundesländern Gerechtigkeit in der Lehrerbesoldung zu erreichen.( „Gerechtigkeit wa(a)gen“)
Unter dem Druck des Lehrkräftemangels wurden alle finanziellen Bedenken in der Landesregierung verdrängt und der Weg für eine angemessene Bezahlung für einen Teil der Lehrerinnen und Lehrer frei gemacht.
In den Nachbarbundesländern ist diese Besoldung für alle Lehrkräfte schon geregelt, nur Brandenburg zögerte und war somit für viele Berufsstarter als Arbeitsort nicht mehr attraktiv. Der Landesregierung konnte ein erster Schritt abgerungen werden, der die prekäre Situation in der Sek.I entschärfen soll.
Im Bereich der Primarstufe ist die Situation aber mindestens ebenso angespannt und kann nicht ausschließlich über Seiteneinsteiger gerettet werden. Hier ist eine Anpassung der Bezahlung an die anderen Schulstufen ebenfalls dringend geboten.
Ca. 2000 Lehrerinnen und Lehrer wurden von den Neuregelungen noch nicht erfasst.
Das zu erreichen ist eines der wichtigsten Ziele des BPV in den nächsten Monaten.
Mit der Abstimmung hat der Landtag in seiner Sitzung am 29. Juni 2017 über das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 den Weg für die Anhebung der Besoldung für ca. 6300 Lehrkräfte geöffnet.
So werden folgende Lehrerinnen und Lehrer in die Besoldungsgruppe A 13 bzw. Entgeltgruppe EG 13 angehoben:
- Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen
- Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und II (allgemeinbildende Fächer) bei einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I
- Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und II (allgemeinbildende Fächer) bei einer Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I
- Diplomlehrerinnen und -lehrer mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer der polytechnischen Oberschule (Klasse 5 bis 10)
- Die Höhergruppierung erfolgt zum 01.08.2017 und wird unabhängig vom Einsatz in der Grundschule, Oberschule, Gesamtschule oder dem Gymnasium gewährt. Sie wird per Gesetz vollzogen und gilt damit für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis, als auch im Tarifbereich.
Die Übernahme von Schulleitungsaufgaben und damit die Besetzung von Schulleitungsstellen ist im Land Brandenburg eine weniger anerkannte Position. Deshalb wurde auch hier eine Nachbesserung veranlasst.
Folgende Schulleitungsmitglieder werden in die A 14 / EG 14 angehoben:
- Konrektorinnen bzw. Konrektoren
- als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
- als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schüler
- Oberschulkonrektorinnen bzw. Oberschulkonrektoren
- als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Oberschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I
- als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Oberschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I
- als ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Oberschule mit angegliederten Primarstufenbereich mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern in der Primarstufe und der Sekundarstufe I
- Rektorinnen bzw. Rektoren
- als Leiterin oder Leiter einer Grundschule mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern
- als Leiterin oder Leiter einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
- Rektorinnen bzw. Rektoren an einer Gesamtschule oder an einer Oberschule
- als Leiterin oder Leiter des Primarstufenbereichs einer Gesamtschule oder einer Oberschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
- Zweite Konrektorinnen bzw. zweite Konrektoren einer Grundschule mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern
Eine Anhebung in die A 15 erhalten Rektorinnen und Rektoren als Leiterin oder Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern.
In Vorbereitung dieses Landtagsbeschlusses fanden Tarifgespräche mit den Gewerkschaften statt, die zu folgenden Ergebnissen führten und in den Beschluss vom 29.6.2017 integriert sind.
- Eine Besoldungserhöhung in 2017 um 2,45 Prozent und in 2018 um 2,85 Prozent. (Minus 0,2% Versorgungsrücklage)
- 2.000,- EURO Einmalzahlung für alle Beamtinnen und Beamten (für Pensionäre die Hälfte), aber verteilt über die Jahre 2017 – 2020 (jeweils im November folgende Beträge: 2017 800,- €, 2018 600,- €, 2019 400,- € und 2020 200,- €)
- Zusicherung einer zusätzlichen Besoldungserhöhung für die Jahre 2017 bis 2020 um jeweils 0,5 Prozent und eine im Gesetz festgeschriebene 1 zu 1 Übernahme der Tarifergebnisse (inhalts- und zeitgleich) für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020
Wann ist mit der Zahlung der neu entstandenen Ansprüche zu rechnen?
Die Durchführungsbestimmungen müssen erstellt und in Kraft gesetzt werden. Es ist wiederum damit zu rechnen, dass es die Nachzahlungen erst im Spätherbst geben wird.
Der Brandenburgische Pädagogen-Verband wird sich auch weiterhin in den nächsten Monaten für eine gerechte Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer sowohl bei der Landesregierung als auch im Landtag einsetzen.
