dbb-Kampagne: Lehrkräfte sind „Deutschlands Stärke“

Unser Dachverband, der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) hat heute die Kampagne „Deutschlands Stärke: unser öffentlicher Dienst“ veröffentlicht. Die Botschaft: Ein starkes Land gibt es nur mit einem starken öffentlichen Dienst und einem starken Berufsbeamtentum.

Auf der Kampagnenwebseite finden sich Beispiele für Berufsfelder, Fakten zum Arbeiten im öffentlichen Dienst und zum Berufsbeamtentum sowie konkrete Forderungen, wie der öffentliche Dienst (wieder) attraktiver gestaltet werden kann. Der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer erläutert: „Wir wollen die Menschen zeigen, die im Dienst des Landes stehen. Der öffentliche Dienst ist keine anonyme Kostenstelle. Es sind über 5 Millionen Menschen, die sich jeden Tag aufs Neue für unsere Gemeinschaft einsetzen – unter teils widrigen Bedingungen.“ Der dbb wehrt sich mit der Kampagne auch gegen Angriffe auf das Berufsbeamtentum. Der Vorsitzende Volker Geyer verweist darauf, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst für Sicherheit, Bildung, Infrastruktur, Steuergerechtigkeit, Umwelt- und Verbraucherschutz und vieles mehr sorgen: „Sie sind für erfolgreiches Wirtschaften ebenso unerlässlich wie für den Zusammenhalt der Gesellschaft.“

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) ist mit 164.000 Mitgliedern die größte Fachgewerkschaft im dbb. Der Bundesvorsitzende des VBE, Tomi Neckov, kommentiert: „Über ein Drittel aller Beamtinnen und Beamten sind an Schulen zu finden. Oder anders: Fast drei Viertel (74,1 %) aller Beschäftigten im Schuldienst der Länder sind verbeamtet. Das ist gut und richtig, um allen Kindern einen verlässlichen Zugang zu guter Bildung zu gewährleisten. Nur so kommen wir dem Ziel näher, Bildungsgerechtigkeit zu verwirklichen. Dabei sorgt der Beamtenstatus für Verlässlichkeit, Stabilität und das Funktionieren des Schulbetriebs. Es ist deshalb wichtig, sich nicht von kurzfristigen Versprechungen leiten zu lassen, sondern das große Bild zu sehen. Die Kampagne macht sichtbar, wie relevant die Aufgaben, welche von Personen im öffentlichen Dienst ausgeübt werden, für den deutschen Staat sind.“

Pressekonferenz: Der BPV klagt gegen das Land Brandenburg

Der Brandenburgische Pädagogen-Verband (BPV) hat nicht leichtfertig zu diesem rechtlichen Schritt gegriffen.

Er hat im Gesetzgebungsverfahren alle demokratischen Wege genutzt, um auf die Folgen dieser Pflichtstundenerhöhung hinzuweisen, Vorschläge zu machen und auf belastbare Datengrundlagen zu drängen. Diese Hinweise, diese Erfahrungen aus der Praxis, sind weitgehend unberücksichtigt geblieben. An diesem Punkt ist für den BPV eine rote Linie erreicht. Mit dem Normenkontrollverfahren soll diese rote Linie nun juristisch markiert werden.

Es geht hier nicht um „nörgelnde“ oder „meckernde“ Lehrkräfte. Es geht um die Frage, ob der Staat sich an seine eigenen Grenzen hält, wenn er Arbeitszeit für Lehrkräfte regelt – und ob politische Versprechen zur Entlastung ernst gemeint sind oder nur auf dem Papier stehen.

Aus Sicht des BPV handelt es sich – juristisch nüchtern formuliert – um eine nicht tragfähige Kompensation. Im Klartext: Es ist eine Mogelpackung!

Lehrkräften wird Entlastung versprochen, aber im Ergebnis bleibt die Mehrarbeit, während die „Entlastung“ vielfach aus Ankündigungen, Modellprojekten oder kleineren Verwaltungsänderungen besteht, die die strukturelle Überlastung nicht ansatzweise auffangen.

Es ist legitim und richtig, sich gegen eine solche Regelung zu wehren. Wer die eigenen Rechte und Belastungsgrenzen verteidigt, ist kein „Meckerer“. Lehrkräfte, die sich organisieren und rechtliche Schritte gehen, handeln nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus Verantwortung – auch gegenüber den Schülerinnen und Schülern.

Dr. Katharina Sponholz (Rechtsanwältin) unterstützt mit ihrem Mandat für den BPV diese Forderungen.

