Umsetzung der Verhandlungsergebnisse zum TV-L

Am 07.12.2023 fand die dritte und entscheidende Verhandlungsrunde zum TV-L in Potsdam statt.

Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Einsatz der Vertreter der Gewerkschaften gelohnt hat, sowohl am Verhandlungstisch als auch bei den Demos und Mahnwachen und Wirkung beim Arbeitgeber gezeigt hat.

 

Eckpunkte der Tarifeinigung sind:

1. Eine Inflationsausgleichszahlung von 3000 €. Davon

  • 1800 € im Dezember 2023 und
  • je 120 € monatlich von Januar 2024 bis Oktober 2024;
  • Diese Zahlungen sind steuer- und sozialabgabenfrei.

2. Die Erhöhung aller Einkommen um 200 € (Sockelbetrag) ab dem 01.11.2024.

3. Die Erhöhung der Einkommen um 5,5 % ab dem 01.02.2025.
(Der Mindestbetrag der Erhöhung muss einschließlich des Sockelbetrages mindestens 340 € betragen).

4. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 25 Monate.

 

Teilzeitbeschäftigte erhalten jeweils den entsprechenden Anteil des genannten Betrages.

 

Jetzt ist es wichtig, dass dieser Abschluss auf die Landes- und Kommunalbeamten und auf die betroffenen Pensionäre übertragen wird. Dazu hat bereits im Oktober die Landesregierung in der Ergebnisniederschrift „über die Gespräche zur Zukunftsfestigkeit des TV Umbau II sowie zu aktuellen Fragen des öffentlichen Dienst- und Arbeitsrechts“ die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes zugesichert. Voraussetzung ist grundsätzlich die Zustimmung des Landtages zu den erforderlichen Gesetzesänderungen in den Beamtengesetzen.

 

Die Befassung im Parlament mit der Inflationsausgleichszahlung für die Beamten fand am 20.12.2023 statt.

Nachdem der Landtag nun diese Gesetzesänderungen beschlossen hat, ist die Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen notwendig, damit die Mitarbeiter der ZBB die Zahlungen anweisen können.

Diese Zahlung kann also jetzt anTarifbeschäftigte und beamtete Lehrkräfte erfolgen.

Die Umsetzung wird aber vermutlich aus organisatorischen Gründen noch einige Wochen dauern.

 

Folgende Auszahlungsbeträge wurden festgelegt:

 

PersonenkreisBetrag für Dezember 2023Jan. 24 bis Okt. 24 monatlich
in Vollzeit Tätige1800,- €120,- €
in Teilzeit Tätigeanteilig entsprechend Teilzeit von 1800,- €anteilig entsprechend Teilzeit von 120,- €
PensionäreProzentual anteilig entsprechend des Ruhegehaltssatzs von 1800,- €anteilig entsprechend Ruhegehaltssatz von 120,- €
LAK1000,- €50,- €
in Elternzeit befindliche Beamte oder Tarifbe-schäftigte, sowie Rentner0,- €0,- €

 

Hartmut Stäker, Präsident des BPV

dbb-Vorsitzender Silberbach weist Kritik an Lehrkräften entschieden zurück

Die jüngste PISA-Studie hat den immensen Handlungsbedarf im Bildungsbereich offenbart. Andreas Schleicher wetterte daraufhin gegen Lehrkräfte.

Im Interview mit der Stuttgarter Zeitung sagte Schleicher unter anderem, dass der Lehrerberuf intellektuell nicht anspruchsvoll sei und dass Lehrkräfte „Befehlsempfänger“ seien, die sich ein Beispiel an China nehmen sollten. Darüber hinaus bestritt er die Belastung im Berufsalltag.

„Schleicher wird seiner Verantwortung als internationaler Koordinator der PISA-Studie nicht gerecht“, kritisierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 8. Februar 2024 in Berlin. „Diese realitätsferne Sichtweise wird uns nicht aus der Bildungsmisere helfen. Sie verkennt die erstklassige Arbeit, die die Kolleginnen und Kollegen Tag für Tag in den ihnen vorgegebenen Strukturen leisten. Wir laden Herrn Schleicher herzlich zu einem Schulbesuch ein, sodass er sich persönlich ein Bild von der alltäglichen Belastung unserer Lehrkräfte machen kann.“ Zudem belegten unzählige Studien das hohe Maß an Belastung der Lehrkräfte belegen, so der dbb Chef.

„Um die Bildungsqualität in unserem Land nachhaltig zu verbessern, müssen entschiedene Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel ergriffen und angemessene Rahmenbedingungen für die Beschäftigten gewährleistet werden. Pauschale Kritik an einer gesamten Berufsgruppe bringt uns da nicht weiter“, appellierte Silberbach.

Hintergrund
Die internationale Schulleistungsstudie PISA, die im Auftrag der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchgeführt wird, erfasst die Kompetenzen von 15-jährigen Jugendlichen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften. In der aktuellen Studie, die im Frühjahr 2022 durchgeführt wurde, haben die deutschen Schülerinnen und Schüler das bisher schlechteste Ergebnis erzielt. Der große Handlungsbedarf im Bildungsbereich wurde bereits zuvor von zahlreichen weiteren Studien belegt.

Ruheständler als Personalreserve? Wegfall der Hinzuverdienstgrenze ab 1.8.2024

Der akute Lehrkräftemangel steht in vielen Lehrerkollegien unserer Schulen der Altersstruktur gegenüber und Lösungen sind oft nicht in Sicht. Gern würden einige Schulen ihre erfahrenen Lehrkräfte behalten, aber die Gesetzeslage lässt es oft nicht zu.

