Großdemo gegen die beabsichtigte Arbeitszeiterhöhung der Lehrkräfte
Die Gewekschaften des Deutschen Beamtenbundes und Tarifunion Brandenburg rufen gemeinsam mit der Gewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes Brandenburg zur Großdemonstration auf! Seien Sie dabei und zeigen Sie der Landesregierung in aller Deutlichkeit auf, dass wir Lehrkräfte uns diese Unverschämtheit nicht gefallen lassen!
Rufen Sie auch Ihre Kolleginnen und Kollegen zur Teilnahme auf! Unser Aufrufplakat finden Sie hier:
Sieht so Lehrkräftegewinnung aus? Einstellungsstopp für Lehrkräfte im Land Brandenburg
Der Brandenburgische Pädagogen-Verband verurteilt die aktuellen Maßnahmen der Landesregierung, die mit dem fehlenden Landeshaushalt begründet werden.
In der Bildung wird in die Zukunft geplant und nicht für ein oder zwei Jahre!
Eine Landesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag noch vor wenigen Wochen schreibt, dass Lehrkräfte im Land Brandenburg fehlen und dringend vor allem unter Lehramtskandidaten gewonnen werden soll, schlägt gerade jungen Bewerbern die Tür vor der Nase zu!
Nach dem Einstellungstopp kursieren Entsetzen und Verunsicherung aktuell durch die Lehrerzimmer und vor allem durch die Chats der Lehramtskandidaten und der Seiteneinsteigenden, die auf Entfristung warten. Und das zurecht! Warum sollen junge Menschen, die ihr Leben planen wollen, in einem Bundesland bleiben, dass ihnen gerade die Perspektiven nimmt?
Nach der Ankündigung, dass Lehrkräfte eine Stunde mehr unterrichten sollen, sind die Verringerung der Anrechnungsstunden für besondere Aufgaben und der Einstellungsstopp zwei weitere Maßnahmen, um aus dem Bereich Bildung den Haushalt zu entlasten. Welche Auswirkungen das in der Praxis hat, davon haben die, die das angeordnet haben, keine Vorstellung.
Die Lehrkräfte, die seit Jahren in den Schulen bereit sind, trotz stetig steigender Aufgaben und Anforderungen, den Schulbetrieb am Laufen zu halten, ihr Bestes geben, um Schülerinnen und Schüler zu unterrichten und zu betreuen, sind am Limit. Sie werden verhöhnt, in dem eine Stunde Unterricht zusätzlich als Kleinigkeit abgetan wird und im Gegenzug als Entlastung Aufgaben gestrichen werden, die nur punktuell im Schuljahr greifen und gar nicht alle Lehrkräfte betreffen.
Wohl wissend, dass in den nächsten Schuljahren Lehrkräfte fehlen werden, werden immer neue Fehlentscheidungen getroffen und scheibchenweise über die Presse, statt direkt, die Betroffenen informiert. Welche Auswirkungen das auf die personelle Situation in den Schulen und die Qualität von Bildung hat, wird dabei außer Acht gelassen.
Das in den letzten Jahren mühselig aufgebaute Vertrauen wurde innerhalb einer Woche verspielt. Zusammenarbeit stellen wir uns als Gewerkschaft anders vor.
Wir sind nicht bereit diese Situation hinzunehmen und werden uns gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften und Verbänden dagegen wehren.
Wir fordern vollständige Offenlegung der geplanten Maßnahmen!
Worauf können sich die Lehrkräfte noch verlassen, worauf müssen sich Schulen einstellen?
Teilpersonalversammlung der Beschäftigten ohne volle Lehramtsausbildung in Cottbus
Am 02.04.2025 trafen sich ca. 600 Kolleginnen und Kollegen in der Lausitz-Arena in Cottbus. Begrüßt wurden sie von den Gewerkschaften und Verbänden, die ihnen Unterstützung in ihren Forderungen zusagten.
