VBE Umfrage belegt: Gesundheitsschutz – Fehlanzeige!
VBE fordert Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz und umfassende Information „Die Kultusministerien ordnen die Aufhebung des Abstandes an, während sich jede dritte Lehrkraft durch die bestehenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen jetzt schon nicht ausreichend geschützt fühlt. Es wird zu wenig getan, um den veränderten Bedingungen gerecht zu werden. So berichten 29 Prozent der Lehrkräfte, dass kaum oder keine Reinigungsmittel und dafür notwendige Handschuhe und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Eine einfache und effektive Möglichkeit, wie sie auch in Supermärkten und Arztpraxen eingesetzt wird, ist das Aufstellen von Plexiglasscheiben. 78 Prozent
der Lehrkräfte berichten aber, dass es das nicht gibt. Zudem sagt jede dritte Lehrkraft, dass die Lehrerinnen und Lehrer selbst Räume putzen, um den höheren Rhythmus bei der Reinigung zu gewährleisten. Damit verprellen die Kultusministerien die Lehrkräfte noch zusätzlich: Anstatt ein angemessenes Arbeitsumfeld mit ausreichend Zeit für Bildung und Erziehung zu schaffen, bekommen Lehrkräfte
den Putzeimer in die Hand gedrückt“, kritisiert Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE).
Er bezieht sich auf die aktuellen Zahlen einer vom VBE bei forsa beauftragten repräsentativen Umfrage unter 1.006 Lehrkräften allgemeinbildender Schulen. Diese beschäftigte sich mit der Situation an Schulen während der ersten Wochen der Schulöffnungen und wurde Ende Mai 2020 im Rahmen des Befragungspanels forsa.omninet durchgeführt.
Über 60 Prozent der Lehrkräfte geben an, dass sie momentan im Vergleich zum regulären Schulbetrieb eine höhere Belastung haben, weitere 20 Prozent eine ähnliche. Beckmann verweist auf das hohe Engagement der Lehrkräfte, die in der Phase der Schulöffnungen zwischen Präsenzunterricht, der Aufgabenerstellung für das selbstständige Lernen zuhause und der Begleitung dieser Schülerinnen und Schüler sowie dem Einsatz in der Notbetreuung pendeln. Nach den Ursachen für den Mehraufwand gefragt, gibt die Hälfte an, dass es einen höheren Organisationsaufwand gibt, zum Beispiel um Aufgaben zu versenden. Für je etwas über 40 Prozent der Lehrkräfte kommt der Mehraufwand
von der parallelen Betreuung der Lerngruppen zuhause und dem Unterricht vor Ort sowie von dem Bedarf an Kommunikation zu unterschiedlichen Zeiten. „Wir sehen eine deutliche Ausweitung der Zeiten, zu denen Lehrkräfte arbeiten. Eltern und Schülerinnen und Schüler lernen zuhause, wie es am besten in die dortigen Strukturen passt. Das ist auch vollkommen in Ordnung – nur entsteht so zu unterschiedlichsten Zeiten der Bedarf an Unterstützung durch die Lehrkraft. Das führt zu einer Streckung der Arbeitszeit. Die Kultusministerien sind aufgefordert, hier sehr genau hinzusehen, dass der Arbeitsschutz der Beschäftigten gesichert wird“, erklärt der VBE Bundesvorsitzende.
Nachdem die Lehrkräfte für die „Bildung in der digitalen Welt“ weder fortgebildet wurden, noch ausgestattet sind, mussten sie sich in den letzten Wochen in die Nutzung digitaler Anwendungen einarbeiten. Dies führte bei jeder dritten Lehrkraft zu Mehraufwänden. Die Durchführung von Telefon- und Videokonferenzen wurde von jeder vierten Lehrkraft als Ursache für Mehrarbeit angegeben.