Mit jedem, der in den Ruhestand geht, fällt eine erfahrene und gut ausgebildete Lehrkraft weg. Manche würden aus dem Ruhestand heraus ihre Schule durch Vertretung oder Zusatzangebote noch gern unterstützen. Dem steht für pensionierte Lehrkräfte, die nach wie vor vom Dienstherren alimentiert werden, bisher das Beamtengesetz im Wege. Bei einer Tätigkeit der Pensionäre entstehen Einkommenseinbußen und unbezahlte Tätigkeiten sind versicherungsrechtlich nicht abgedeckt. Also gehen guter Wille und Realität nicht auf demselben Weg, obwohl jede Lehrkraft und sei es auch stundenweise in vielen Schulen gebraucht wird.

Wie ist die Gesetzeslage bisher?

Für Beamtinnen und Beamte, die dienstunfähig sind (was nicht auf einen Dienstunfall beruht) oder die aufgrund der Nutzung der Antragsaltersgrenze (mindestens 63 Jahre, siehe § 46 Absatz 1 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes) in den Ruhestand gegangen sind, gilt aktuell eine Hinzuverdienstgrenze von 71,75% der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet. Die Pension und der Hinzuverdienst (auch Pension + Renteneinkünfte) dürfen also diese prozentuale Grenze nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, erfolgt eine Kürzung der Pension um diesen Überschreitungsbetrag. Man arbeitet also teilweise umsonst.

Wie ist die neue Situation?

Dieses Problem wurde nun erkannt und Möglichkeiten geschaffen, pensionierte Lehrkräfte bei Bedarf, problemlos für den Unterricht oder andere pädagogische Tätigkeiten einzusetzen. Diese temporäre Änderung der Hinzuverdienstgrenze wurde für sieben Jahre ermöglicht. Danach soll der Bedarf erneut geprüft werden.

Diese Änderung des § 74 des Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetzes soll möglichst ab dem 1. August 2024, spätestens aber ab 1. Januar 2025 gelten. Dies hat die Landesregierung mit den Gewerkschaften und Verbänden in der Ergebnisniederschrift über „die Gespräche zur Zukunftsfestigkeit des TV Umbau II sowie zu aktuellen Fragen des öffentlichen Dienst- und Arbeitsrechts“ am 17./ 18. Oktober 2023 in Potsdam vereinbart.

Damit diese Verbesserungen in der Personalplanung für das kommende Schuljahr 2024/25 noch berücksichtigt werden kann, erfolgte die notwendige Gesetzesänderung bereits.

Bei Tarifbeschäftigten stellte das kein Problem dar, da ab dem 01.01.2023 für Rentner und Rentnerinnen die Zuverdienstgrenzen abgeschafft wurde, egal ob man mit 63, 64 Jahren oder mit Erreichen der Regelaltersgrenze in die Rente geht.

Jeder, der sich also mit dem Gedanken trägt, im Ruhestand weiter zu arbeiten, auch stundenweise, sollte seine Bereitschaft in der „Wunschschule“ oder im Schulamt rechtzeitig signalisieren.

Sie müssen aber wissen, dass man sowohl als Pensionär als auch ehemals Tarifbeschäftigter für diese Tätigkeiten als Tarifbeschäftigter der Stufe 1 (max. 3) eingestellt wird.

Endlich Entlastung ermöglichen!

  • Lehrkräftemangel besiegt? Studie der Bertelsmann Stiftung sieht schon 2024 leichten Überschuss an Grundschullehrkräften.
  • VBE-Chef Brand kritisiert, dass sich Prognosen nur an Status Quo orientieren und nicht an tatsächlichen Aufgaben. Weitere Herausforderungen sind große Lerngruppen, zu geringe Kooperationszeiten und fehlende Fortbildungsmöglichkeit. Fraglich ist auch, wie groß Überschuss nach Rückführung der Abordnungen ist.
  • Er fordert 110 Prozent Lehrkräfte an Schulen, die gemeinsam mit Mitgliedern multiprofessioneller Teams Unterricht gestalten.

Eine Studie der Bertelsmann Stiftung, die heute veröffentlicht wurde, zeigt zwar, dass der Lehrkräftemangel insgesamt bestehen bleibt. Gleichzeitig heißt es, dass schon zum nächsten Schuljahr ausreichend Grundschullehrkräfte auf dem Markt sein sollten, um den Status Quo aufrecht zu erhalten, sowie ein leichter Überschuss. Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, warnt aber vor voreiligen Schlüssen: „Die Begeisterung über das nahende Ende des Lehrkräftemangels an Grundschulen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bedarfszahlen nur am Status Quo orientiert sind. Aber die Prognosen müssen sich endlich an den tatsächlichen Aufgaben, die an Schule herangetragen werden, orientieren. Inklusion, Ganztag und die zunehmende Heterogenität stellen Anforderungen an Lehrkräfte, die nicht allein zu stemmen sind. Zumal die Lerngruppengrößen vielerorts stetig hochgesetzt wurden. Eine Verkleinerung ist dringend angeraten.“

Offen sei zudem, so Brand, wie groß der Überschuss sei, wenn alle Lehrkräfte, die an die Grundschule abgeordnet sind, wieder an die ursprüngliche Schulform zurückkehren würden: „In den letzten Jahren wurden viele Wege gegangen, um den Unterricht in der Grundschule zu gewährleisten. Die Kolleginnen und Kollegen leisteten Großes und sind über ihre Grenzen hinausgegangen. Jetzt ist es an der Zeit, sie zu entlasten.“

„Der Vorwurf des Einzelkämpfertums wird immer wieder erhoben. Dabei ist es schlicht die Konsequenz der Bildungspolitik, wenn nicht ausreichend Kooperationszeiten im Deputat inbegriffen sind und jede Lehrkraft auf Fortbildung den Ausfall von Schulstunden oder gar -tagen für die Lernenden verantworten muss“, so der VBE-Chef weiter. Deshalb fordert der VBE eine auskömmliche Personaldecke, mit der neben Zeiten für Fortbildung und Kooperation auch krankheitsbedingte Abwesenheiten besser abgefedert werden können. Dafür braucht es mindestens 110 Prozent Personal an den Schulen, ergänzt um Mitglieder eines multiprofessionellen Teams.