Frau Szesny, die Vorsitzende des Personalrats fand bei der Eröffnung die richtigen Worte und legte die Problemlagen offen. Unterstützt wurde Sie durch die Vorsitzenden des BPV und der GEW – Herrn Stäker und Herrn Fuchs.
Im Mittelpunkt stand, dass dieser Kollegenkreis dem Land die Hand gereicht hat und es diese gern und bereitwillig angenommen hat. Allerdings fühlt man sich oft alleingelassen und wünsche sich mehr als nur die 37-seitige Broschüre – nämlich mehr Beratung, mehr Unterstützung. Und letzteres nicht nur in der Schule, sondern auch bei der Karriereentwicklung von einer Lehrkraft ohne volle Lehramtsbefähigung hin zu einer mit voller Lehramtsbefähigung.
Von vielen wurden die fehlenden Chancen für die volle Anerkennung der bisherigen Lebens- und Arbeitsleistung kritisiert, welches sich nicht nur finanziell auswirkt, sondern auch eine Bewerbung auf Funktionsstellen nicht zulässt. Ein Problem, was sich nicht auf Schulamtsebene lösen lässt. Hier bedarf es auch der Kraft der Gewerkschaften.
Viele Probleme spiegeln sich auch im einstimmig gefassten Beschluss der Teilpersonalversammlung wider.
Man fordert:
- Wirksame Begleit- und Unterstützungssysteme
- Eine konsequente Umsetzung der Reglungen des Rundschreiben 14/21
- Eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen im ersten Unterrichtsjahr
- Qualifikationsangebote für alle Lehrkräfte ohne volle Lehramtsbefähigung
- Höhere Eingruppierungen und Berücksichtigung des deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens (DQR und EQR)
- Eine Gleichstellung mit den Lehrern mit voller Lehrbefähigung nach 8 Dienstjahren
- Eine Anerkennung vorhandener pädagogischen Abschlüsse bei neu eingestellten Lehrkräften
- Keine Erhöhung der Pflichtstundenzahl und keine Absenkung der Abminderungstatbestände
Meike Holtsch
Pflichtstundenerhöhung für Lehrkräfte ist Wahlbetrug und ein bildungspolitischer Offenbarungseid!
Die GEW Brandenburg und der Brandenburgische Pädagogen-Verband lehnen die von der SPD und dem BSW vorgesehene Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte im Land Brandenburg strikt ab. Die Verursacher des Fachkräftemangels im Schulbereich, die zugleich auch die Verantwortung für die Arbeitszeitverdichtungen der vergangenen Jahre tragen, wollen durch die Erhöhung der Pflichtstunden ihre Verantwortung erneut auf die Lehrkräfte verschieben. Diese Erhöhung der Arbeitszeit für die Lehrerinnen und Lehrer werden wir nicht hinnehmen.
Es ist erschütternd zu sehen, welche Unkenntnis über die Realität des schulischen Alltags und der tatsächlichen Belastungen in den Schulen bei den Regierungsparteien vorherrscht. Wer vor den Wahlen eine Arbeitszeitverlängerung ausschließt und dafür eintritt, dass mehr Lehrkräfte eingestellt werden müssen und dann das Gegenteil umsetzt, begeht Wahlbetrug. Durch die vorgesehene Arbeitszeitverlängerung werden die angekündigten Effekte bezüglich der Absicherung des Unterrichtes nicht eintreten. Keine einzige zusätzliche Unterrichtsstunde wird dadurch den Schülerinnen und Schülern zusätzlich zur Verfügung stehen.
Im Gegenteil! Dadurch wird das vorzeitige Ausscheiden der lebensälteren Lehrkräfte weiter zunehmen, der Krankenstand wird neue Rekordwerte erreichen, junge Lehrkräfte werden Brandenburg meiden, Seiteneinsteiger werden in ihre herkömmlichen Berufe zurückkehren, der Anteil der Lehrkräfte in Teilzeit wird spürbar steigen und die Unterrichtsversorgung in der Fläche wird noch komplizierter werden.
