Rechtsstelle des Brandenburgischen Pädagogen-Verbandes
Leiterin
Elke Dittrich
Unsere Kontaktdaten
Mitgliedschaft im BPV?
Schon gewusst?
Für Lehramtsstudierende ist die Mitgliedschaft kostenlos. Referendar:innen zahlen nur 4€ monatlich.
Informationen
Der Rechtsschutz des BPV hat die Aufgabe, seine Mitglieder in Rechtsangelegenheiten, die mit der Berufstätigkeit oder dem Dienstverhältnis in Zusammenhang stehen, zu unterstützen. Rechtsschutz ist Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.
Rechtsberatung beinhaltet die schriftliche oder mündliche Erteilung oder Vermittlung eines Rates oder einer Auskunft. Verfahrensrechtsschutz beinhaltet die rechtliche Vertretung des Einzelmitglieds in einem gerichtlichen Verfahren, z.B. zu einem Verfahren bezüglich der Beihilfe, zu einer Elternbeschwerde, zu einem Haftungsfall. Grundlage für die Gewährung des Rechtsschutzes durch den BPV sind die Rechtsschutzordnung des VBE und die Rahmenrechtsschutzordnung des dbb. Der Rechtsschutz wird in begründeten Fällen vom Dienstleistungszentrum Ost des dbb durch einen beauftragten Rechtsanwalt gewährleistet.
Leistungen
1. Rechtsschutz
- Beamtenrecht/Verwaltungsrecht
- Sozialrecht
- Arbeitsrecht
- Strafrecht/Ordnungswidrigkeiten und Disziplinarrecht
- Zivilrecht
2. Diensthaftpflicht
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden,
- Beschädigung des Schuleigentums und
- Verlust des Schulschlüssels
Dokumente
Antrag Rechtsschutz
Antrag Diensthaftpflicht
BPV Rechtsschutzordnung
VBE Bund Rechtsschutzordnung
DBB Rahmenrechtsschutzordnung
Rechtsschutzantrag stellen - Leitfragen und Verfahren
Was ist passiert?
Welches Ziel wird durch die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes verfolgt?
Wie stelle ich einen Rechtsschutzantrag?
- Kontaktaufnahme mit der Rechtsschutzstelle des BPV telefonisch, per Brief oder per E-Mail durch das Mitglied
- Sachliche Informationen zum Rechtsschutzbegehren gegenüber der Rechtsschutzstelle formulieren, auf Fristen hinweisen
- Die Leiterin der Rechtsschutzstelle des BPV übermittelt in begründeten Rechtsschutzfällen einen Rechtsschutzantrag an das Mitglied.
- Der Rechtsschutzantrag ist vom Mitglied ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterschreiben und mit erforderlichen Kopien zum Sachverhalt an die Rechtsschutzstelle des BPV zu senden.
- Die Leiterin der Rechtsschutzstelle stellt die für die Bearbeitung von Rechtsschutzanträgen nötigen Informationen und Unterlagen zusammen.
- Die Leiterin der Rechtsschutzstelle des BPV legimitiert mit ihrer Unterschrift auf dem Rechtsschutzantrag die Mitgliedschaft im BPV und übergibt umgehend die Unterlagen und Informationen an das Dienstleistungszentrum Ost des dbb weiter.
- Das Mitglied wird dann vom Anwalt des Dienstleistungszentrums Ost des dbb kontaktiert und darüber informiert, dass der Rechtsschutzantrag eingegangen ist und bearbeitet wird.
- Zu jedem Rechtsschutzfall ist ein neuer Rechtsschutzantrag an die Rechtsschutzstelle des BPV zu stellen.
- Der ausgefüllte Rechtsschutzantrag muss immer zuerst zur Rechtsschutzstelle des BPV geschickt werden.
- Im Straf- und Disziplinarrecht gilt gleichermaßen, dass das Mitglied keine Einlassung ohne vorherige Abstimmung mit den Juristen des Dienstleistungszentrums abgeben sollte.
Aktuelles
Der Brandenburgische Pädagogen-Verband begrüßt die Reaktion des MBJS zu den Aussagen des Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK vom 27.01.2023. In der Gesprächsrunde, zu der Ministerin Ernst am 15.02.2023 Gewerkschaften, Verbände und Gremienvertreter eingeladen hatte, wurden Maßnahmen vorgestellt und diskutiert, die aber nur erste Schritte zur Beseitigung des akuten Lehrkräftemangels sein können und ein Versuch waren,…
Politikversagen darf nicht auf dem Rücken der Lehrkräfte ausgetragen werden Der Lehrkräftemangel ist allerorten spürbar. Heute legte die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz (KMK) Empfehlungen zum Umgang mit dem akuten Lehrkräftemangel vor. Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Gerhard Brand, kommentiert: „Das ist ein Offenbarungseid der Bildungspolitik. Allen, die mit in der Hoffnung…
In die Lehrkräftebildung muss dringend eine sinnstiftende Praxisorientierung einziehen! Hierzu haben wir am 10. Januar 2023 in unserer Pressekonferenz unser Konzept zur Überarbeitung der Lehrkräftebildung vorgestellt. Mit Erfolg! Wir wurden mit einer positiven Feedbackwelle von künftigen Lehrkräften und gestandenen Pädagog:innen überrollt. Auch die Eltern, die Bildungspolitik und die Medien sind auf uns aufmerksam geworden. In…
Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, sieht durch die Ergebnisse des aktuellen Schulbarometers das stetige Mahnen des Verbandes bestätigt: „Der Lehrkräftemangel ist das größte Problem an Schulen. Für die Politik ist das ein theoretisches Problem. Es sind Zahlen ohne Geschichte. Die Schulleitungen aber wissen, was es heißt, Stellen nicht besetzen zu…