Nicht zuletzt erwartet der VBE Bundesvorsitzende Brand, dass nicht alle Schulen gleichermaßen von dem zu erwartenden Überschuss an Grundschullehrkräften profitieren werden: „Wir haben in den letzten Jahren sehr deutlich gesehen, dass Schulen, an denen aufgrund der immensen Herausforderungen die höchste pädagogische Expertise notwendig wäre, die höchsten Seiteneinstiegsquoten verzeichnet wurden. Es bleibt anzunehmen, dass Schulen in herausfordernden Lagen weiter keine angemessene Personalausstattung bekommen werden.“

BPV gratuliert: Die Hochschulperle des Jahres 2023 geht an die BTU

Der neue praxisintegrierende Studiengang Lehramt Primarstufe der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) ist aus dem Publikums-Voting des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft zur Hochschulperle des Jahres 2023 als Sieger hervorgegangen. Er konnte rund 25 Prozent der Stimmen auf sich vereinen.

Im Oktober 2023 hatte die BTU die Hochschulperle des Monats des Stifterverbandes zum Thema „Lehrkräftebildung neu denken“ für das Konzept zur Etablierung und Umsetzung des innovativen Studiengangs Lehramt Primarstufe gewonnen. Am 16. und 17. Januar 2024 standen die zwölf Hochschulperlen der Monate Januar bis Dezember per SMS-Abstimmung zur Wahl für die Hochschulperle des Jahres 2023. Mit 24,82 Prozent konnte das BTU-Projekt das 24-stündige Voting mit großem Abstand gewinnen und erhält ein Preisgeld von 3.000 Euro. Den zweiten Platz errang das Projekt „Back to School“ der Universität Vechta mit 17,01 Prozent der Stimmen. Das Projekt „International Teacher Education“ der Goethe-Universität Frankfurt am Main sicherte sich mit einem Stimmenanteil von 12,38 Prozent den dritten Platz.

Prof. Dr. Peer Schmidt, Vizepräsident für Studium und Lehre der BTU, betont: „Die Freude über den Gewinn der Hochschulperle des Jahres ist an der BTU riesengroß. Ich danke dem Stifterverband für das tolle Forum des diesjährigen Preises „Lehrkräftebildung neu denken“ und ganz besonders den vielen Universitätsangehörigen, Kooperationspartner*innen und Unterstützer*innen außerhalb der Universität, die uns während der Aufbauphase des Studiengangs so intensiv begleitet haben und die uns nun auch in der abschließenden Abstimmung unterstützt haben. Die Auszeichnung mit der Hochschulperle des Jahres ist uns eine starke Motivation, bei der Entwicklung des innovativen Studiengangs Lehramt Primarstufe weiter voranzuschreiten.“

Das gesamte theoretische Studium wird von integrativen Praxiswochen begleitet, wobei die an der Lehrkräftebildung beteiligten Disziplinen eng zusammenarbeiten. Zentraler Orientierungspunkt ist der ganzheitliche Blick auf die Bildungsprozesse des Kindes.  

Um dem massiven Lehrermangel zu begegnen, versuchen die BTU und das Land Brandenburg mit dem Studiengang Lehramt Primarstufe deutschlandweit einen ganz neuen Weg zu gehen. Den Studierenden wird in Lernwerkstätten an der Universität das theoretische und pädagogische Wissen als Fundament für den angestrebten Beruf als Lehrkraft vermittelt. Die sogenannten schulpraktischen Studien erfolgen als integrative Komponente des Studiums und werden semesterbegleitend reflektiert. Sie bieten einen direkten Einblick in die schulischen Handlungsfelder. Somit erlernen die Studierenden die essenziellen Kompetenzen für die Arbeit mit Grundschulkindern, wie Motivation oder Begeisterung am Verstehen und Anwenden auf besonders praxisnahe Art und Weise. Die ersten beiden semesterbegleitenden Praktika im Bachelorstudiengang umfassen wöchentliche Hospitationen und Gespräche mit Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern sowie individuell durchgeführte Unterrichtseinheiten. Im dritten Praktikum werden bildungswissenschaftliche oder inklusionspädagogische Fragen bearbeitet. Ein Novum bundesweit ist der duale Masterstudiengang, der erstmals im Wintersemester 2026/27 startet.

Die Jury des Stifterverbandes hatte die Auszeichnung des BTU-Projektes mit der Hochschulperle des Monats Oktober 2023, die Grundlage der aktuellen Abstimmung zur Hochschulperle des Jahres war, folgendermaßen begründet:
„Für Studierende ist es sehr attraktiv, vom ersten Semester an auch in der Schule tätig zu sein. An das jetzt gestartete Bachelorstudium wird sich ab dem Wintersemester 2026/27 ein in gleicher Weise praxisintegrierender Masterstudiengang anschließen. Es soll dann der erste duale Masterstudiengang im Lehramt sein. Dieses Konzept ist zeitgemäß und beispielhaft für weitere mutige Ansätze in der Lehrkräftebildung“.

