Schulrecht für die Praxis

Ort: Brandenburg an der Havel, OSZ Gebr. Reichstein

Schulform: alle Schulformen, überwiegend Grundschule

Termine: 14.3.2023, 15Uhr bis ca. 18Uhr

Dozent: Dr. Hoegg

Schwerpunkte:

  • Juristische Grundlagen
  • Aufsichtspflicht und Haftung
  • Disziplinarische Verstöße und schulrechtliche Reaktionen

Anmeldungen bis spätestens 01.03.2023 an Frau Riemer unter riemer@bpv-vbe.de.


Schulrecht für die Praxis

  1. Juristische Grundlagen

Zunächst erfahren Sie etwas über einzelne Vorgaben des Grundgesetzes, die Hierarchie der unterschiedlichen Rechtsnormen und die sprachliche Bindungswirkung von Muss-, Soll- und Kann- Bestimmungen. Danach werden kurz einige zentrale Rechte und Pflichten von Lehrkräften vorgestellt.

  1. Aufsichtspflicht und Haftung

In keinem Bereich haben Fehleinschätzungen durch Lehrkräfte so schwere Konsequenzen wie bei der Aufsichtspflicht. Welche Anforderungen müssen Sie also erfüllen, um auf der sicheren Seite zu sein? Was bedeutet eigentlich der viel zitierte Satz der Gerichte: Die Schüler müssen sich nur beaufsichtigt fühlen?

Sie lernen die unterschiedlichen Stufen der Schuld kennen, an denen sich die Haftung bemisst. Sie erkennen, wo „gefahrgeneigte Tätigkeiten“ lauern, wie weit sich der Aufsichtsbereich der Schule erstreckt und erfahren, wie Sie sich korrekt verhalten. Hierfür beginnen wir mit Situationen im Schulgebäude und enden bei der Klassenfahrt ins Ausland. Dabei bekommen Sie Antworten auf folgende Fragen:

– Dürfen Sie Schüler notfalls in Ihrem Privat-Pkw mitnehmen?

– Wo liegt der Unterschied zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit?

– Bei welcher Stufe der Schuld haften Sie – und bei welcher nicht?

– Sind Sie auf einer Klassenfahrt tatsächlich 24 Stunden im Dienst?

– Dürfen Sie minderjährigen Schülern eigentlich Medikamente geben?

  1. Disziplinarische Verstöße und schulrechtliche Reaktionen

Wenn wohlmeinende pädagogische Ermahnungen störende Schüler nicht mehr erreichen, bleibt manchmal nur der Griff zu schulrechtlichen Maßnahmen. Aber welche Maßnahmen dürfen Sie problemlos ergreifen? Und von welchen Reaktionen sollten Sie besser die Finger lassen?

Zunächst erfahren Sie den Unterschied zwischen gesetzlich vorgegebenen Ordnungsmaßnahmen, für die Konferenzbeschlüsse erforderlich sind, und den milderen Erziehungsmaßnahmen, die von jeder Lehrkraft formlos ergriffen werden können. Da aber auch diese Eingriffe gegenüber Schülern und Eltern gerechtfertigt werden müssen, lernen Sie, wie Sie am besten vorgehen, um rechtlich nicht angreifbar zu sein. Dabei bekommen Sie Antworten auf folgende Fragen:

– Dürfen Sie störende Schüler aus dem Klassenraum schicken?

– Können Sie Schüler im Raum festhalten? Falls ja, wie lange?

– Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie Schüler anfassen?

– Können Sie den wiederholten Toilettengang verbieten?

– Was sollten Sie beim Umgang mit Handys unbedingt beachten?

Zum Referenten:

Dr. jur. Hoegg ist nicht nur Verwaltungsjurist mit dem Schwerpunkt Schulrecht, sondern auch ausgebildeter Lehrer und hat als solcher über 30 Jahre an einer Schule in Niedersachsen unterrichtet. Er kennt also die Schule und ihre Besonderheiten aus eigener Erfahrung. Mehrere Lehraufträge an Universitäten, diverse Veröffentlichungen und zahlreiche bundesweite Fortbildungen zum Schulrecht weisen ihn als Experten auf diesem Gebiet aus.

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