Rechtsstelle des Brandenburgischen Pädagogen-Verbandes
Leiterin
Elke Dittrich
Unsere Kontaktdaten
Mitgliedschaft im BPV?
Schon gewusst?
Für Lehramtsstudierende ist die Mitgliedschaft kostenlos. Referendar:innen zahlen nur 4€ monatlich.
Informationen
Der Rechtsschutz des BPV hat die Aufgabe, seine Mitglieder in Rechtsangelegenheiten, die mit der Berufstätigkeit oder dem Dienstverhältnis in Zusammenhang stehen, zu unterstützen. Rechtsschutz ist Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.
Rechtsberatung beinhaltet die schriftliche oder mündliche Erteilung oder Vermittlung eines Rates oder einer Auskunft. Verfahrensrechtsschutz beinhaltet die rechtliche Vertretung des Einzelmitglieds in einem gerichtlichen Verfahren, z.B. zu einem Verfahren bezüglich der Beihilfe, zu einer Elternbeschwerde, zu einem Haftungsfall. Grundlage für die Gewährung des Rechtsschutzes durch den BPV sind die Rechtsschutzordnung des VBE und die Rahmenrechtsschutzordnung des dbb. Der Rechtsschutz wird in begründeten Fällen vom Dienstleistungszentrum Ost des dbb durch einen beauftragten Rechtsanwalt gewährleistet.
Leistungen
1. Rechtsschutz
- Beamtenrecht/Verwaltungsrecht
- Sozialrecht
- Arbeitsrecht
- Strafrecht/Ordnungswidrigkeiten und Disziplinarrecht
- Zivilrecht
2. Diensthaftpflicht
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden,
- Beschädigung des Schuleigentums und
- Verlust des Schulschlüssels
Dokumente
Antrag Rechtsschutz
Antrag Diensthaftpflicht
BPV Rechtsschutzordnung
VBE Bund Rechtsschutzordnung
DBB Rahmenrechtsschutzordnung
Rechtsschutzantrag stellen - Leitfragen und Verfahren
Was ist passiert?
Welches Ziel wird durch die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes verfolgt?
Wie stelle ich einen Rechtsschutzantrag?
- Kontaktaufnahme mit der Rechtsschutzstelle des BPV telefonisch, per Brief oder per E-Mail durch das Mitglied
- Sachliche Informationen zum Rechtsschutzbegehren gegenüber der Rechtsschutzstelle formulieren, auf Fristen hinweisen
- Die Leiterin der Rechtsschutzstelle des BPV übermittelt in begründeten Rechtsschutzfällen einen Rechtsschutzantrag an das Mitglied.
- Der Rechtsschutzantrag ist vom Mitglied ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterschreiben und mit erforderlichen Kopien zum Sachverhalt an die Rechtsschutzstelle des BPV zu senden.
- Die Leiterin der Rechtsschutzstelle stellt die für die Bearbeitung von Rechtsschutzanträgen nötigen Informationen und Unterlagen zusammen.
- Die Leiterin der Rechtsschutzstelle des BPV legimitiert mit ihrer Unterschrift auf dem Rechtsschutzantrag die Mitgliedschaft im BPV und übergibt umgehend die Unterlagen und Informationen an das Dienstleistungszentrum Ost des dbb weiter.
- Das Mitglied wird dann vom Anwalt des Dienstleistungszentrums Ost des dbb kontaktiert und darüber informiert, dass der Rechtsschutzantrag eingegangen ist und bearbeitet wird.
- Zu jedem Rechtsschutzfall ist ein neuer Rechtsschutzantrag an die Rechtsschutzstelle des BPV zu stellen.
- Der ausgefüllte Rechtsschutzantrag muss immer zuerst zur Rechtsschutzstelle des BPV geschickt werden.
- Im Straf- und Disziplinarrecht gilt gleichermaßen, dass das Mitglied keine Einlassung ohne vorherige Abstimmung mit den Juristen des Dienstleistungszentrums abgeben sollte.
Aktuelles
Die Universität Potsdam bietet im ersten Schulhalbjahr 2019/2020 kostenfreie Fortbildungsworkshops für interessierte Lehrerinnen und Lehrer zum Thema Schulische Ernährungs- und Verbraucherbildung im Land Brandenburg (kurz: EVeLaB) an. Durchgeführt werden 12 thematisch unterschiedliche Workshops. Die Teilnehmenden werden hierbei im Selbsterfahrungsformat das gesamte Unterrichtsmaterial als Lernende ausprobieren und erhalten ergänzend dazu fundiertes Fachwissen. Die Fortbildung trägt damit…
Regionale Brandenburger Tafelrunden – ein neues Projekt im Rahmen der „Qualitätsoffensive Schulverpflegung“ Mitte März startete ein neues Projekt der LAG für politisch-kulturelle Bildung in Brandenburg e.V., in dessen Verlauf bis zum Ende des Jahres in vier größeren Regionen „Tafelrunden“ durchgeführt werden. Die Ausdehnung auf ganz Brandenburg soll viele verschiedene Akteure aus dem ganzen Bundesland ansprechen,…
Laut des aktuellen Schreibens des Brandenburger Innenministeriums wird sich die Umsetzung des Tarifabschlusses 2019 zum TV-L verzögern. Gründe sind die Verlängerung der Erklärungsfrist für die Tarifvertragsparteien und die vielen entgeltrelevanten Punkte des Abschlusses. Es ist damit zu rechnen, dass die angepasste Auszahlung des Gehaltes und die Nachzahlung zu den Sommerferien noch nicht realisiert ist. Dies betrifft…
Die Pflichtlektüre der vielen verschiedenen verschiedenen Literaturklassikern wird von Teenagern in der Schule oft gefürchtet, von Erwachsenen jedoch sehr geschätzt. Unter dem Titel „Gehört! geliebt.“ gibt es die gelben Hefte nun in Hörbuchform direkt als Stream. Durch Digitalisierung wird nun die Rezeption der Werke überall und jederzeit ermöglicht. Die Sammlung umfasst schon 30 Millionen Inhalte.…