Mehr zu dem von Prof. Dr. Juliane Noack Napoles geleiteten Studiengang Lehramt Primarstufe der BTU, dem Siegerprojekt 2023:
https://www.b-tu.de/lehramt-primarstufe-bed

Der Stifterverband zeichnet jeden Monat innovative Projekte an Hochschulen aus. Die Aktion Hochschulperle soll diese vorbildlichen Projekte stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken. Der Stifterverband ist eine Gemeinschaft von rund 3.500 engagierten Menschen, Unternehmen und Organisationen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Ziel seiner Arbeit ist, Bildung und Wissenschaft neu zu denken und zu gestalten, um die Innovationskraft der Gesellschaft nachhaltig zu stärken. Als zentraler Impulsgeber analysiert er aktuelle Herausforderungen, fördert Modellprojekte und ermöglicht deren Verbreitung in vielfältigen Netzwerken. Er vernetzt Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, entwickelt gemeinsam Ideen und stößt politische Reformen an. In seinem Wirken konzentriert er sich auf zwei Handlungsfelder: Bildung und Kompetenzen sowie Kollaborative Forschung und Innovation.
https://www.stifterverband.org/

Kontakte:
Stifterverband

Peggy Groß
Pressesprecherin
T 030 322982-530
presse(at)stifterverband.de
www.stifterverband.org

Lehramt Primarstufe
Prof. Dr. Juliane Noack Napoles
Studiengangsleitung
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
T 0355 5818 414
noacknap(at)b-tu.de

Die Landesregierung hat an die Lehrkräfte gedacht, aber Handlungsbedarf besteht weiterhin

Laut Pressemitteilung der Landesregierung vom 18.10.2023 wurden Verhandlungen zu den Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Dienst mit Gewerkschafen und Verbänden erfolgreich abgeschlossen. Und Ja, der Bereich Bildung stand im Mittelpunkt der Gespräche und Beschlüsse. Was heißen die Ergebnisse für die Lehrkräfte in der Praxis?

  1. Die Höhe der Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften bleibt bis zum 30.Juni 2025 unverändert.
  2. Die freiwillige und langfristige Mehrarbeit (mindestens ein Schulhalbjahr) wird in der Höhe wie der reguläre Unterricht und monatlich bezahlt. (max. Stundenzahl 30h/Wo)
  3. Langzeitkonten für Mehrarbeit werden auf freiwilliger Basis für Tarifbeschäftigte fortgeführt und ausgebaut. Für beamtete Lehrkräfte soll diese Möglichkeit zeitnah eingerichtet werden.
  4. Für Lehrkräfte (ab Sek.I) werden Zulagen für Fachkonferenzleitungen Ma, D, En und Koordination Ganztag eingeführt.
  5. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beamte und Beamtinnen im Ruhestand sollen ab 01.08.2024, spätestens aber ab 01.01.2025, befristet für 7 Jahre angehoben werden.

Wo gibt es Handlungsbedarf für Gewerkschaften, Verbände und den Hauptpersonalrat?

  1. Für das „63plus-Modell“ sollen die konkreten Bedingungen zwischen Hauptpersonalrat der Lehrkräfte und MBJS vereinbart werden.
  2. Das MBJS, der dbb (mit BPV) und GEW führen Gespräche mit der Zielstellung, die Aufgabenentlastung der Lehrkräfte umzusetzen.
  3. Die Ergebnisse aus den aktuellen Tarifverhandlungen der Länder mit dem Beamtenbund dbb und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes müssen auf die Beamtinnen und Beamten zeitnah per Gesetz durch den Landtag übertragen werden.

Der Brandenburgische Pädagogen-Verband fordert darüber hinaus:

  1. Alle angeordneten Mehrarbeitsstunden müssen in der Höhe der regulären Unterrichtsstunden bezahlt werden und das auch monatlich!
  2. Für Lehrkräfte in Grund- und Förderschulen müssen ebenfalls Zulagen für Fachkonferenzleitungen Ma, D, En und Koordination Ganztag eingeführt werden!
  3. Der Brandenburgische Pädagogen-Verband fordert mehr öffentliche Anerkennung für die Arbeit aller Pädagoginnen und Pädagogen, sowie eine spürbare Entlastung von allen nicht pädagogischen Aufgaben.

Keine Wertschätzung im Angebot: VBE zum Ausgang der zweiten Verhandlungsrunde

 

Die Gespräche in der zweiten Verhandlungsrunde am 2. und 3. November 2023 sind ergebnislos beendet worden. Leider hat die Arbeitgeberseite trotz zahlreicher Sonntagsreden über Wertschätzung für die Beschäftigten in den Schulen und trotz eines eklatanten Personalmangels erneut kein akzeptables Angebot vorgelegt.

Mit Hinweis auf die schwierige finanzielle Lage in vielen Bereichen lehnte die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Forderungen als unrealistisch ab. Die Gewerkschaften haben ihre begründeten Forderungen aufrechterhalten: Einkommenserhöhungen in Höhe von 10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.