Hartmut Stäker (Präsident des BPV) benennt der Landesregierung noch einmal deutlich das Problem:

Ein Arbeitgeber kann die Motivation seiner Beschäftigten am stärksten erhöhen, indem er Wertschätzung, Entwicklungsmöglichkeiten, Autonomie, faire Bedingungen und ein sinnstiftendes Arbeitsumfeld schafft.

Kinder und Jugendliche zu bilden und zu erziehen ist eine sehr soziale Aufgabe, die Zeit, Kraft und Empathie verlangt und auch Zeit, Kraft und Geld kostet!

10 Forderungen des BPV für Bürokratieabbau im Bildungsbereich

Am 12.12.2025 war der BPV in der Anhörung des Sonderausschusses des Landtages zum Bürokratieabbau im Bildungsbereich. Der BPV hat hier 10 Forderungen zum Bürokratieabbau in den Schulen des Landes vorlegegt. Das MBJS muss diese nun prüfen und dem Ausschuss im März über die Machbarkeit Rechenschaft ablegen. Sie haben weitere Ideen? Schreiben Sie uns unter kontakt@bpv-vbe.de

10 Forderungen für Bürokratieabbau

Lehrkräfte stärken und Prozesse professionalisieren

1. Alle digitalen Fachverfahren (z. B. weBBschule, ZENSOS, Schulportal) werden so angepasst, dass sämtliche Arbeitsvorgänge der Lehrkräfte und Schüler:innen vollständig digital, medienbruchfrei und ohne Papierformulare möglich sind. Parallele Papieranträge, Unterschriftsmappen und Papierakten werden komplett ersetzt.

Prozesse, die automatisierbar sind, wie Bescheide, Abfragen und Meldungen, werden automatisiert.

2. Bescheide und Genehmigungen der Schulleitung, des Staatlichen Schulamtes, der ZBB und anderen Einrichtungen erfolgen elektronisch über die Landesplattformen. Papierhafte Rückläufe werden zur Ausnahme mit besonderer Begründung. Sie werden grundsätzlich auf ein notwendiges Maß reduziert.

3. Alle landeseigenen Portale werden responsiv und so für alle Arten digitaler Endgeräte (insb. Diensttablets) optimiert; die Nutzung über mobile Endgeräte wird nicht behindert, sondern ausdrücklich ermöglicht.

 

Verwaltungspersonal aufwerten und ausbauen

4. Jede Schule erhält eine auskömmliche Ausstattung mit Schulmanagern sowie Schulsekretariaten, die explizit für Verwaltungs- und Organisationsaufgaben zuständig sind und Lehrkräfte sowie Schulleitungen von administrativen Aufgaben freistellen.

5. Die Eingruppierung von Schulsekretariaten wird an vergleichbare Verwaltungsfunktionen der Kommunen angepasst. (E6 in der Schule vs. E8 in der Stadtverwaltung bei gleicher Ausbildung) Die Arbeit in den Schulen ist nicht weniger wert! Dieser Missstand muss beseitigt werden, um die Attraktivität der Stellen zu erhöhen.

 

Inklusion entbürokratisieren

6. Verfahren rund um Inklusion, Nachteilsausgleiche und sonderpädagogische Förderung werden verschlankt und digitalisiert: Förderverfahren werden vereinfacht, digitale Antragsstrecken und Standardformulare sowie verbindliche Bearbeitungsfristen werden etabliert, damit die Unterstützung schnell bei den Schüler:innen ankommt.

 

 

Entscheidungswege und Genehmigungen vereinfachen

7. Es wird kritisch geprüft, bei welchen Entscheidungen das Schulamt, das MBJS oder weitere Landeseinrichtungen zusätzlich zur Schule beteiligt werden müssen. Entscheidungen, bei denen die Expertise der Schule ausschlaggebend ist, werden konsequent von den Schulen eigenständig getroffen.

8. Der Grundsatz lautet: „Digital first, analog nur noch im Ausnahmefall“ z.B. bei Beurlaubungen von Schüler:innen, bei der Ausgabe von Schülerausweisen (möglich als App) und bei innerdienstlichen Vorgängen, wie Schüler:innen- und Lehrkräfteakten

 

Rechtliche Standards des 21. Jahrhunderts

9. Schulgesetz und Schulraumverordnung werden dahingehend überarbeitet, dass digitale Endgeräte, Netzinfrastruktur und digitale Arbeitsplätze für Unterricht und Lehrkräfte ausdrücklich als Standard der Mindestausstattung festgeschrieben werden, einschließlich eines rechtlich gesicherten, modernen Arbeitsplatzes für jede Lehrkraft.

