Neues Jahr, altes Spiel: KMK verweigert Klartext und Verantwortungsübernahme

Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), kommentiert die Ergebnisse der Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK): „Dass die KMK erneut keine klaren Standards definiert, welche Maßnahmen bei einem bestimmten Infektionsgeschehen zu ergreifen sind, sondern die Verantwortung an die Schulen abschiebt, ist ein Armutszeugnis. Schulleiterinnen und Schulleiter sind keine Virologinnen und Virologen und sollten keine entsprechenden Entscheidungen treffen müssen. Es ist unbestritten, wie wichtig Präsenzunterricht für die kognitive und sozial-emotionale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist und welche Entlastung hierdurch für Eltern gegeben ist. Aber zu einem Unterricht vor Ort gehört auch, dass alle, die mit Schule in Berührung kommen, ausreichend geschützt werden. Dies sicherzustellen, ist in den letzten fast zwei Jahren weitgehend versäumt worden. Jetzt sind wir aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens wieder an einem Punkt, wo uns die bereits vor der Pandemie von der Politik verweigerten angemessenen Investitionen in Personalausstattung, Infrastruktur und digitale Ausstattung auf die Füße fallen können. Anstatt Verantwortung zu übernehmen, flüchtet sich die KMK in Plattitüden und Anregungen, ohne konkrete Vorschläge zu machen. Die Frage, wie belastbare Testoffensiven bei der herrschenden Überlastung in den Schulen, Gesundheitsämtern und Laboren durchgeführt werden können, bleibt offen. Auch wie man dem verstärkten Lehrkräftemangel, der durchzunehmende Quarantäneanordnungen entsteht, Rechnung tragen will, fand leider keine Beantwortung.“

Der VBE fordert vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen, schnell und beherzt den wissenschaftlichen Empfehlungen der Expertinnen und Experten zu folgen. „Die Schulen brauchen klare Richtlinien für dem Umgang mit Infektionen. Anhand der Inzidenzen, der Hospitalisierungsrate und der Impfquote aber auch der räumlichen Situation, müssen endlich transparente bundeseinheitliche Regeln her, an denen sich alle Gesundheitsämter orientieren müssen. Ein bestimmtes Infektionsgeschehen muss konkrete, ausgewogene und realisierbare Maßnahmen nach sich ziehen. Der Dienstherr muss Schulleitungen hier vollumfänglich zur Seite stehen. Die Wahrung von Mindestabständen ist in der überwiegenden Zahl der Schulen angesichts von zu kleinen Räumen für zu große Klassen nicht einhaltbar. Dauerlüften bei winterlichen Temperaturen birgt ein zusätzliches Gesundheitsrisiko für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte . Dass die zurückliegenden Monate nicht konsequent genutzt wurden, um Luftfilteranlagen und Luftreiniger zu installieren, kommt erschwerend hinzu. Schulen „von oben“ zu sicheren Orten zu deklarieren, obwohl man im Sommer nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, macht mich fast sprachlos“, so Beckmann abschließen.

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