VBE und dbb beamtenbund und tarifunion fordern zudem bereits seit 2017, dass der Tarifvertrag zur Eingruppierung der Lehrkräfte der Länder (TV-EntgO-L) zeitgemäß angepasst wird. Das Forderungspaket der Gewerkschaften wurde 2019 der TdL vorgelegt. Trotz einer verbindlichen Vereinbarung in Gestalt einer Protokollerklärung, mit der sich die Tarifvertragsparteien verpflichten, nach Abschluss der Entgeltrunde 2019 Tarifverhandlungen aufzunehmen, gab es keine weiteren Gespräch. Bislang zeigte die Arbeitgeberseite – trotz mehrerer schriftlicher Aufforderungen – keine Reaktion. Angesichts der alarmierenden Personalsituation im Lehrkräftebereich können wir uns keinen weiteren Stillstand bei diesem Thema leisten.

Rita Mölders, stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Arbeitsbereich Tarif: „Wertschätzung sieht anders aus! Jetzt, wo es gilt, den Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und Schulen den Rücken zu stärken, fehlen der Arbeitgeberseite die Worte. Und vor allem fehlen echte Zusagen. Wir müssen unseren Forderungen Nachdruck verleihen und unmissverständliche Signale an die Arbeitgebenden senden. Daher wird weitergekämpft, mit guten Argumenten am Verhandlungstisch, mit bundesweiten Warnstreiks und Kundgebungen auf der Straße. Die Streikbereitschaft der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und den Schulen ist hoch. Denn sie erwarten Respekt und Anerkennung für ihre Leistungen und das muss sich auch durch eine deutliche Einkommenssteigerung zeigen.“ Weitere Informationen zu den Tarifverhandlungen und den Forderungen finden Sie auf vbe.de oder den Seiten unseres Dachverbandes dbb beamtenbund und tarifunion.

 

VBE Pressedienst 03.November 2023

Tarifrunde der Länder: Gewerkschaften fordern 10,5 %, mindestens jedoch 500 €

Die Gremien des dbb beamtenbund und tarifunion, der Dachorganisation des VBE, haben am 11. Oktober 2023 gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dessen Gremien die Forderungen zur Einkommensrunde 2023 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beschlossen:

  • Die Tabellenentgelte der Beschäftigten sollen um 10,5 Prozent, mindestens aber um 500 Euro monatlich erhöht werden.
  • Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen und Praktikanten sollen um 200 Euro monatlich erhöht werden.
  • Die Laufzeit soll 12 Monate betragen.
  • Unbefristete Übernahme in Vollzeit der Auszubildenden und Dual Studierenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.

Gefordert wird zudem eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen.

Dazu erklärt Rita Mölders, stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Arbeitsbereich Tarifpolitik:

„Der VBE sieht 10,5 Prozent mehr als absolut angemessen an. Es gilt, dem immer weiter um sich greifenden Personalmangel an Schulen entgegenzutreten. Denn es ist eine Frage des Marktes, für welche Tätigkeit sich zum Beispiel jene entscheiden, die gerade ihr Studium abgeschlossen haben. Wenn der Öffentliche Dienst nicht liefert, können sie genauso gut und für besseres Geld in der Wirtschaft arbeiten. Nicht zuletzt muss sich die Wertschätzung für die verantwortungsvolle und engagierte Arbeit der Lehrkräfte, des pädagogischen Personals und der Leitungen muss sich in der Bezahlung widerspiegeln. Wir dürfen den Anschluss nicht verlieren! Dafür muss die TdL sorgen.“

Nach wie vor gebe es einen großen Nachholbedarf im Länderbereich. Und dieser werde immer weiter ansteigen, wenn jetzt nichts passiert. Eine volumengleiche Erhöhung, analog zur Höhe des Ergebnisses der Einkommensrunde Bund und Kommunen, welche die Rückstände zum TV-öD ausgleicht und die weitere Teilnahme an der Einkommensentwicklung sichert, ist zwingend notwendig, um hier weiteren Ungerechtigkeiten begegnen zu können.

Die Tarifzuständige des VBE, Rita Mölders, betont die angespannte Ausgangslage:

„Wir werden uns auf eine schwierige Einkommensrunde einstellen müssen, die Vertreterinnen und Vertreter der TdL werden uns nichts schenken. Es gibt viele Argumente, die für eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen sprechen, darunter die hohe Arbeitsbelastung, der eklatante Personalmangel an Schulen und nicht zuletzt die Reallohnverluste durch die hohe Inflation der vergangenen zwei Jahre. Doch all die Argumente allein werden erwartungsgemäß nicht ausreichen, um faire Bedingungen für die Beschäftigten sicherzustellen und erfolgreich zu sein. Für ein gutes Verhandlungsergebnis in Potsdam braucht es eine starke Geschlossenheit der Mitglieder im VBE. Wir müssen zusammenhalten und zeigen, dass wir die Stärke und die Kraft haben, unsere Themen gemeinsam nach vorne zu bringen, wenn notwendig, auch auf der Straße.“

Sie macht außerdem deutlich, dass selbst eine bessere Bezahlung das Problem des immensen Lehrkräftemangels nicht wird lösen können. Was es auch brauche, sind Absprachen mit der TdL zur Verhandlung einer zeitgemäßen Anpassung der Entgeltordnung für Lehrkräfte und endlich bessere Rahmenbedingungen an Schule.

Kontext:

Für die anstehenden Verhandlungen für den Tarifbereich der Länder (TV-L) sind drei Verhandlungsrunden für den 26. Oktober 2023, den 2. bis 3. November 2023 sowie den 7. bis 9. Dezember 2023 vereinbart.

Davon sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte betroffen: Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen, das eigene Verhandlungen führt), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten unseres Dachverbandes, dem dbb beamtenbund und tarifunion.