10. Brandenburg ist das Bundesland mit der höchsten „Regelungswut im Bereich des Schulrechts“ (Prof. Felix Hanschmann, 2024) Daher gilt bei jeder schulrechtlichen Neuregelung: Alte Regelungen sind lückenlos und kritisch auf Sinnhaftigkeit zu prüfen, zusammenzufassen und im Hinblick auf Bürokratie und Digitalisierungsoptionen und zu reduzieren.

Großdemo gegen die beabsichtigte Arbeitszeiterhöhung der Lehrkräfte

Die Gewekschaften des Deutschen Beamtenbundes und Tarifunion Brandenburg rufen gemeinsam mit der Gewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes Brandenburg zur Großdemonstration auf! Seien Sie dabei und zeigen Sie der Landesregierung in aller Deutlichkeit auf, dass wir Lehrkräfte uns diese Unverschämtheit nicht gefallen lassen!

Rufen Sie auch Ihre Kolleginnen und Kollegen zur Teilnahme auf! Unser Aufrufplakat finden Sie hier:

Sieht so Lehrkräftegewinnung aus? Einstellungsstopp für Lehrkräfte im Land Brandenburg

Der Brandenburgische Pädagogen-Verband verurteilt die aktuellen Maßnahmen der Landesregierung, die mit dem fehlenden Landeshaushalt begründet werden.

In der Bildung wird in die Zukunft geplant und nicht für ein oder zwei Jahre!

Eine Landesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag noch vor wenigen Wochen schreibt, dass Lehrkräfte im Land Brandenburg fehlen und dringend vor allem unter Lehramtskandidaten gewonnen werden soll, schlägt gerade jungen Bewerbern die Tür vor der Nase zu!

Nach dem Einstellungstopp kursieren Entsetzen und Verunsicherung aktuell durch die Lehrerzimmer und vor allem durch die Chats der Lehramtskandidaten und der Seiteneinsteigenden, die auf Entfristung warten. Und das zurecht! Warum sollen junge Menschen, die ihr Leben planen wollen, in einem Bundesland bleiben, dass ihnen gerade die Perspektiven nimmt?

Nach der Ankündigung, dass Lehrkräfte eine Stunde mehr unterrichten sollen, sind die Verringerung der Anrechnungsstunden für besondere Aufgaben und der Einstellungsstopp zwei weitere Maßnahmen, um aus dem Bereich Bildung den Haushalt zu entlasten. Welche Auswirkungen das in der Praxis hat, davon haben die, die das angeordnet haben, keine Vorstellung.

Die Lehrkräfte, die seit Jahren in den Schulen bereit sind, trotz stetig steigender Aufgaben und Anforderungen, den Schulbetrieb am Laufen zu halten, ihr Bestes geben, um Schülerinnen und Schüler zu unterrichten und zu betreuen, sind am Limit. Sie werden verhöhnt, in dem eine Stunde Unterricht zusätzlich als Kleinigkeit abgetan wird und im Gegenzug als Entlastung Aufgaben gestrichen werden, die nur punktuell im Schuljahr greifen und gar nicht alle Lehrkräfte betreffen.

Wohl wissend, dass in den nächsten Schuljahren Lehrkräfte fehlen werden, werden immer neue Fehlentscheidungen getroffen und scheibchenweise über die Presse, statt direkt, die Betroffenen informiert. Welche Auswirkungen das auf die personelle Situation in den Schulen und die Qualität von Bildung hat, wird dabei außer Acht gelassen.

Das in den letzten Jahren mühselig aufgebaute Vertrauen wurde innerhalb einer Woche verspielt. Zusammenarbeit stellen wir uns als Gewerkschaft anders vor.

Wir sind nicht bereit diese Situation hinzunehmen und werden uns gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften und Verbänden dagegen wehren.

Wir fordern vollständige Offenlegung der geplanten Maßnahmen!

Worauf können sich die Lehrkräfte noch verlassen, worauf müssen sich Schulen einstellen?

Teilpersonalversammlung der Beschäftigten ohne volle Lehramtsausbildung in Cottbus

Am 02.04.2025 trafen sich ca. 600 Kolleginnen und Kollegen in der Lausitz-Arena in Cottbus. Begrüßt wurden sie von den Gewerkschaften und Verbänden, die ihnen Unterstützung in ihren Forderungen zusagten.