Wir werden die angekündigte Maßnahme nicht hinnehmen!
Als breites Aktionsbündnis werden wir gegen die beabsichtigte Arbeitszeiterhöhung für die Lehrkräfte kämpfen.
Der Auftakt des Widerstands gegen die Pläne der Regierungskoalition wird die Begleitung der Haushaltsberatungen im Landtag sein.
Schule ist Spiegelbild der Gesellschaft!
Nach den letzten Europa- und Landtagswahlen wird für die Wahlentscheidung der Jüngeren „das Bildungssystem“ verantwortlich gemacht. Dazu kommentiert der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand: „Schule ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Die Jüngeren wählen zwar nicht wie früher progressiver als ihre Eltern, aber sie sind auch nicht die Sperrspitze einer antidemokratischen Bewegung. Die politischen Ränder werden insgesamt stärker und dieses Wahlverhalten sehen wir auch bei den Jüngeren. Denn: Sie bekommen mit, was in den Medien berichtet wird und welche Stimmung im Land ist. Schule muss natürlich ihren Teil beitragen, indem Projekte angeboten und Partizipation ermöglicht wird, aber damit diese demokratischen Grundwerte in den Kindern und Jugendlichen verankert und weiter ausgebaut werden, braucht es positive Vorbilder und eine Gesellschaft, die das fördert.“
Brand begrüßt eine ernstgemeinte Debatte über Demokratiebildung in der Schule: „Klassenrat, Zertifizierungsprozesse (wie zum Beispiel für „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“) oder selbstbestimmtes Lernen: Das Potenzial demokratischer Prozesse wird längst genutzt. Allerdings zeigte das jüngste Empfehlungspapier der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz (KMK) auch erhebliche Optimierungsbedarfe. So geht der Lehrkräftemangel einher mit fachfremd gegebenem Politikunterricht. Dieser sollte zudem weiterentwickelt werden. Hier haben die Kultusministerien einen Handlungsauftrag.“
Nicht zuletzt schaut der VBE-Chef auch auf die finanzielle Ausstattung von Schule und Jugendhilfe: „Gerade bei Projekten, die Demokratie fördern und Jugendlichen Halt geben sollen, wird zuerst der Rotstift angesetzt. Wer nicht nur am Wahlmontag für die Demokratie an Schulen eintreten möchte, sollte damit beginnen, hierfür eine auskömmliche Finanzierung mit Perspektive zu sichern, anstatt hinzunehmen, dass von Haushalt zu Haushalt um die Förderung gezittert werden muss.“
VBE Pressedienst , Berlin 23.9.2024
Umsetzung der Verhandlungsergebnisse zum TV-L
Am 07.12.2023 fand die dritte und entscheidende Verhandlungsrunde zum TV-L in Potsdam statt.
Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Einsatz der Vertreter der Gewerkschaften gelohnt hat, sowohl am Verhandlungstisch als auch bei den Demos und Mahnwachen und Wirkung beim Arbeitgeber gezeigt hat.
Eckpunkte der Tarifeinigung sind:
1. Eine Inflationsausgleichszahlung von 3000 €. Davon
- 1800 € im Dezember 2023 und
- je 120 € monatlich von Januar 2024 bis Oktober 2024;
- Diese Zahlungen sind steuer- und sozialabgabenfrei.
2. Die Erhöhung aller Einkommen um 200 € (Sockelbetrag) ab dem 01.11.2024.
3. Die Erhöhung der Einkommen um 5,5 % ab dem 01.02.2025.
(Der Mindestbetrag der Erhöhung muss einschließlich des Sockelbetrages mindestens 340 € betragen).
4. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 25 Monate.
Teilzeitbeschäftigte erhalten jeweils den entsprechenden Anteil des genannten Betrages.