Wenn wir über antimuslimischen Rassismus sprechen, müssen wir uns auch damit befassen, was ausgeklammert wird!

 Auf Initiative des Bundesministeriums des Innern und für Heimat wurde der sogenannte Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (kurz: UEM) vor rund drei Jahren eingesetzt, insbesondere auch in Reaktion auf den rassistischen Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020. Neun Expert:innen haben seitdem relevante Studien, Erkenntnisse, aber auch Handlungsstrategien erarbeitet, die sich in einem 400-seitigen Bericht wiederfinden. Dieser wurde in Berlin am 29.06.2023 vorgestellt und verdeutlicht, dass Muslimfeindlichkeit sehr stark in der Breite der Gesellschaft verankert ist und Muslim:innen bzw. auch diejenigen, die als Muslim:innen wahrgenommen werden, in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen keine gleichberechtigte Teilhabe genießen. Im Kontext von Schule drückt sich dies u.a. dadurch aus, dass Diskriminierung gegenüber Muslim:innen von etwa einem Drittel aller Lehrkräfte ausgeht und muslimische Menschen und der Islam in Schulbüchern primär negativ dargestellt werden. Sarah Zendeh vom ZEOK e. V. hat mit Prof. Dr. Karim Fereidooni über antimuslimischen Rassismus im Kontext Schule gesprochen.

Sarah Zendeh (SZ): Herr Fereidooni, welche Erkenntnisse aus dem kürzlich erschienenen UEM-Bericht in Bezug auf das Handlungsfeld Bildung erachten Sie als besonders relevant, mit Blick auf die Arbeit von Lehrkräften sowie auch allgemein für Schulen?

Karim Fereidooni (KF): Als besonders interessanten Punkt möchte ich gerne die Studie zum Thema Schulbücher und Curricula rausgreifen. Insgesamt wurden 761 Schulbücher in den Fächern Geschichte, Politik, Sozialkunde und Geografie sowohl von allgemeinbildenden als auch berufsbildenden Schulen in allen 16 Bundesländern bezüglich der Darstellung von Muslim:innen untersucht. Aus diesen Untersuchungen geht hervor, dass Muslim:innen, wenn sie denn überhaupt in Schulbüchern vorkommen, primär negativ dargestellt werden, beispielsweise im Zusammenhang mit Terror oder mit Herausforderungen für die deutsche Gesellschaft. Zudem haben wir bundesweit 348 Lehrpläne untersuchen lassen und hierbei fällt auf, dass in keinem der untersuchten Lehrpläne auf die Themen Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus verwiesen wird. Wenn wir also über antimuslimischen Rassismus sprechen oder forschen wollen, müssen wir uns auch damit befassen, was ausgeklammert wird. Dies betrifft explizit den Themenbereich antimuslimischer Rassismus. Lehrkräfte und Schüler:innen nehmen Schulbücher nicht als „normale“ Bücher wahr, sondern glauben, dass diese die ultimative Wahrheit beinhalten. Schulbücher durchlaufen einen komplexen Prozess, um überhaupt genehmigt zu werden. Da an diesem Prozess Bundesländer, Schulbuchverlage und Expertengremien beteiligt sind, glauben sowohl Lehrkräfte als auch Schüler:innen, dass sie in diesen Büchern mit der reinen Wahrheit konfrontiert werden. Wenn aber die sogenannte Wahrheit antimuslimische Narrative beinhaltet, dann besteht die Gefahr, dass Lehrkräfte und Schüler:innen diese Inhalte internalisieren und weiterverbreiten. Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir aufpassen, was in den Schulbüchern veröffentlicht wird.

SZ: Inwieweit muss sich die Ausbildung und Arbeit der angehenden Lehrkräfte verändern, um eine höhere Sensibilität für antimuslimischen Rassismus zu fördern?

KF: Wir müssen bei der Universitätsausbildung (1. Phase der Lehrer:innenbildung) ansetzen und sowohl diese als auch die Studienseminar-Ausbildung (2. Phase der Lehrer:innenbildung) verändern. Der Themenkomplex Rassismus und im Speziellen antimuslimischer Rassismus muss in die Lehrer:innenausbildung und -fortbildung implementiert werden und die Lehrpläne müssen sich soweit verändern, dass antimuslimischer Rassismus als explizite Erscheinungsform des Rassismus vorkommt. Dazu müssen auch Seminar-Dozierende und die Dozierenden der Universität entsprechend geschult werden und Kompetenzen erwerben, wie sie rassistischem und diskriminierendem Verhalten entgegenwirken können.

Zum anderen ist es notwendig, dass in den Schulbuchverlagen eine Diversifizierung stattfindet, sowohl in der Auswahl der Bilder und Statistiken zum Thema Islam und Muslim:innen, als auch hinsichtlich der Zusammensetzung der Gremien, die über Lehrpläne und Schulbuchinhalte entscheiden, denn diese Gremien sind bislang kein Spiegelbild unserer Gesellschaft und das muss sich ändern.

SZ: Häufig berichten uns Lehrer:innen, dass sie weder Zeit noch Ressourcen haben, um sich noch mit dem Thema Rassismus zu beschäftigen. Sie fühlen sich ohnehin bereits überlastet und überfordert. Welche Maßnahmen bzw. welche Haltungen können dabei helfen, dass Lehrkräfte in einem kontinuierlichen Reflexionsprozess bleiben, um rassistischem Verhalten entgegenzuwirken?

