Die Bildungsprämie: Beruflich auf dem neuesten Stand

Wer sich im Beruf weiterbildet, hält sich auf dem neuesten Stand, ist zufriedener im Job – und verbessert in einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Doch nicht immer passen die individuellen Weiterbildungswünsche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit denen des Arbeitgebers zusammen. Auch gibt es für viele Erwerbstätige nicht die Möglichkeit, an betrieblicher Weiterbildung teilzunehmen. Hier setzt die Bildungsprämie an. Sie unterstützt Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen mit bis zu 500 Euro – unabhängig vom Arbeitgeber. Die Bildungsprämie lässt sich für ganz persönliche Weiterbildungsziele nutzen und ist einfach zu beantragen.

 

Wer kann die Bildungsprämie bekommen?

Der Prämiengutschein der Bildungsprämie richtet sich an Menschen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen. Das zu versteuernde Einkommen steht im Steuerbescheid. Der Betrag kann deutlich niedriger sein als das jährliche Bruttoeinkommen.

 

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen Prämiengutschein? Machen Sie den Vorab-Check: www.bildungspraemie.info/vorabcheck. Pro Kalenderjahr können Erwerbstätige einen Prämiengutschein erhalten. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Den Prämiengutschein erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer von rund 500 Beratungsstellen in Deutschland: www.bildungspraemie.info/beratungsstellen.

 

Gute Beispiele: Hier finden Sie Geschichten von Menschen, die sich weitergebildet und die Bildungsprämie genutzt haben. Sie zeigen: Wer sich weiterbildet, kommt weiter.

 

Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info und unter der kostenfreien Hotline 0800 26 23 000.

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