Jetzt ist es wichtig, dass dieser Abschluss auf die Landes- und Kommunalbeamten und auf die betroffenen Pensionäre übertragen wird. Dazu hat bereits im Oktober die Landesregierung in der Ergebnisniederschrift „über die Gespräche zur Zukunftsfestigkeit des TV Umbau II sowie zu aktuellen Fragen des öffentlichen Dienst- und Arbeitsrechts“ die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes zugesichert. Voraussetzung ist grundsätzlich die Zustimmung des Landtages zu den erforderlichen Gesetzesänderungen in den Beamtengesetzen.
Die Befassung im Parlament mit der Inflationsausgleichszahlung für die Beamten fand am 20.12.2023 statt.
Nachdem der Landtag nun diese Gesetzesänderungen beschlossen hat, ist die Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen notwendig, damit die Mitarbeiter der ZBB die Zahlungen anweisen können.
Diese Zahlung kann also jetzt anTarifbeschäftigte und beamtete Lehrkräfte erfolgen.
Die Umsetzung wird aber vermutlich aus organisatorischen Gründen noch einige Wochen dauern.
Folgende Auszahlungsbeträge wurden festgelegt:
Personenkreis | Betrag für Dezember 2023 | Jan. 24 bis Okt. 24 monatlich |
in Vollzeit Tätige | 1800,- € | 120,- € |
in Teilzeit Tätige | anteilig entsprechend Teilzeit von 1800,- € | anteilig entsprechend Teilzeit von 120,- € |
Pensionäre | Prozentual anteilig entsprechend des Ruhegehaltssatzs von 1800,- € | anteilig entsprechend Ruhegehaltssatz von 120,- € |
LAK | 1000,- € | 50,- € |
in Elternzeit befindliche Beamte oder Tarifbe-schäftigte, sowie Rentner | 0,- € | 0,- € |
Hartmut Stäker, Präsident des BPV
Ruheständler als Personalreserve? Wegfall der Hinzuverdienstgrenze ab 1.8.2024
Der akute Lehrkräftemangel steht in vielen Lehrerkollegien unserer Schulen der Altersstruktur gegenüber und Lösungen sind oft nicht in Sicht. Gern würden einige Schulen ihre erfahrenen Lehrkräfte behalten, aber die Gesetzeslage lässt es oft nicht zu.
Mit jedem, der in den Ruhestand geht, fällt eine erfahrene und gut ausgebildete Lehrkraft weg. Manche würden aus dem Ruhestand heraus ihre Schule durch Vertretung oder Zusatzangebote noch gern unterstützen. Dem steht für pensionierte Lehrkräfte, die nach wie vor vom Dienstherren alimentiert werden, bisher das Beamtengesetz im Wege. Bei einer Tätigkeit der Pensionäre entstehen Einkommenseinbußen und unbezahlte Tätigkeiten sind versicherungsrechtlich nicht abgedeckt. Also gehen guter Wille und Realität nicht auf demselben Weg, obwohl jede Lehrkraft und sei es auch stundenweise in vielen Schulen gebraucht wird.
Wie ist die Gesetzeslage bisher?
Für Beamtinnen und Beamte, die dienstunfähig sind (was nicht auf einen Dienstunfall beruht) oder die aufgrund der Nutzung der Antragsaltersgrenze (mindestens 63 Jahre, siehe § 46 Absatz 1 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes) in den Ruhestand gegangen sind, gilt aktuell eine Hinzuverdienstgrenze von 71,75% der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet. Die Pension und der Hinzuverdienst (auch Pension + Renteneinkünfte) dürfen also diese prozentuale Grenze nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, erfolgt eine Kürzung der Pension um diesen Überschreitungsbetrag. Man arbeitet also teilweise umsonst.
Wie ist die neue Situation?
Dieses Problem wurde nun erkannt und Möglichkeiten geschaffen, pensionierte Lehrkräfte bei Bedarf, problemlos für den Unterricht oder andere pädagogische Tätigkeiten einzusetzen. Diese temporäre Änderung der Hinzuverdienstgrenze wurde für sieben Jahre ermöglicht. Danach soll der Bedarf erneut geprüft werden.