Frau Szesny, die Vorsitzende des Personalrats fand bei der Eröffnung die richtigen Worte und legte die Problemlagen offen. Unterstützt wurde Sie durch die Vorsitzenden des BPV und der GEW – Herrn Stäker und Herrn Fuchs.

Im Mittelpunkt stand, dass dieser Kollegenkreis dem Land die Hand gereicht hat und es diese gern und bereitwillig angenommen hat. Allerdings fühlt man sich oft alleingelassen und wünsche sich mehr als nur die 37-seitige Broschüre – nämlich mehr Beratung, mehr Unterstützung. Und letzteres nicht nur in der Schule, sondern auch bei der Karriereentwicklung von einer Lehrkraft ohne volle Lehramtsbefähigung hin zu einer mit voller Lehramtsbefähigung.

Von vielen wurden die fehlenden Chancen für die volle Anerkennung der bisherigen Lebens- und Arbeitsleistung kritisiert, welches sich nicht nur finanziell auswirkt, sondern auch eine Bewerbung auf Funktionsstellen nicht zulässt. Ein Problem, was sich nicht auf Schulamtsebene lösen lässt. Hier bedarf es auch der Kraft der Gewerkschaften.

Viele Probleme spiegeln sich auch im einstimmig gefassten Beschluss der Teilpersonalversammlung wider.

Man fordert:

  1. Wirksame Begleit- und Unterstützungssysteme
  2. Eine konsequente Umsetzung der Reglungen des Rundschreiben 14/21
  3. Eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen im ersten Unterrichtsjahr
  4. Qualifikationsangebote für alle Lehrkräfte ohne volle Lehramtsbefähigung
  5. Höhere Eingruppierungen und Berücksichtigung des deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens (DQR und EQR)
  6. Eine Gleichstellung mit den Lehrern mit voller Lehrbefähigung nach 8 Dienstjahren
  7. Eine Anerkennung vorhandener pädagogischen Abschlüsse bei neu eingestellten Lehrkräften
  8. Keine Erhöhung der Pflichtstundenzahl und keine Absenkung der Abminderungstatbestände

 

Meike Holtsch

Pflichtstundenerhöhung für Lehrkräfte ist Wahlbetrug und ein bildungspolitischer Offenbarungseid!

Die GEW Brandenburg und der Brandenburgische Pädagogen-Verband lehnen die von der SPD und dem BSW vorgesehene Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte im Land Brandenburg strikt ab. Die Verursacher des Fachkräftemangels im Schulbereich, die zugleich auch die Verantwortung für die Arbeitszeitverdichtungen der vergangenen Jahre tragen, wollen durch die Erhöhung der Pflichtstunden ihre Verantwortung erneut auf die Lehrkräfte verschieben. Diese Erhöhung der Arbeitszeit für die Lehrerinnen und Lehrer werden wir nicht hinnehmen.

Es ist erschütternd zu sehen, welche Unkenntnis über die Realität des schulischen Alltags und der tatsächlichen Belastungen in den Schulen bei den Regierungsparteien vorherrscht. Wer vor den Wahlen eine Arbeitszeitverlängerung ausschließt und dafür eintritt, dass mehr Lehrkräfte eingestellt werden müssen und dann das Gegenteil umsetzt, begeht Wahlbetrug. Durch die vorgesehene Arbeitszeitverlängerung werden die angekündigten Effekte bezüglich der Absicherung des Unterrichtes nicht eintreten. Keine einzige zusätzliche Unterrichtsstunde wird dadurch den Schülerinnen und Schülern zusätzlich zur Verfügung stehen.

Im Gegenteil! Dadurch wird das vorzeitige Ausscheiden der lebensälteren Lehrkräfte weiter zunehmen, der Krankenstand wird neue Rekordwerte erreichen, junge Lehrkräfte werden Brandenburg meiden, Seiteneinsteiger werden in ihre herkömmlichen Berufe zurückkehren, der Anteil der Lehrkräfte in Teilzeit wird spürbar steigen und die Unterrichtsversorgung in der Fläche wird noch komplizierter werden.

Wir werden die angekündigte Maßnahme nicht hinnehmen!

Als breites Aktionsbündnis werden wir gegen die beabsichtigte Arbeitszeiterhöhung für die Lehrkräfte kämpfen.

Der Auftakt des Widerstands gegen die Pläne der Regierungskoalition wird die Begleitung der Haushaltsberatungen im Landtag sein.