KF: Anschließend an die individuellen Maßnahmen, die ich eben genannt habe, ist es natürlich auch wichtig, über strukturelle Maßnahmen zu sprechen. Aus meiner Sicht ist das derzeitige deutsche Schulsystem nicht darauf ausgelegt, Schüler:innen adäquat zu beschulen und die Gesundheit der Lehrkräfte zu erhalten bzw. zu fördern. Wir verlangen sehr viel von Lehrkräften, ohne ihnen die entsprechenden Ressourcen an die Hand zu geben und wir schmeißen sie in ein System, das gar nicht darauf angelegt ist, langfristig über Ungleichheitsstrukturen nachzudenken. Aus diesem Grund plädiere ich zuerst einmal für strukturelle Reformmaßnahmen. Das bedeutet beispielsweise, dass sowohl die Anzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden pro Lehrkraft als auch die Anzahl der Schüler:innen pro Klasse auf je 15 reduziert werden müssen. Damit wird ermöglicht, dass sich Lehrkräfte adäquat auf den Unterricht vorbereiten und Fortbildungen besuchen können und dass innerhalb der Klassen kontinuierlich Projektarbeit geleistet und Binnendifferenzierungen vorgenommen werden können. Diese strukturellen Maßnahmen unterstützen Lehrkräfte dabei, menschenverachtenden Aussagen entschlossen entgegenzutreten und sich im Sinne des Grundgesetzes zu positionieren. Der gegenwärtige Status quo in der deutschen Schullandschaft führt hingegen dazu, dass sich Lehrkräfte gestresst fühlen und sie keine Zeit haben, um sich weiterzubilden und eine bestimmte Haltung zu entwickeln. Die Verantwortung sehe ich hier eindeutig in der Politik: Diese muss den UEM-Bericht lesen, den Maßnahmenkatalog durchgehen und entschlossen die von uns entwickelten Lösungsmöglichkeiten umsetzen. Innerhalb dieses Themenkomplexes, egal ob antimuslimischer Rassismus oder Antisemitismus und alle weiteren Diskriminierungsformen, gibt es nämlich kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungs- bzw. Umsetzungsdefizit der Politik. Darin liegt das Problem und dieses muss die Politik beheben. Für den Bildungsbereich heißt das, dass auf einer strukturellen Ebene, im Sinne einer Reform des deutschen Schulwesens, gehandelt werden muss, damit Lehrkräfte und Schüler:innen darin unterstützt werden, Ungleichheitsstrukturen im Unterricht zu thematisieren.

SZ: Wie können Menschen mit Migrationsbiografie für den Lehrer:innenberuf begeistert bzw. als Lehrkräfte ins deutsche Schulsystem eingebunden werden und zwar sowohl Deutsche mit Migrationsgeschichte als auch Lehrkräfte, die aus anderen Ländern nach Deutschland geflüchtet sind?

KF: Hier würde ich erstmal zwischen diesen beiden Gruppen differenzieren. Was Geflüchtete betrifft, die bereits in ihren Heimatländern als Lehrkräfte gearbeitet haben, gibt es aus meiner Sicht zwei Hürden: Zum einen müssen angehende Lehrer:innen in Deutschland in zwei Fächern und Bildungswissenschaft einen Masterabschluss erwerben. In vielen Staaten der Welt reicht der Bachelor aus und Lehrkräfte unterrichten nur ein Fach. Deshalb werden ausländische Berufsabschlüsse oft nicht anerkannt. Die zweite Herausforderung betrifft die Diskriminierung im Kollegium, wenn man Deutsch mit einem Akzent spricht oder grammatikalische Fehler macht. Im Rahmen meiner Doktorarbeit zum Thema Rassismuserfahrungen von Referendar:innen und Lehrkräften habe ich beispielsweise herausgefunden, dass es in Bezug auf Diskriminierungserfahrung nicht egal ist, welcher Akzent gesprochen wird, da es einige Akzente gibt, die negativer wahrgenommen werden (z. B. Türkisch, Arabisch oder Russisch) als andere. Ist hingegen eine Person Englisch Native Speaker, wird sie, auch von Seiten der Schulleitung, positiv wahrgenommen, weil dieser Akzent als „schick“ gilt.

Bezüglich Personen mit internationaler Familiengeschichte, die in Deutschland geboren sind, sehe ich das aus einer anderen Perspektive, da sie einen „deutschen“ Bildungshintergrund haben. Hier geht es aus meiner Sicht um Empowerment und Stärkung der Resilienz in Bezug auf Rassismuserfahrungen im deutschen Schulwesen. Es gibt einige Personen, die das Referendariat abbrechen, weil ihnen suggeriert wird, dass sie nicht dazugehören. Wiederum andere betätigen sich als Change Agents, die selbst Rassismuserfahrungen in Schulen gemacht haben und nun ein positives Vorbild für Schüler:innen sein möchten und sich für die Veränderung von Schulen einsetzen.

SZ: Wenn wir jetzt noch mal den Blick auf die Schüler:innen mit Migrationsbiografie richten: Welche Strukturen bzw. Unterstützung helfen ihnen dabei, um gleichberechtigt im Schulsystem teilhaben zu können?