Beckmann kommentiert dieses Engagement: „In kürzester Zeit und mit hoher Anstrengung wurde mit digitalen Anwendungen die Kommunikation zu den Schülerinnen und Schülern aufrechterhalten, um Aufgaben zu erklären, Fragen zu beantworten und einen Raum für den Austausch mit anderen zu schaffen. Das viel gepriesene ‚digitale Lernen‘ ist das aber noch nicht. Dafür brauchen die Lehrkräfte
quantitativ ausreichende und qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildungen innerhalb der Dienstzeit und Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung entsprechender pädagogischer Konzepte. Entlasten würde es die Hälfte der Lehrkräfte, wenn Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten ausgestattet werden. Jede dritte Lehrkraft gibt auch die eigene Ausstattung mit einem Gerät als Entlastungsmöglichkeit an.“
Je die Hälfte der Befragten sagt, dass es sie entlasten würde, nicht gleichzeitig für Lerngruppen in der Schule und zuhause zuständig zu sein und wenn organisatorische Aufgaben reduziert würden. Ungefähr ein Drittel der Lehrkräfte setzt für eine Entlastung auf curriculare Veränderungen, wie Lerninhalte zu reduzieren oder sich auf die Kernfächer zu konzentrieren. Das passt auch gut zusammen mit
der Erkenntnis, dass 82 Prozent der befragten Lehrkräfte sagen, dass es in der Schulöffnungsphase die größte Herausforderung sei, Lernunterschiede auszugleichen. Beckmann warnt aber davor, in der aktuellen Lage zum Beispiel ganz auf musisch-künstlerische Fächer zu verzichten: „Wir wissen, dass es sehr positive Effekte haben kann, die erlebte Zeit auch kreativ verarbeiten zu können. Hier muss
eine angemessene Balance zwischen dem Aufholen von Lerninhalten und dem Raumgeben für die Persönlichkeitsentwicklung gegeben werden.“ Wichtig sei zudem das Zurückgeben der Struktur (56 Prozent).
Mehrheitlich antworteten die Lehrkräfte, dass sich eine Person mit Erkältungssymptomen nicht an der Schule aufhalten dürfe. Wenn diese Fieber und/oder Husten habe, gibt jeder dritte Befragte an, dass die Person auf das Corona-Virus getestet werde, 40 Prozent sagen, dass dies unterschiedlich ist und vom behandelnden Arzt abhängt. „Erschreckend ist aber auch, dass je ein Viertel der Lehrkräfte diese Fragen nicht beantworten konnte, weil es nicht eindeutig geregelt ist oder sie es nicht wissen. Zudem konnte über die Hälfte keine Angaben zu den Quarantäneregelungen machen. Hier ist ein Informationsdefizit entstanden, welches die Kultusministerien zu verantworten haben“, kritisiert Beckmann und fordert: „Es braucht einfache und klare Regelungen, die nachvollziehbar und eingängig sind. Zudem müssen die Gesundheitsministerien auch weitere Maßnahmen ergreifen, um den Gesundheitsschutz wieder glaubwürdig zu priorisieren. Dazu könnte auch das Angebot freiwilliger Testungen auf das Corona-Virus zählen. Zwar bieten diese keine Sicherheit, nicht zu einem späteren Zeitpunkt zu erkranken, erhöhen aber das subjektive Sicherheitsgefühl und könnten auch im Rahmen der Strategie zur Ausweitung der Testaktivitäten ihren Platz haben. 74 Prozent der Lehrkräfte befürworten freiwillige Tests.“
Den Bericht mit den Umfrageergebnissen finden Sie unter: https://www.vbe.de/fileadmin/user_upload/VBE/Service/Meinungsumfragen/2020-06-09_-_forsa-VBE_Corona_Schuloeffnungsphase.pdf .