Schule ist Spiegelbild der Gesellschaft!

Nach den letzten Europa- und Landtagswahlen wird für die Wahlentscheidung der Jüngeren „das Bildungssystem“ verantwortlich gemacht. Dazu kommentiert der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand: „Schule ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Die Jüngeren wählen zwar nicht wie früher progressiver als ihre Eltern, aber sie sind auch nicht die Sperrspitze einer antidemokratischen Bewegung. Die politischen Ränder werden insgesamt stärker und dieses Wahlverhalten sehen wir auch bei den Jüngeren. Denn: Sie bekommen mit, was in den Medien berichtet wird und welche Stimmung im Land ist. Schule muss natürlich ihren Teil beitragen, indem Projekte angeboten und Partizipation ermöglicht wird, aber damit diese demokratischen Grundwerte in den Kindern und Jugendlichen verankert und weiter ausgebaut werden, braucht es positive Vorbilder und eine Gesellschaft, die das fördert.“

Brand begrüßt eine ernstgemeinte Debatte über Demokratiebildung in der Schule: „Klassenrat, Zertifizierungsprozesse (wie zum Beispiel für „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“) oder selbstbestimmtes Lernen: Das Potenzial demokratischer Prozesse wird längst genutzt. Allerdings zeigte das jüngste Empfehlungspapier der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz (KMK) auch erhebliche Optimierungsbedarfe. So geht der Lehrkräftemangel einher mit fachfremd gegebenem Politikunterricht. Dieser sollte zudem weiterentwickelt werden. Hier haben die Kultusministerien einen Handlungsauftrag.“

Nicht zuletzt schaut der VBE-Chef auch auf die finanzielle Ausstattung von Schule und Jugendhilfe: „Gerade bei Projekten, die Demokratie fördern und Jugendlichen Halt geben sollen, wird zuerst der Rotstift angesetzt. Wer nicht nur am Wahlmontag für die Demokratie an Schulen eintreten möchte, sollte damit beginnen, hierfür eine auskömmliche Finanzierung mit Perspektive zu sichern, anstatt hinzunehmen, dass von Haushalt zu Haushalt um die Förderung gezittert werden muss.“

VBE Pressedienst , Berlin 23.9.2024

Umsetzung der Verhandlungsergebnisse zum TV-L

Am 07.12.2023 fand die dritte und entscheidende Verhandlungsrunde zum TV-L in Potsdam statt.

Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Einsatz der Vertreter der Gewerkschaften gelohnt hat, sowohl am Verhandlungstisch als auch bei den Demos und Mahnwachen und Wirkung beim Arbeitgeber gezeigt hat.

 

Eckpunkte der Tarifeinigung sind:

1. Eine Inflationsausgleichszahlung von 3000 €. Davon

  • 1800 € im Dezember 2023 und
  • je 120 € monatlich von Januar 2024 bis Oktober 2024;
  • Diese Zahlungen sind steuer- und sozialabgabenfrei.

2. Die Erhöhung aller Einkommen um 200 € (Sockelbetrag) ab dem 01.11.2024.

3. Die Erhöhung der Einkommen um 5,5 % ab dem 01.02.2025.
(Der Mindestbetrag der Erhöhung muss einschließlich des Sockelbetrages mindestens 340 € betragen).

4. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 25 Monate.

 

Teilzeitbeschäftigte erhalten jeweils den entsprechenden Anteil des genannten Betrages.

 

Jetzt ist es wichtig, dass dieser Abschluss auf die Landes- und Kommunalbeamten und auf die betroffenen Pensionäre übertragen wird. Dazu hat bereits im Oktober die Landesregierung in der Ergebnisniederschrift „über die Gespräche zur Zukunftsfestigkeit des TV Umbau II sowie zu aktuellen Fragen des öffentlichen Dienst- und Arbeitsrechts“ die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes zugesichert. Voraussetzung ist grundsätzlich die Zustimmung des Landtages zu den erforderlichen Gesetzesänderungen in den Beamtengesetzen.

 

Die Befassung im Parlament mit der Inflationsausgleichszahlung für die Beamten fand am 20.12.2023 statt.

Nachdem der Landtag nun diese Gesetzesänderungen beschlossen hat, ist die Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen notwendig, damit die Mitarbeiter der ZBB die Zahlungen anweisen können.

Diese Zahlung kann also jetzt anTarifbeschäftigte und beamtete Lehrkräfte erfolgen.

Die Umsetzung wird aber vermutlich aus organisatorischen Gründen noch einige Wochen dauern.