Diese Änderung des § 74 des Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetzes soll möglichst ab dem 1. August 2024, spätestens aber ab 1. Januar 2025 gelten. Dies hat die Landesregierung mit den Gewerkschaften und Verbänden in der Ergebnisniederschrift über „die Gespräche zur Zukunftsfestigkeit des TV Umbau II sowie zu aktuellen Fragen des öffentlichen Dienst- und Arbeitsrechts“ am 17./ 18. Oktober 2023 in Potsdam vereinbart.
Damit diese Verbesserungen in der Personalplanung für das kommende Schuljahr 2024/25 noch berücksichtigt werden kann, erfolgte die notwendige Gesetzesänderung bereits.
Bei Tarifbeschäftigten stellte das kein Problem dar, da ab dem 01.01.2023 für Rentner und Rentnerinnen die Zuverdienstgrenzen abgeschafft wurde, egal ob man mit 63, 64 Jahren oder mit Erreichen der Regelaltersgrenze in die Rente geht.
Jeder, der sich also mit dem Gedanken trägt, im Ruhestand weiter zu arbeiten, auch stundenweise, sollte seine Bereitschaft in der „Wunschschule“ oder im Schulamt rechtzeitig signalisieren.
Sie müssen aber wissen, dass man sowohl als Pensionär als auch ehemals Tarifbeschäftigter für diese Tätigkeiten als Tarifbeschäftigter der Stufe 1 (max. 3) eingestellt wird.
Endlich Entlastung ermöglichen!
- Lehrkräftemangel besiegt? Studie der Bertelsmann Stiftung sieht schon 2024 leichten Überschuss an Grundschullehrkräften.
- VBE-Chef Brand kritisiert, dass sich Prognosen nur an Status Quo orientieren und nicht an tatsächlichen Aufgaben. Weitere Herausforderungen sind große Lerngruppen, zu geringe Kooperationszeiten und fehlende Fortbildungsmöglichkeit. Fraglich ist auch, wie groß Überschuss nach Rückführung der Abordnungen ist.
- Er fordert 110 Prozent Lehrkräfte an Schulen, die gemeinsam mit Mitgliedern multiprofessioneller Teams Unterricht gestalten.
Eine Studie der Bertelsmann Stiftung, die heute veröffentlicht wurde, zeigt zwar, dass der Lehrkräftemangel insgesamt bestehen bleibt. Gleichzeitig heißt es, dass schon zum nächsten Schuljahr ausreichend Grundschullehrkräfte auf dem Markt sein sollten, um den Status Quo aufrecht zu erhalten, sowie ein leichter Überschuss. Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, warnt aber vor voreiligen Schlüssen: „Die Begeisterung über das nahende Ende des Lehrkräftemangels an Grundschulen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bedarfszahlen nur am Status Quo orientiert sind. Aber die Prognosen müssen sich endlich an den tatsächlichen Aufgaben, die an Schule herangetragen werden, orientieren. Inklusion, Ganztag und die zunehmende Heterogenität stellen Anforderungen an Lehrkräfte, die nicht allein zu stemmen sind. Zumal die Lerngruppengrößen vielerorts stetig hochgesetzt wurden. Eine Verkleinerung ist dringend angeraten.“
Offen sei zudem, so Brand, wie groß der Überschuss sei, wenn alle Lehrkräfte, die an die Grundschule abgeordnet sind, wieder an die ursprüngliche Schulform zurückkehren würden: „In den letzten Jahren wurden viele Wege gegangen, um den Unterricht in der Grundschule zu gewährleisten. Die Kolleginnen und Kollegen leisteten Großes und sind über ihre Grenzen hinausgegangen. Jetzt ist es an der Zeit, sie zu entlasten.“
„Der Vorwurf des Einzelkämpfertums wird immer wieder erhoben. Dabei ist es schlicht die Konsequenz der Bildungspolitik, wenn nicht ausreichend Kooperationszeiten im Deputat inbegriffen sind und jede Lehrkraft auf Fortbildung den Ausfall von Schulstunden oder gar -tagen für die Lernenden verantworten muss“, so der VBE-Chef weiter. Deshalb fordert der VBE eine auskömmliche Personaldecke, mit der neben Zeiten für Fortbildung und Kooperation auch krankheitsbedingte Abwesenheiten besser abgefedert werden können. Dafür braucht es mindestens 110 Prozent Personal an den Schulen, ergänzt um Mitglieder eines multiprofessionellen Teams.
