Schulen an Belastungsgrenze – Die Forderungen des BPV

In den Schulen des Landes Brandenburg wird jeden Tag durch die Lehrkräfte eine verantwortungsvolle Arbeit geleistet.

Die Einhaltung der Corona-Maßnahmen im Unterricht und den Pausen, eine hohe Anzahl von Unterrichtsvertretungen und die pandemiebedingte persönliche Situation sind für jede Lehrkraft eine zusätzliche Mehrfachbelastung. Deshalb sind klare Vorgaben von Seiten des MBJS notwendig, um die Schulen in ihrem Handeln zu unterstützen.

Die Maßnahmen dürfen aber nicht dazu führen, dass die Schulen weiteren zusätzlichen Belastungen ausgesetzt sind. Deshalb fordern wir:

Keine Schulschließungen und kein Hybridunterricht

Keine zusätzliche Belastung für Lehrer*innen

Halbierung der Klassen und Wechsel zwischen Präsens- und Distanzunterricht ist nur zu leisten, wenn den Schulen zusätzliches Personal durch die Schulämter bzw. Kommunen zur Verfügung gestellt wird.

Die digitale Ausstattung der Schulen, Schüler*innen und Lehrer*innen gibt flächendeckend nicht die Möglichkeit des Hybrid- und Distanzunterrichts bzw. datensicherer Kommunikation bei Schulschließungen.

Regionale Lösungen statt generellen Anordnungen

Den Schulleitungen sollten mehr Spielräume gegeben werden, um individuell auf die Schulsituation bezogen flexibel reagieren zu können.

In Zeiten hoher Infektionszahlen sollten alle Lösungen zugelassen werden, die den Präsenzunterricht ermöglichen und gleichzeitig eine Durchmischung von Schülergruppen so gering wie möglich halten.

Insbesondere zwischen dem Bekanntwerden eines positiven Testergebnisses bis zur Anordnung des Gesundheitsamtes müssen Schulleitungen für die eigene Schule Lösungen finden.

Es ist Zeit den Verantwortlichen vor Ort das nötige Vertrauen entgegen zu bringen.

In den Schulen wird sehr verantwortungsvoll gearbeitet.

Keine Übertragung von Aufgaben der Gesundheitsämter an Schulleitungen

Wir fordern, dass die Landesregierung darauf achtet, dass keine Aufgaben der Gesundheitsämter auf die Schulleitungen übertragen werden. Quarantäne-Anordnungen werden von Gesundheitsämtern getroffen und nicht von Schulleitungen.

Schulleitungen brauchen Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben, nämlich den Schulbetrieb zu organisieren.

Teile diesen Termin mit deinem Netzwerk!