Mitgliederbrief zu Corona

Sehr geehrte BPV-Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der aktuellen Lage fand gestern ein Krisengespräch zwischen Bildungsministerin Ernst und Vertretern der GEW, des BPV und des BLV statt.

Dabei wurde das MBJS aufgefordert die Regelungen des RS 10/20 zu korrigieren bzw. einzelne Anweisungen zurückzunehmen. Insbesondere die Nr. 2b, wonach die Dienstpflichten grundsätzlich in der Schule zu erledigen sind, wurde durch uns beanstandetet. Im Gespräch bestand Konsens, das dies den Bemühungen, soziale Kontakte zu minimieren, entgegensteht. Die Ministerin versprach, diese Anweisung zu konkretisieren bzw. abzuändern. Unter den Hinweisen des Rundschreibens zu 2b wurde auch die Empfehlung gegeben, die unterrichtsfreie Zeit für schulinterne Fortbildungen über das BUSS zu nutzen. Diese Passage soll ebenfalls zurückgenommen werden.

Aufgrund vieler Beschwerden, die diesbezüglich bei uns eingegangen sind, hat der BPV sich gestern Abend noch mit einem Brief an die Ministerin gewandt.

Bisher jedoch hat das Ministerium nicht reagiert, was wir als sehr fahrlässig ansehen. Die Kolleginnen und Kollegen, die ab morgen in der Schule ihre Präsenzzeit „absitzen“ sollen, können vor Ort aufgrund fehlender Materialien und Technik nicht effektiv an den Aufgabenstellungen für den Fernunterricht arbeiten. Im Gegenteil: Durch ihre gemeinsame Anwesenheit kommt es zu vermeidbaren Kontakten und eventuell vorhandene Coronaviren haben eine gute Möglichkeit sich gleichmäßig unter den Anwesenden zu verteilen.

Es gibt einige SchulleiterInnen, die entgegen der Anweisung der Präsenzzeit aus dem Rundschreiben 10/20 ihre KollegInnen von zuhause aus arbeiten lassen. Denen danken wir.

Ungeklärt ist noch, wie der Schulbetrieb für Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ organisiert wird. Hier ist laut Rundschreiben der Unterrichtsbetrieb zu sichern. Eine Umstellung auf Ferienbetrieb ist nach Aussagen des MBJS nicht möglich, da dann die Betreuung durch andere Träger zu erfolgen hat. An einer Lösung wird gearbeitet.

Des Weiteren gibt es in einigen Kommunen Überlegungen, den Hortbetrieb teilweise durch Lehrkräfte absichern zu lassen. Dazu sind Sie nicht verpflichtet, können sich aber freiwillig breiterklären.

Für die Durchführung der Abiturprüfungen und der Prüfungen zum mittleren Schulabschluss hofft man, dass diese zu den regulären Terminen stattfinden können. Man denkt aber auch über die Verlegung auf die Nachschreibetermine nach. Es sollen voraussichtlich die Schüler entscheiden, zu welchen Terminen sie sich optimal vorbereitet fühlen. Sollten die Prüfungen verschoben werden müssen, dann werden zunächst die Nachschreibetermine zu regulären Terminen. Neue Nachschreibetermine werden dann bekanntgegeben.

Bitte gehen Sie davon aus, dass auch nach Ostern noch nicht mit einem regulären Schulbetrieb zu rechnen ist. Versuchen Sie lösungsorientiert den Spagat zwischen Dienstpflichten und Eigenschutz hinzubekommen. Ebenso gilt für Lehrkräfte kein besonderer Status, so dass bspw. auch kein Anspruch auf Notfallbetreuung für Ihre Kinder besteht.

Bleiben Sie gesund!

Für Fragen stehen wir Ihnen auf den gewohnten Kontakten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Hartmut Stäker


Aktualisierung: Unmittelbar nach Versenden der Mitgliederinfo hat das MBJS Ergänzungen zum Rundschreiben 10/20 erlassen, die die in der Info angesprochenen Punkte lösen bzw. entschärfen. Wir bitten, diese zur Kenntnis zu nehmen. Diese Ergänzungen stehen hier zum Download bereit:

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