Pressedienst BPV: Umfrage zeigt: Ausreichender Gesundheitsschutz Fehlanzeige
Pressedienst VBE: Spiel mit dem Feuer
„Bei allem Verständnis für die Sorgen und Nöte der Eltern, halte ich es für ein Spiel mit dem Feuer, wenn immer mehr Länder komplette
Schulöffnungen, wie jetzt auch in Nordrhein-Westfalen, unter Aufgabe von Abstandsregeln verfügen. Mit Kindern und Jugendlichen sowie den Beschäftigten in Schule dürfen keine Experimente gemacht werden. Zwar ist das Abstand halten ein hoher logistischer Aufwand und ein starker Eingriff in das soziale Miteinander, doch laut aktuellen Erkenntnissen aus der Wissenschaft noch immer eine tragende Säule der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Es ist fahrlässig, Einschätzungen wie die des Virologen Drosten, Kitas und Schulen ‚nur unter größter Vorsicht und sorgfältiger Überwachung‘ wieder zu öffnen, außer Acht zu lassen“, kritisiert Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), anlässlich der Ankündigung der Schulministerin aus NRW, dass die Grundschulen noch vor den Sommerferien in den regulären Schulbetrieb zurückkehren sollen.
Er bemängelt: „Zum einen liegen noch gar nicht ausreichend Forschungsergebnisse vor, die diesen Schritt begründen. Zum anderen ist es eine Farce, wenn in jedem Supermarkt die Zahl der Personen begrenzt wird, an der Kasse Abstand gehalten werden muss und man durch eine Plexiglasscheibe vom Verkaufspersonal getrennt ist – aber an Schule auf weniger Raum kein Abstand eingehalten werden muss und kein extra Schutz der Lehrkräfte installiert wird.“
Beckmann stellt klar: „Schule ist für Kinder und Jugendliche ein zentraler Lern- und Lebensraum. Er muss aber zugleich auch Schutzraum für die ganze Schulfamilie bleiben. Noch immer gilt: Gesundheitsschutz first.“
Pressedienst VBE: Geräteoffensive statt Kinderbonus
„Wir akzeptieren, dass die Bundesregierung den Eltern ein Signal der Wertschätzung zukommen lassen möchte. Sie haben in der Krise besondere Belastungen zu schultern, weil sie ihre Kinder betreuen, beim Homelearning unterstützen und gleichzeitig selbst ihrer Arbeit nachgehen sollen. Der Kinderbonus ändert aber nichts an dieser Situation und schafft auch nicht mehr Bildungsgerechtigkeit. Gerade in der Krise zeigt sich, dass dies aber Ziel sein muss“, stellt der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, klar.
Er bewertet damit einen der zentralen Punkte des Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Demnach sei es laut Beckmann vor allem schade, dass die Chance vertan wurde, dieses Geld zielführend für die „Bildung in der digitalen Welt“ auszugeben: „Uns wird seit Jahren erklärt, dass es finanziell nicht möglich sei, digitale Endgeräte für alle Schülerinnen und Schüler zu beschaffen. Stattdessen wird zu Scheinlösungen wie „Bring your own Device“ geraten, obwohl sich dies in der praktischen Arbeit nicht bewährt und durch unsere forsa-Umfrage längst belegt werden kann, dass dieses Vorgehen neue Probleme schafft (Mobbing, Betreuung unterschiedlicher Software, Datenschutz). In der Krise wurde offenbart, wie notwendig jedoch ein eigenes Tablet oder Laptop ist. Deshalb wurden in einem Notprogramm bereits 500 Millionen Euro als Unterstützung für die Anschaffung solcher Geräte zur Verfügung gestellt. Dass das aber bei weitem nicht ausreicht, haben wir von Anfang an deutlich gemacht. Mit 300 Euro pro schulpflichtigem Kind hätten wir flächendeckend für eine gleiche Ausstattung sorgen bzw. wenn bereits vorhanden das Geld für die moderne Ausstattung der Schulen nutzen können.“
Hoffnung gibt die Formulierung aus dem Papier, das „im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert“ werde. „Es bleibt abzuwarten, was nun neu hinzukommt. Wichtig ist, dass Prozesse der Antragstellung auf den Prüfstand kommen. Es braucht einen schnellen und schlanken Prozess und eine angemessene Personaldecke in den Kommunen, damit die Gelder auch wirklich zeitnah dorthin fließen können, wo sie dringend gebraucht werden“, so Beckmann.