KF: Es ist sehr wichtig, dass Schüler:innen mit Rassismuserfahrungen nicht alleingelassen werden. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass es an jeder einzelnen Schule etablierte Beschwerdestrukturen gibt und sie die Gewissheit haben, dass eine Beschwerde, beispielsweise bei einer Antidiskriminierungsstelle an der Schule, positive Konsequenzen hat. Eine „Schule ohne Rassismus“-Plakette allein reicht nicht aus, um eine rassismuskritische Schule zu werden. Das heißt, es muss konsequent daran gearbeitet werden, dass diese Plakette auch mit Leben gefüllt wird, beispielsweise in Form von Fortbildungen für Lehrkräfte und anderen Projekten. Es gibt nämlich auch Schulen, die seit Jahren nichts mehr in diesem Bereich machen und trotzdem diese Plakette besitzen. Damit das nicht passiert, müssen regelmäßig Studien durchgeführt und die Maßnahmen der Schule evaluiert werden. Zu einer Schule, die diese Plakette trägt, gehören Beratungsstrukturen, Beschwerdestrukturen und regelmäßige Fortbildungen für Lehrkräfte – diese müssen Rassismuskritik als Professionskompetenz anerkennen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, guten Unterricht zum Thema Rassismus zu machen und Unterrichtsmaterialien mit einer rassismuskritischen Perspektive zu behandeln. Wenn es um Reformmaßnahmen im Bereich der Rassismuskritik geht, sind für mich die Schüler:innen der wichtigste Motor: Es ist wichtig, ihnen aktiv zuzuhören und die Lehrkräfte sollten eine offene Haltung haben, wenn ihnen Schüler:innen von Rassismuserfahrungen berichten. Denn aufgrund der Notenmacht der Lehrkräfte ist es für Schüler:innen oftmals schwierig, Rassismus anzusprechen. Zudem wird häufig noch angenommen, dass es Rassismus nur bei den extremen Rechten gibt oder er ein Problem der Vergangenheit ist. Das führt dazu, dass Schüler:innen mundtot gemacht werden, da sie mit negativen Konsequenzen rechnen müssten, wenn sie Rassismus ansprechen.

SZ: Gibt es in Deutschland Schulen, die sich auf den Weg gemacht haben, rassismussensibel zu arbeiten und von denen gelernt werden kann?

KF: Es gibt in allen Bundesländern Schulen, die sich auf den Weg gemacht haben, einen rassismuskritischen Organisationsprozess durchzulaufen. Mit Hilfe von externen Partner:innen veranstalten diese Schulen Workshops, Vorträge oder erhalten Beratungsunterstützung, damit sie weiterhin diesen Weg gehen können. Alleine werden diese Schulen es nicht schaffen, diesen Prozess zu bewältigen, deshalb rate ich allen Schulen, externe Kooperationspartner:innen in Anspruch zu nehmen, Workshops zu buchen sowie Vorträge zum Thema Rassismuskritik zu organisieren. Mit dieser Form von Unterstützung können Schulen sowohl individuelle als auch schulspezifische Konzepte entwickeln, die dem Label „Rassismuskritische Schule“ auch tatsächlich Rechnung tragen.

SZ: Herr Fereidooni, vielen Dank für Ihre Expertise und das interessante Gespräch!

Prof. Dr. Karim Fereidooni ist Professor für Didaktik der sozialwissenschaftlichen Bildung an der Ruhr-Universität Bochum. Seine Arbeitsschwerpunkte sind: Rassismuskritik in pädagogischen Institutionen, Schulforschung und Politische Bildung in der Migrationsgesellschaft und Diversitätssensible Lehrer:innenbildung.
Weitere Informationen auf www.sowi.rub.de/sowifd/ und www.karimfereidooni.de/

Das Gespräch führte Sarah Zendeh (ZEOK e.V.) im Rahmen des Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit (Bundesprogramm Demokratie leben!).

Feierliche Begrüßung der ersten Lehramtsstudierenden am BTU-Campus Senftenberg

Brandenburgs Wissenschaftsministerin Schüle, Bildungsminister Freiberg und Senftenbergs Bürgermeister Pfeiffer haben am 9. Oktober 2023, gemeinsam mit BTU-Präsidentin Prof. Grande den neuen Studiengang „Lehramt Primarstufe“ eröffnet.

Die BTU bietet den Lehramtsstudierenden einen völlig neuen Ansatz, sich ihrem späteren Beruf als Grundschulpädagog*in zu nähern, indem diese von Beginn an in ausgewählten Partnerschulen aktiv sind und den Job im realen Umfeld erlernen – flankiert von theoretischem und pädagogischem Wissen, das ihnen in sogenannten Lernwerkstätten fachgerecht an der BTU vermittelt wird. 

„Für die BTU und insbesondere unseren Campus in Senftenberg gibt es Grund zum Feiern: In einer Rekordzeit von weniger als einem Jahr haben wir einen innovativen Studiengang für das Grundschullehramt aufgebaut und begrüßen heute hier vor Ort 56 zukünftige Grundschullehrerinnen und -lehrer zu ihrem Studienbeginn in Senftenberg. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für das Land Brandenburg, stärken den Campus in Senftenberg und schaffen spannende Vernetzungen mit anderen Disziplinen an der BTU“, sagte Prof. Dr. Gesine Grande, Präsidentin der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) bei dem feierlichen Empfang.

Gelungener Auftakt des neuen Lehramtsstudiengangs an der BTU Cottbus-Senftenberg: Die künftigen Grundschullehrer*innen erhielten zu ihrem Studienbeginn eine Schultüte aus den Händen von Brandenburgs Wissenschaftsministerin Dr. Manja Schüle, Bildungsminister Steffen Freiberg und BTU-Präsidentin Prof. Dr. Gesine Grande. Auch Senftenbergs Bürgermeister Andreas Pfeiffer hieß die Studierenden in ihrer neuen Heimat herzlich willkommen. Foto: BTU / Ralf Schuster

Ilka Seer, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU), Pressesprecherin und Leitung Corporate Identity,