Rechtsstelle des Brandenburgischen Pädagogen-Verbandes

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Leiterin

Elke Dittrich

Unsere Kontaktdaten

Rechtsstelle des BPV

BPV c/o dbb brandenburg

Weinbergstr. 36

14469 Potsdam

Mitgliedschaft im BPV?

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Alle Informationen und Vorteile der Mitgliedschaft finden Sie hier:

Schon gewusst?

Für Lehramtsstudierende ist die Mitgliedschaft kostenlos. Referendar:innen zahlen nur 4€ monatlich.

Informationen

Der Rechtsschutz des BPV hat die Aufgabe, seine Mitglieder in Rechtsangelegenheiten, die mit der Berufstätigkeit oder dem Dienstverhältnis in Zusammenhang stehen, zu unterstützen. Rechtsschutz ist Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.

Rechtsberatung beinhaltet die schriftliche oder mündliche Erteilung oder Vermittlung eines Rates oder einer Auskunft. Verfahrensrechtsschutz beinhaltet die rechtliche Vertretung des Einzelmitglieds in einem gerichtlichen Verfahren, z.B. zu einem Verfahren bezüglich der Beihilfe, zu einer Elternbeschwerde, zu einem Haftungsfall. Grundlage für die Gewährung des Rechtsschutzes durch den BPV sind die Rechtsschutzordnung des VBE und die Rahmenrechtsschutzordnung des dbb. Der Rechtsschutz wird in begründeten Fällen vom Dienstleistungszentrum Ost des dbb durch einen beauftragten Rechtsanwalt gewährleistet.

Leistungen

1.  Rechtsschutz
  • Beamtenrecht/Verwaltungsrecht
  • Sozialrecht
  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht/Ordnungswidrigkeiten und Disziplinarrecht
  • Zivilrecht

 

2. Diensthaftpflicht
  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden,
  • Beschädigung des Schuleigentums und
  • Verlust des Schulschlüssels

Dokumente

 

 

Rechtsschutzantrag stellen - Leitfragen und Verfahren

Was ist passiert?

Welches Ziel wird durch die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes verfolgt?

Wie stelle ich einen Rechtsschutzantrag?

  1. Kontaktaufnahme mit der Rechtsschutzstelle des BPV telefonisch, per Brief oder per E-Mail durch das Mitglied
  2. Sachliche Informationen zum Rechtsschutzbegehren gegenüber der Rechtsschutzstelle formulieren, auf Fristen hinweisen
  3. Die Leiterin der Rechtsschutzstelle des BPV übermittelt in begründeten Rechtsschutzfällen einen Rechtsschutzantrag an das Mitglied.
  4. Der Rechtsschutzantrag ist vom Mitglied ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterschreiben und mit erforderlichen Kopien zum Sachverhalt an die Rechtsschutzstelle des BPV zu senden.
  5. Die Leiterin der Rechtsschutzstelle stellt die für die Bearbeitung von Rechtsschutzanträgen nötigen Informationen und Unterlagen zusammen.
  6. Die Leiterin der Rechtsschutzstelle des BPV legimitiert mit ihrer Unterschrift auf dem Rechtsschutzantrag die Mitgliedschaft im BPV und übergibt umgehend die Unterlagen und Informationen an das Dienstleistungszentrum Ost des dbb weiter.
  7. Das Mitglied wird dann vom Anwalt des Dienstleistungszentrums Ost des dbb kontaktiert und darüber informiert, dass der Rechtsschutzantrag eingegangen ist und bearbeitet wird.
  8. Zu jedem Rechtsschutzfall ist ein neuer Rechtsschutzantrag an die Rechtsschutzstelle des BPV zu stellen.
  9. Der ausgefüllte Rechtsschutzantrag muss immer zuerst zur Rechtsschutzstelle des BPV geschickt werden.
  10. Im Straf- und Disziplinarrecht gilt gleichermaßen, dass das Mitglied keine Einlassung ohne vorherige Abstimmung mit den Juristen des Dienstleistungszentrums abgeben sollte.

Aktuelles

Plattform „School to go“ für Lernangebote

29. März 2020

Als am 13. März 2020 die Brandenburger Landesregierung die Schließung der Schulen ab dem 18.03.2020 verkündete, stellten sich die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern die Frage, wie soll das gehen: Unterricht zuhause? Lehrerinnen und Lehrer und auch Eltern sind dabei sehr kreativ geworden. So nutzen viele die im Haushalt vorhandenen digitalen Endgeräte, wie Computer,…

Mitgliederbrief zu Corona

17. März 2020

Sehr geehrte BPV-Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der aktuellen Lage fand gestern ein Krisengespräch zwischen Bildungsministerin Ernst und Vertretern der GEW, des BPV und des BLV statt. Dabei wurde das MBJS aufgefordert die Regelungen des RS 10/20 zu korrigieren bzw. einzelne Anweisungen zurückzunehmen. Insbesondere die Nr. 2b, wonach die Dienstpflichten grundsätzlich in der Schule…

EVeLaB – Schulische Ernährungs- und Verbraucherbildung

23. Januar 2020

Die Universität Potsdam bietet im 2.-3. Quartal 2020 erneut kostenfreie Fortbildungsworkshops für interessierte Lehrkräfte zum Thema schulische Ernährungs- und Verbraucherbildung an. Durchgeführt werden zwölf thematisch unterschiedliche Workshops. Die Teilnehmenden werden hierbei im Selbsterfahrungsformat das gesamte Unterrichtsmaterial als Lernende ausprobieren und erhalten ergänzend dazu fundiertes Fachwissen. Die Fortbildung trägt damit maßgeblich zur Qualifizierung der Lehrkräfte für…

Studienförderwerk für Lehramtsstudierende

8. Januar 2020

Gute Schulen brauchen gute Lehrkräfte! Hier setzt das Studienkolleg an. Das Stipendienprogramm wurde 2007 gemeinsam mit der Robert Bosch Stiftung ins Leben gerufen und unterstützt leistungsstarke, gesellschaftlich engagierte Lehramtsstudierende und -promovierende dabei, sich zu Schulgestalter*innen von morgen zu entwickeln. Es ist Teil der Begabtenförderung des Studienförderwerks Klaus Murmann. Rund 400 Lehramtsstudierende aus ganz Deutschland befinden…