Doch nicht nur um die Ausstattung müsse es gehen, denn: „Geräte allein machen noch keinen besseren Unterricht. Um die Mehrwerte des Einsatzes digitaler Endgeräte auch zu erhalten, braucht es pädagogische Konzepte und quantitativ ausreichende sowie qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildungen, welche die Lehrkräfte in der Dienstzeit in Anspruch nehmen können. Hierzu haben sich die Länder bereit erklärt. Im Gegenzug dazu heißt es in dem Papier, dass sich der Bund über eine Pauschale an der Ausbildung und Finanzierung der IT-Administrationbeteiligt. Das ist eine zentrale Forderung des VBE, denn der technische Support ist nicht Aufgabe der Lehrkräfte, sondern der Schulträger.“
Pressedienst VBE: Keine Rückkehr von Lehrkräften im Ruhestand
Gedankenspielen der Politik, die zur Lösung des teils eklatanten Lehrkräftemangels an Schulen derzeit die Rekrutierung von Lehrerinnen und Lehrerinnen im Ruhestand vorsehen, erteilt der VBE eine klare
Absage.
„Seniorinnen und Senioren gehören zur Hochrisikogruppe. Gerade sie müssen geschützt, dürfen aber keinesfalls bewusst gefährdet werden“, erläutert der Bundessprecher der Seniorenvertretung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Max Schindlbeck, mit Blick auf die derzeitige Lage. Entsprechende Arbeitsverträge seien schon in normalen Zeiten aus den verschiedensten Gründen nicht zu akzeptieren, in gesundheitsgefährdenden Ausnahmesituationen wie derzeit aber sogar grob fahrlässig und keine Option.
Der Bundesvorsitzende des VBE, Udo Beckmann, betont: „Seit Jahren weisen wir, belegt durch bundesweite, repräsentative Umfragen, auf die Folgen der Personalunterversorgung hin, die sich durch das Nicht-Handeln der Politik sukzessive verschärft haben. Zur Abmilderung dieser hausgemachten Schieflage darf keinesfalls eine gesundheitliche Gefährdung von Lehrerinnen und Lehrern im Ruhestand in Kauf genommen werden. Gleichwohl wissen wir, dass viele ehemalige Kolleginnen und Kollegen ihre Erfahrung und Kompetenz andernorts weiterhin in den Dienst der Gesellschaft stellen – das verdient höchste Wertschätzung! Klar ist aber auch, der Schutz der Gesundheit dieser Menschen muss immer und gerade jetzt höchste Priorität haben.“
Ländlicher Raum: Wegen fehlender Busverbindung ist Unterricht in Schichten kaum möglich
Der Brandenburgische Pädagogen-Verband sieht noch immer Probleme bei der schrittweisen Wiederöffnung der Schulen. „Wir erleben insbesondere im ländlichen Raum ein erhebliches Platz- und Koordinierungsproblem“, sagte BPV-Präsident Hartmut Stäker am Montag.
Wegen des schwach ausgebauten Nahverkehrs im ländlichen Raum sei es oftmals nicht möglich, die Schüler in Schichten zu unterrichten, wie es einige Schulen vorsehen. Dafür bedürfe es einer Schullinie, die öfter als zwei Mal am Tag befahren werde, bemängelte Stäker. Gebe es dennoch eine solche „Schichtbeschulung“, vermehrten sich die Kontakte vor der Schule und die Schüler müssten lange warten.
Auch in den Schulen könne es mitunter zu Platzproblemen kommen, sagte Stäker. „Wenn ich die Klassen in kleinere Gruppen teile, brauche ich auch mehr Räume und Personal.“ Beides fehle in vielen Schulen, zumal viele Lehrer über 60 Jahren und Lehrer, die zur Risikogruppe gehörten, nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden könnten.
Pressemitteilung: BPV fordert Unterstützung und verantwortungsvolles Handeln bei Schulöffnungen
Der Brandenburgische Pädagogen-Verband sieht den Anlauf des Schulbetriebes sehr kritisch. Wir als Lehrerinnen und Lehrer in allen Schulformen des Landes Brandenburg sehen an vielen Stellen Handlungsbedarf durch das MBJS, die Schulämter und die Schulträger. Wir erwarten, im Interesse der Fürsorgepflicht den Schülerinnen und Schülern, sowie den Lehrerinnen und Lehrern gegenüber, verantwortungsvolles Handeln in dieser besonderen Situation.
