Rechtsstelle des Brandenburgischen Pädagogen-Verbandes

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Leiterin

Elke Dittrich

Unsere Kontaktdaten

Rechtsstelle des BPV

BPV c/o dbb brandenburg

Weinbergstr. 36

14469 Potsdam

Mitgliedschaft im BPV?

Lernen Sie uns kennen!
Alle Informationen und Vorteile der Mitgliedschaft finden Sie hier:

Schon gewusst?

Für Lehramtsstudierende ist die Mitgliedschaft kostenlos. Referendar:innen zahlen nur 4€ monatlich.

Informationen

Der Rechtsschutz des BPV hat die Aufgabe, seine Mitglieder in Rechtsangelegenheiten, die mit der Berufstätigkeit oder dem Dienstverhältnis in Zusammenhang stehen, zu unterstützen. Rechtsschutz ist Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.

Rechtsberatung beinhaltet die schriftliche oder mündliche Erteilung oder Vermittlung eines Rates oder einer Auskunft. Verfahrensrechtsschutz beinhaltet die rechtliche Vertretung des Einzelmitglieds in einem gerichtlichen Verfahren, z.B. zu einem Verfahren bezüglich der Beihilfe, zu einer Elternbeschwerde, zu einem Haftungsfall. Grundlage für die Gewährung des Rechtsschutzes durch den BPV sind die Rechtsschutzordnung des VBE und die Rahmenrechtsschutzordnung des dbb. Der Rechtsschutz wird in begründeten Fällen vom Dienstleistungszentrum Ost des dbb durch einen beauftragten Rechtsanwalt gewährleistet.

Leistungen

1.  Rechtsschutz
  • Beamtenrecht/Verwaltungsrecht
  • Sozialrecht
  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht/Ordnungswidrigkeiten und Disziplinarrecht
  • Zivilrecht

 

2. Diensthaftpflicht
  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden,
  • Beschädigung des Schuleigentums und
  • Verlust des Schulschlüssels

Dokumente

 

 

Rechtsschutzantrag stellen - Leitfragen und Verfahren

Was ist passiert?

Welches Ziel wird durch die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes verfolgt?

Wie stelle ich einen Rechtsschutzantrag?

  1. Kontaktaufnahme mit der Rechtsschutzstelle des BPV telefonisch, per Brief oder per E-Mail durch das Mitglied
  2. Sachliche Informationen zum Rechtsschutzbegehren gegenüber der Rechtsschutzstelle formulieren, auf Fristen hinweisen
  3. Die Leiterin der Rechtsschutzstelle des BPV übermittelt in begründeten Rechtsschutzfällen einen Rechtsschutzantrag an das Mitglied.
  4. Der Rechtsschutzantrag ist vom Mitglied ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterschreiben und mit erforderlichen Kopien zum Sachverhalt an die Rechtsschutzstelle des BPV zu senden.
  5. Die Leiterin der Rechtsschutzstelle stellt die für die Bearbeitung von Rechtsschutzanträgen nötigen Informationen und Unterlagen zusammen.
  6. Die Leiterin der Rechtsschutzstelle des BPV legimitiert mit ihrer Unterschrift auf dem Rechtsschutzantrag die Mitgliedschaft im BPV und übergibt umgehend die Unterlagen und Informationen an das Dienstleistungszentrum Ost des dbb weiter.
  7. Das Mitglied wird dann vom Anwalt des Dienstleistungszentrums Ost des dbb kontaktiert und darüber informiert, dass der Rechtsschutzantrag eingegangen ist und bearbeitet wird.
  8. Zu jedem Rechtsschutzfall ist ein neuer Rechtsschutzantrag an die Rechtsschutzstelle des BPV zu stellen.
  9. Der ausgefüllte Rechtsschutzantrag muss immer zuerst zur Rechtsschutzstelle des BPV geschickt werden.
  10. Im Straf- und Disziplinarrecht gilt gleichermaßen, dass das Mitglied keine Einlassung ohne vorherige Abstimmung mit den Juristen des Dienstleistungszentrums abgeben sollte.

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