Offener Brief zum Schreiben des MBJS zur Verbesserung der Kompetenzen der Rechtschreibung und des Lesens

Sehr geehrte Ministerin Ernst,
es ist richtig, dass die Rechtschreib- und Lesekompetenzen der Schülerinnen und Schüler Brandenburgs verbesserungswürdig sind. Fraglich ist allerdings, ob die im Schreiben vom 15.11.2019, das an alle Lehrkräfte gerichtet war, geforderten Maßnahmen dazu geeignet sind.

Lehrkräfte benötigen Zeit für die Entwicklung der Kompetenzen und auch die entsprechenden Rahmenbedingungen. Das Schreiben des MBJS ist reiner Aktionismus. Wir brauchen und erwarten stattdessen einen langfristigen und nachhaltigen Plan. Das Schreiben zeigt wieder einmal, dass Lehrkräfte in Brandenburg nicht als Fachkräfte für Bildung gesehen werden. Schulleitungen werden zu Controllern degradiert. Das Schulgesetz und die VV Leistungsbewertung sowie schulische Gremien und Konferenzbeschlüsse werden ignoriert. Einige Passagen halten wir für rechtlich zweifelhaft, z.B. wenn Schulleiter ggf. Gremienbeschlüsse außer Kraft setzen sollen, obwohl diese nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen (vgl. §71 Absatz 5 BbgSchulG). Der Landesschulbeirat wurde bisher dazu nicht einmal gehört. Es werden in dem Schreiben entsprechende rechtliche Vorschriften angeführt, aber gleichzeitig Anweisungen „empfohlen“, die diesen zuwiderlaufen. So lässt sich z. B. die Vorgabe, es seien „… in Jahrgangsstufe 2 bis 6 alle schriftlichen Arbeiten und alle schriftlichen Lernerfolgskontrollen im Fach Deutsch so zu gestalten, dass der Kompetenzbereich „Schreiben – richtig Schreiben“ jeweils zur Hälfte den Schwerpunkt bildet. …“, nicht aus der VV Leistungsbewertung ableiten. Im Gegenteil: Auch aus den Bewertungsvorgaben für das Fach Deutsch lässt sich das nicht entnehmen. Gleichzeitig wird hier unbegründet in die pädagogische Arbeit und die Lern- und Lehrkonzepte
eingegriffen.

Wir gehen davon aus, dass die Lehrkräfte des Landes Brandenburg über die ausreichende Professionalität verfügen. Im Zusammenhang mit dem neuen Rahmenplan wurde in den schulinternen Rahmenplänen der Sprachbildung ein entsprechender Stellenwert gegeben. Diese sind gerade erst in Kraft getreten und können somit auch noch keine Wirkung entfalten.
Das Schreiben Ihres Hauses konterkariert pädagogische Prozesse der Kompetenzentwicklung. Die Lehrkräfte haben gemeinsam mit den Gremienvertretern pädagogische Konzepte erarbeitet und ihrer Schülerschaft entsprechend angepasst. Diese Konzepte werden stetig mit den Gremien weiterentwickelt. Es ist selbstverständlich, dass die Sprachbildung in allen Unterrichtsfächern eine Rolle spielt.

Wir erwarten, dass Sie dafür Sorge tragen, dass zukünftig nicht derartig unbegründet und pauschalisiert in die Arbeit der Schulen eingegriffen wird. Gleichzeitig sollten Sie darauf vertrauen, dass Schulen, falls notwendig, durch die Fachschulräte und die Schulaufsicht der Schulämter sowie in den Netzwerken der Schulleitungen entsprechende Beratung erhalten.

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