Der Plan zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebs ab 20. April 2020 und die Ergänzung zum Hygieneplan Infektions- und Arbeitsschutz in den Schulen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19 regeln viele Maßnahmen bezüglich der Schulöffnung. Dennoch können schlechte hygienischen Bedingungen in Schulen, die seit Jahren bemängelt, aber geduldet werden (zu wenige Waschbecken, schlechte sanitäre Bedingungen, fehlende Seife u.a.) zum Problem bei der Einhaltung hygienischer Mindeststandards werden. Die Schulträger haben zwar die Absicht die geforderten Maßnahmen an den Schulen umzusetzen und ihrer Verantwortung gerecht zu werden, sind aber u.a. aus den genannten Gründen, aber auch materiell und personell nicht überall in der Lage dazu.
Da die Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes von Fachleuten ohnehin als nicht unproblematisch gewertet wird, sehen wir hier Faktoren, die die Lehrkräfte und Schüler zusätzlich gefährden. Aus Gründen der Fürsorgepflicht dürfen Schulen, die nicht über die Ausstattung zur Einhaltung hygienischer Mindeststandards verfügen, nicht geöffnet werden.
Die Lehrkräfte stellen sich in dieser schwierigen Zeit verantwortungsvoll der Aufgabe, den Unterricht entsprechend der Vorgaben abzusichern, obwohl sie die gesundheitliche Situation der Schülerinnen und Schüler und ihres häuslichen Umfeldes nicht immer im Einzelnen kennen. Sie erwarten deshalb Unterstützung und Verlässlichkeit bezüglich der durch das MBJS veranlassten Maßnahmen. Ein Zeichen dafür wäre, den Lehrerkollegien wenigstens Mundschutz zur Verfügung zu stellen oder die Mundschutzpflicht auf die Schulen auszudehnen.
In den Anweisungen zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebs wird nicht berücksichtigt, dass es an den Förderschulen im Schulalltag, sowohl im Unterricht als auch bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler notwendigerweise viele Situationen gibt, die erheblich von denen der anderen Schulen abweichen. Die Lehrerinnen und Lehrer, das pädagogische und betreuende Personal werden mit Aufgaben konfrontiert, deren Bewältigung nicht immer mit den aktuellen Hygienevorgaben vereinbar sind. Es ist deshalb dringend erforderlich, diese Schulen und Kollegien in ihrer Vorbereitung auf die Schulöffnung bzw. im laufenden Schulalltag unter den gegenwärtigen Bedingungen, besonders zu unterstützen.
Bei den Grund- und allgemeinbildenden Schulen wird das Augenmerk auf benachteiligte Schülerinnen und Schüler gerichtet. In den Förderschulen ist der Anteil dieser Kinder und Jugendlichen, die nicht nur Lerndefizite, sondern auch soziale, psychische und gesundheitliche Probleme haben, wesentlich höher. Das hohe Engagement der Kolleginnen und Kollegen, die an diesen Schulen arbeiten, reicht in der gegenwärtigen Situation nicht aus, um die anstehenden Aufgaben und Probleme zu lösen. Sie brauchen dringend materielle und personelle Unterstützung.
Wir erwarten in dieser besonderen Situation die Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer des Landes Brandenburg durch zeitnahe Lösungen für die angesprochenen Probleme.
VBE Studie zeigt: 150€ Zuschuss ist keine Lösung
„Digitalisierung gibt es nicht zum Nulltarif – auch nicht für 150 Euro Zuschuss. Die Politik ist für die Ausstattung der Schulen verantwortlich. Niemand sonst! Zuschüsse vom Bund sind ein guter Beginn, aber auch für den Rest muss gesorgt werden. Hier sehen wir die Länder in Abstimmung mit den Kommunen in der Pflicht. Allen Beteiligten muss klar sein, dass Eltern und Jugendliche, die sich bisher die Anschaffung eines digitalen Endgerätes nicht leisten können, dies auch mit 150 Euro mehr nicht
schaffen werden. Das anzunehmen, wäre nur blanker Hohn, wenn man sich die Preise für Tablets und Laptops ansieht“, kommentiert Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und
Erziehung (VBE), zu dem Sofortausstattungsprogramm des Bundes, welches mit 500 Millionen Euro den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur fördern soll. Hierüber berichtete heute die dpa.