Nicht zuletzt erwartet der VBE Bundesvorsitzende Brand, dass nicht alle Schulen gleichermaßen von dem zu erwartenden Überschuss an Grundschullehrkräften profitieren werden: „Wir haben in den letzten Jahren sehr deutlich gesehen, dass Schulen, an denen aufgrund der immensen Herausforderungen die höchste pädagogische Expertise notwendig wäre, die höchsten Seiteneinstiegsquoten verzeichnet wurden. Es bleibt anzunehmen, dass Schulen in herausfordernden Lagen weiter keine angemessene Personalausstattung bekommen werden.“
Keine Wertschätzung im Angebot: VBE zum Ausgang der zweiten Verhandlungsrunde
Die Gespräche in der zweiten Verhandlungsrunde am 2. und 3. November 2023 sind ergebnislos beendet worden. Leider hat die Arbeitgeberseite trotz zahlreicher Sonntagsreden über Wertschätzung für die Beschäftigten in den Schulen und trotz eines eklatanten Personalmangels erneut kein akzeptables Angebot vorgelegt.
Mit Hinweis auf die schwierige finanzielle Lage in vielen Bereichen lehnte die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Forderungen als unrealistisch ab. Die Gewerkschaften haben ihre begründeten Forderungen aufrechterhalten: Einkommenserhöhungen in Höhe von 10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.
VBE und dbb beamtenbund und tarifunion fordern zudem bereits seit 2017, dass der Tarifvertrag zur Eingruppierung der Lehrkräfte der Länder (TV-EntgO-L) zeitgemäß angepasst wird. Das Forderungspaket der Gewerkschaften wurde 2019 der TdL vorgelegt. Trotz einer verbindlichen Vereinbarung in Gestalt einer Protokollerklärung, mit der sich die Tarifvertragsparteien verpflichten, nach Abschluss der Entgeltrunde 2019 Tarifverhandlungen aufzunehmen, gab es keine weiteren Gespräch. Bislang zeigte die Arbeitgeberseite – trotz mehrerer schriftlicher Aufforderungen – keine Reaktion. Angesichts der alarmierenden Personalsituation im Lehrkräftebereich können wir uns keinen weiteren Stillstand bei diesem Thema leisten.
Rita Mölders, stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Arbeitsbereich Tarif: „Wertschätzung sieht anders aus! Jetzt, wo es gilt, den Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und Schulen den Rücken zu stärken, fehlen der Arbeitgeberseite die Worte. Und vor allem fehlen echte Zusagen. Wir müssen unseren Forderungen Nachdruck verleihen und unmissverständliche Signale an die Arbeitgebenden senden. Daher wird weitergekämpft, mit guten Argumenten am Verhandlungstisch, mit bundesweiten Warnstreiks und Kundgebungen auf der Straße. Die Streikbereitschaft der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und den Schulen ist hoch. Denn sie erwarten Respekt und Anerkennung für ihre Leistungen und das muss sich auch durch eine deutliche Einkommenssteigerung zeigen.“ Weitere Informationen zu den Tarifverhandlungen und den Forderungen finden Sie auf vbe.de oder den Seiten unseres Dachverbandes dbb beamtenbund und tarifunion.