 

Folgende Auszahlungsbeträge wurden festgelegt:

 

PersonenkreisBetrag für Dezember 2023Jan. 24 bis Okt. 24 monatlich
in Vollzeit Tätige1800,- €120,- €
in Teilzeit Tätigeanteilig entsprechend Teilzeit von 1800,- €anteilig entsprechend Teilzeit von 120,- €
PensionäreProzentual anteilig entsprechend des Ruhegehaltssatzs von 1800,- €anteilig entsprechend Ruhegehaltssatz von 120,- €
LAK1000,- €50,- €
in Elternzeit befindliche Beamte oder Tarifbe-schäftigte, sowie Rentner0,- €0,- €

 

Hartmut Stäker, Präsident des BPV

Ruheständler als Personalreserve? Wegfall der Hinzuverdienstgrenze ab 1.8.2024

Der akute Lehrkräftemangel steht in vielen Lehrerkollegien unserer Schulen der Altersstruktur gegenüber und Lösungen sind oft nicht in Sicht. Gern würden einige Schulen ihre erfahrenen Lehrkräfte behalten, aber die Gesetzeslage lässt es oft nicht zu.

Mit jedem, der in den Ruhestand geht, fällt eine erfahrene und gut ausgebildete Lehrkraft weg. Manche würden aus dem Ruhestand heraus ihre Schule durch Vertretung oder Zusatzangebote noch gern unterstützen. Dem steht für pensionierte Lehrkräfte, die nach wie vor vom Dienstherren alimentiert werden, bisher das Beamtengesetz im Wege. Bei einer Tätigkeit der Pensionäre entstehen Einkommenseinbußen und unbezahlte Tätigkeiten sind versicherungsrechtlich nicht abgedeckt. Also gehen guter Wille und Realität nicht auf demselben Weg, obwohl jede Lehrkraft und sei es auch stundenweise in vielen Schulen gebraucht wird.

Wie ist die Gesetzeslage bisher?

Für Beamtinnen und Beamte, die dienstunfähig sind (was nicht auf einen Dienstunfall beruht) oder die aufgrund der Nutzung der Antragsaltersgrenze (mindestens 63 Jahre, siehe § 46 Absatz 1 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes) in den Ruhestand gegangen sind, gilt aktuell eine Hinzuverdienstgrenze von 71,75% der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet. Die Pension und der Hinzuverdienst (auch Pension + Renteneinkünfte) dürfen also diese prozentuale Grenze nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, erfolgt eine Kürzung der Pension um diesen Überschreitungsbetrag. Man arbeitet also teilweise umsonst.

Wie ist die neue Situation?

Dieses Problem wurde nun erkannt und Möglichkeiten geschaffen, pensionierte Lehrkräfte bei Bedarf, problemlos für den Unterricht oder andere pädagogische Tätigkeiten einzusetzen. Diese temporäre Änderung der Hinzuverdienstgrenze wurde für sieben Jahre ermöglicht. Danach soll der Bedarf erneut geprüft werden.

Diese Änderung des § 74 des Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetzes soll möglichst ab dem 1. August 2024, spätestens aber ab 1. Januar 2025 gelten. Dies hat die Landesregierung mit den Gewerkschaften und Verbänden in der Ergebnisniederschrift über „die Gespräche zur Zukunftsfestigkeit des TV Umbau II sowie zu aktuellen Fragen des öffentlichen Dienst- und Arbeitsrechts“ am 17./ 18. Oktober 2023 in Potsdam vereinbart.

Damit diese Verbesserungen in der Personalplanung für das kommende Schuljahr 2024/25 noch berücksichtigt werden kann, erfolgte die notwendige Gesetzesänderung bereits.

Bei Tarifbeschäftigten stellte das kein Problem dar, da ab dem 01.01.2023 für Rentner und Rentnerinnen die Zuverdienstgrenzen abgeschafft wurde, egal ob man mit 63, 64 Jahren oder mit Erreichen der Regelaltersgrenze in die Rente geht.

Jeder, der sich also mit dem Gedanken trägt, im Ruhestand weiter zu arbeiten, auch stundenweise, sollte seine Bereitschaft in der „Wunschschule“ oder im Schulamt rechtzeitig signalisieren.

Sie müssen aber wissen, dass man sowohl als Pensionär als auch ehemals Tarifbeschäftigter für diese Tätigkeiten als Tarifbeschäftigter der Stufe 1 (max. 3) eingestellt wird.