Grundforderung des VBE bleibe, so Beckmann, dass alle Schülerinnen und Schüler angemessen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Er kritisiert: „Anstatt aber wirklich die Verantwortung für die adäquate Ausstattung der Kinder und Jugendlichen zu übernehmen, wird mit dem Sofortausstattungsprogramm anscheinend auf Bring Your Own Device (BYOD) gesetzt. Dabei konnten wir in einer repräsentativen forsa-Umfrage zur Digitalisierung an Schulen unter Schulleitungen bereits eindeutig zeigen, dass es so nicht klappen wird. Es fehlen einfach zu viele Geräte. So sagen 70 Prozent der Schulleitungen, dass einzelne Kinder kein Gerät haben und die Hälfte sagt, dass die Gefahr des Mobbings bei unterschiedlicher Ausstattung steigt. Denn: Auch mit 150 Euro Zuschuss wird kein Gerät erworben werden können, dass der Geräteschau im Klassenzimmer standhalten kann. Eine einheitliche Geräteausstattung von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften ist unabdingbar. Nicht zuletzt, um den Lehrkräften nicht auch noch aufzubürden, sich um verschiedene Geräte und Betriebssysteme und die damit verbundenen Probleme der Kompatibilität von Lernprogrammen zu kümmern.“
Presseerklärung: BPV formuliert Forderungen für Schulöffnungen
Aktualisierung 21.04.20 – 14:38 Uhr: Unser Pressedienst wurde am 21.04.2020 von der Zeitung „Potsdamer Neuste Nachrichten“ aufgenommen. Sie finden den Artikel hier verlinkt.
https://www.pnn.de/brandenburg/brandenburger-schulen-in-coronazeiten-paedagogen-fordern-klare-regeln-vor-schuloeffnung/25759386.html Weiterlesen
MBJS regelt Schulbetrieb ab 20.04.2020
Schlussfolgernd aus der Pressekonferenz der Landesregierung vom 17.04.2020 hat sich das MBJS an die Leiter der Staatlichen Schulämter gewandt. Wie die schrittweisen Öffnung der Schulen im Verlauf der kommenden Wochen erfolgen sollen, legt dieses Schreiben des MBJS vom 17.04.2020 fest:
Die Forderungen für die sukzessiven Schulöffnungen unseres Bundesverbandes, VBE finden Sie in nachfolgendem Beitrag:
Forderungen für Schulöffnungen
Entsprechend der bisher bekannt gewordenen Einigungen zwischen Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz kommentiert der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann:
„Wir begrüßen, dass Einigkeit darüber erzielt werden konnte, dass die Bedingungen im Moment nicht gegeben sind, um die Schulen zu öffnen.“ Die Kultusministerkonferenz (KMK) wurde damit beauftragt, bis zum 29. April 2020 Szenarien zu erarbeiten, wie ab dem 04. Mai 2020 Schulöffnungen umgesetzt
werden können. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesvorsitzende: „Die Politik muss praktikable Regelungen erarbeiten -mit bestem Wissen und Gewissen, beraten durch Wissenschaft und unter Einbezug der Stimmen aus der Praxis. Der VBE Bundesverband und seine 16 Landesverbände stehen gerne zur Verfügung, um in die Ausgestaltung der Regelungen die Expertise der Praxis einzubringen. Wichtig ist, dass alle getroffenen Öffnungsmaßnahmen von hoher Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit sind. Eine Stop-and-Go-Strategie, die Schulen zu Experimentierstätten macht, muss ist inakzeptabel.“
Der VBE formuliert fünf Kernforderungen für Schulöffnungen:
1. Vorlaufzeit für Öffnungen
Der Bundesvorsitzende betont: „Wir müssen auf die Öffnungen besser vorbereitet sein als auf die Schließungen! Es braucht insbesondere Zeit, damit die Lehrkräfte sich austauschen, den Lernstand abgleichen und sich Gedanken machen können, wie der Wiedereinstieg in den Schulalltag gestaltet werden kann.“
2. Klare Regelungen und Mindeststandards für den Schulalltag definieren
Gerade für Schulleitungen sind Vorgaben essenziell, wie die Klassenräume gestaltet, der notwendige Abstand eingehalten und die Hygieneregeln eingehalten werden können. Hierzu gehören folgende Vorgaben:
- Ausgestaltung der Sanitäranlagen, u.a. mit Seife und Papierhandtüchern.