VBE Pressedienst 03.November 2023
Tarifrunde der Länder: Gewerkschaften fordern 10,5 %, mindestens jedoch 500 €
Die Gremien des dbb beamtenbund und tarifunion, der Dachorganisation des VBE, haben am 11. Oktober 2023 gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dessen Gremien die Forderungen zur Einkommensrunde 2023 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beschlossen:
- Die Tabellenentgelte der Beschäftigten sollen um 10,5 Prozent, mindestens aber um 500 Euro monatlich erhöht werden.
- Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen und Praktikanten sollen um 200 Euro monatlich erhöht werden.
- Die Laufzeit soll 12 Monate betragen.
- Unbefristete Übernahme in Vollzeit der Auszubildenden und Dual Studierenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.
Gefordert wird zudem eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen.
Dazu erklärt Rita Mölders, stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Arbeitsbereich Tarifpolitik:
„Der VBE sieht 10,5 Prozent mehr als absolut angemessen an. Es gilt, dem immer weiter um sich greifenden Personalmangel an Schulen entgegenzutreten. Denn es ist eine Frage des Marktes, für welche Tätigkeit sich zum Beispiel jene entscheiden, die gerade ihr Studium abgeschlossen haben. Wenn der Öffentliche Dienst nicht liefert, können sie genauso gut und für besseres Geld in der Wirtschaft arbeiten. Nicht zuletzt muss sich die Wertschätzung für die verantwortungsvolle und engagierte Arbeit der Lehrkräfte, des pädagogischen Personals und der Leitungen muss sich in der Bezahlung widerspiegeln. Wir dürfen den Anschluss nicht verlieren! Dafür muss die TdL sorgen.“
Nach wie vor gebe es einen großen Nachholbedarf im Länderbereich. Und dieser werde immer weiter ansteigen, wenn jetzt nichts passiert. Eine volumengleiche Erhöhung, analog zur Höhe des Ergebnisses der Einkommensrunde Bund und Kommunen, welche die Rückstände zum TV-öD ausgleicht und die weitere Teilnahme an der Einkommensentwicklung sichert, ist zwingend notwendig, um hier weiteren Ungerechtigkeiten begegnen zu können.
Die Tarifzuständige des VBE, Rita Mölders, betont die angespannte Ausgangslage:
„Wir werden uns auf eine schwierige Einkommensrunde einstellen müssen, die Vertreterinnen und Vertreter der TdL werden uns nichts schenken. Es gibt viele Argumente, die für eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen sprechen, darunter die hohe Arbeitsbelastung, der eklatante Personalmangel an Schulen und nicht zuletzt die Reallohnverluste durch die hohe Inflation der vergangenen zwei Jahre. Doch all die Argumente allein werden erwartungsgemäß nicht ausreichen, um faire Bedingungen für die Beschäftigten sicherzustellen und erfolgreich zu sein. Für ein gutes Verhandlungsergebnis in Potsdam braucht es eine starke Geschlossenheit der Mitglieder im VBE. Wir müssen zusammenhalten und zeigen, dass wir die Stärke und die Kraft haben, unsere Themen gemeinsam nach vorne zu bringen, wenn notwendig, auch auf der Straße.“
Sie macht außerdem deutlich, dass selbst eine bessere Bezahlung das Problem des immensen Lehrkräftemangels nicht wird lösen können. Was es auch brauche, sind Absprachen mit der TdL zur Verhandlung einer zeitgemäßen Anpassung der Entgeltordnung für Lehrkräfte und endlich bessere Rahmenbedingungen an Schule.
Kontext:
Für die anstehenden Verhandlungen für den Tarifbereich der Länder (TV-L) sind drei Verhandlungsrunden für den 26. Oktober 2023, den 2. bis 3. November 2023 sowie den 7. bis 9. Dezember 2023 vereinbart.
Davon sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte betroffen: Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen, das eigene Verhandlungen führt), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten unseres Dachverbandes, dem dbb beamtenbund und tarifunion.