- Maximale Personenanzahl pro Raum unter Einbezug der tatsächlich zur Verfügung stehenden Raumgröße.
- Regelungen für Pausengestaltung.
- Lösungen für die Schülerbeförderung.
3. Personalkapazitäten und Arbeitszeitvorgaben beachten
Für alle Szenarien muss stets das tatsächlich zur Verfügung stehende Personalvor Ort eingerechnet werden. Hierbei muss einerseits an den bereits existierenden Personalmangel und andererseits an den weiteren Ausfall von Personal, der durch den Schutz besonders gefährdeter Lehrkräften entsteht, gedacht werden.
Die Arbeitsbelastung des Personals muss stets beachtet werden. Die geltenden Vorgaben dürfen nicht überschritten werden. Dies gilt insbesondere für Überlegungen der Teilung von Klassen und zu im Schichtmodell durchgeführtem Unterricht sowie für die Lehrkräfte, die bei einer schrittweisen Aufnahme des Unterrichts sowohl Präsenzunterricht geben als auch Schülerinnen und Schüler zuhause betreuen müssten.
4. Definition der Risikogruppen und besonders disponierter Personen
Bei Schulöffnungen muss feststehen, ob und wenn ja wie Risikogruppen, sowohl unter dem Personal als auch bei Schülerinnen und Schülern, besonders geschützt werden müssen und können. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf insbesondere in den Bereichen geistige, körperliche und motorische Entwicklung sowie mit emotionalen sozialen Entwicklungsstörungen benötigen teilweise Assistenz im Schulalltag. Dem muss mit Regelungen für die Unterrichtung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die auf Nähe und Körperkontakt angewiesen sind,
Rechnung getragen werden. Für gesundheitlich gefährdete Schülerinnen und Schülern, die noch nicht beschult werden können, müssen konkrete Pläne entwickelt werden. Geregelt werden muss, wie regelmäßiger Kontakt zu Lehrkräften, Sozial- und Gesundheitsfachkräften sichergestellt werden kann.
5. Verhalten von Schülerinnen und Schülern einrechnen
Der Fokus der Öffnung von Schulen sollte anfangs nicht auf dem Erbringen bewertbarer Leistungen liegen, sondern auf der Restrukturierung des Alltags. Die besondere Situation und die langen Schulschließungen hatten und haben psychische Effekte für alle Bildungsbeteiligten. Dem Erlebten muss Raum gegeben werden können.
Schülerinnen und Schüler egal welchen Alters werden sich zudem (ob bewusst oder unbewusst, aus Spaß oder erlernten Rollenmustern) nicht immer an die Hygieneregeln halten (können). Es ist grundlegend, dies bei allen Vorgaben einzubeziehen und keine unrealistischen Anforderungen an sie zu stellen.
Darüber hinaus gelte, so Beckmann: „Bis zu den Öffnungen der Schulen muss der aktuelle Zustand kontinuierlich verbessert und jetzt schon offensichtliche Missstände behoben werden. Die Notbetreuung muss weitergehen und auch für Kinder in Notlagen geöffnet werden. Alle Tätigkeiten des Jugendschutzes sind als systemrelevant zu kennzeichnen und müssen entsprechend weitergeführt werden. Kinder ohne Endgeräte müssen welche erhalten. Wir müssen alles tun, um die Bildungsungerechtigkeiten nicht weiter zu verstärken und um Kinder vor Gefahrensituationen zu beschützen.“
