Presseerklärung: BPV formuliert Forderungen für Schulöffnungen
Aktualisierung 21.04.20 – 14:38 Uhr: Unser Pressedienst wurde am 21.04.2020 von der Zeitung „Potsdamer Neuste Nachrichten“ aufgenommen. Sie finden den Artikel hier verlinkt.
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MBJS regelt Schulbetrieb ab 20.04.2020
Schlussfolgernd aus der Pressekonferenz der Landesregierung vom 17.04.2020 hat sich das MBJS an die Leiter der Staatlichen Schulämter gewandt. Wie die schrittweisen Öffnung der Schulen im Verlauf der kommenden Wochen erfolgen sollen, legt dieses Schreiben des MBJS vom 17.04.2020 fest:
Die Forderungen für die sukzessiven Schulöffnungen unseres Bundesverbandes, VBE finden Sie in nachfolgendem Beitrag:
Forderungen für Schulöffnungen
Entsprechend der bisher bekannt gewordenen Einigungen zwischen Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz kommentiert der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann:
„Wir begrüßen, dass Einigkeit darüber erzielt werden konnte, dass die Bedingungen im Moment nicht gegeben sind, um die Schulen zu öffnen.“ Die Kultusministerkonferenz (KMK) wurde damit beauftragt, bis zum 29. April 2020 Szenarien zu erarbeiten, wie ab dem 04. Mai 2020 Schulöffnungen umgesetzt
werden können. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesvorsitzende: „Die Politik muss praktikable Regelungen erarbeiten -mit bestem Wissen und Gewissen, beraten durch Wissenschaft und unter Einbezug der Stimmen aus der Praxis. Der VBE Bundesverband und seine 16 Landesverbände stehen gerne zur Verfügung, um in die Ausgestaltung der Regelungen die Expertise der Praxis einzubringen. Wichtig ist, dass alle getroffenen Öffnungsmaßnahmen von hoher Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit sind. Eine Stop-and-Go-Strategie, die Schulen zu Experimentierstätten macht, muss ist inakzeptabel.“
Der VBE formuliert fünf Kernforderungen für Schulöffnungen:
1. Vorlaufzeit für Öffnungen
Der Bundesvorsitzende betont: „Wir müssen auf die Öffnungen besser vorbereitet sein als auf die Schließungen! Es braucht insbesondere Zeit, damit die Lehrkräfte sich austauschen, den Lernstand abgleichen und sich Gedanken machen können, wie der Wiedereinstieg in den Schulalltag gestaltet werden kann.“
2. Klare Regelungen und Mindeststandards für den Schulalltag definieren
Gerade für Schulleitungen sind Vorgaben essenziell, wie die Klassenräume gestaltet, der notwendige Abstand eingehalten und die Hygieneregeln eingehalten werden können. Hierzu gehören folgende Vorgaben:
- Ausgestaltung der Sanitäranlagen, u.a. mit Seife und Papierhandtüchern.
- Maximale Personenanzahl pro Raum unter Einbezug der tatsächlich zur Verfügung stehenden Raumgröße.
- Regelungen für Pausengestaltung.
- Lösungen für die Schülerbeförderung.
3. Personalkapazitäten und Arbeitszeitvorgaben beachten
Für alle Szenarien muss stets das tatsächlich zur Verfügung stehende Personalvor Ort eingerechnet werden. Hierbei muss einerseits an den bereits existierenden Personalmangel und andererseits an den weiteren Ausfall von Personal, der durch den Schutz besonders gefährdeter Lehrkräften entsteht, gedacht werden.
Die Arbeitsbelastung des Personals muss stets beachtet werden. Die geltenden Vorgaben dürfen nicht überschritten werden. Dies gilt insbesondere für Überlegungen der Teilung von Klassen und zu im Schichtmodell durchgeführtem Unterricht sowie für die Lehrkräfte, die bei einer schrittweisen Aufnahme des Unterrichts sowohl Präsenzunterricht geben als auch Schülerinnen und Schüler zuhause betreuen müssten.
4. Definition der Risikogruppen und besonders disponierter Personen
Bei Schulöffnungen muss feststehen, ob und wenn ja wie Risikogruppen, sowohl unter dem Personal als auch bei Schülerinnen und Schülern, besonders geschützt werden müssen und können. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf insbesondere in den Bereichen geistige, körperliche und motorische Entwicklung sowie mit emotionalen sozialen Entwicklungsstörungen benötigen teilweise Assistenz im Schulalltag. Dem muss mit Regelungen für die Unterrichtung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die auf Nähe und Körperkontakt angewiesen sind,
Rechnung getragen werden. Für gesundheitlich gefährdete Schülerinnen und Schülern, die noch nicht beschult werden können, müssen konkrete Pläne entwickelt werden. Geregelt werden muss, wie regelmäßiger Kontakt zu Lehrkräften, Sozial- und Gesundheitsfachkräften sichergestellt werden kann.
5. Verhalten von Schülerinnen und Schülern einrechnen
Der Fokus der Öffnung von Schulen sollte anfangs nicht auf dem Erbringen bewertbarer Leistungen liegen, sondern auf der Restrukturierung des Alltags. Die besondere Situation und die langen Schulschließungen hatten und haben psychische Effekte für alle Bildungsbeteiligten. Dem Erlebten muss Raum gegeben werden können.
Schülerinnen und Schüler egal welchen Alters werden sich zudem (ob bewusst oder unbewusst, aus Spaß oder erlernten Rollenmustern) nicht immer an die Hygieneregeln halten (können). Es ist grundlegend, dies bei allen Vorgaben einzubeziehen und keine unrealistischen Anforderungen an sie zu stellen.
Darüber hinaus gelte, so Beckmann: „Bis zu den Öffnungen der Schulen muss der aktuelle Zustand kontinuierlich verbessert und jetzt schon offensichtliche Missstände behoben werden. Die Notbetreuung muss weitergehen und auch für Kinder in Notlagen geöffnet werden. Alle Tätigkeiten des Jugendschutzes sind als systemrelevant zu kennzeichnen und müssen entsprechend weitergeführt werden. Kinder ohne Endgeräte müssen welche erhalten. Wir müssen alles tun, um die Bildungsungerechtigkeiten nicht weiter zu verstärken und um Kinder vor Gefahrensituationen zu beschützen.“
Leopoldina Gutachten weckt falsche Hoffnungen
„Natürlich muss es das Bestreben sein, den Schülerinnen und Schülern, sobald möglich, wieder einen Schulalltag zu bieten. Die Bedingungen, die für die Öffnungen formuliert werden, sollten aber die Schulrealität im Blick haben. Das, was jetzt zum Teil an Bedingungen formuliert wurde, kann kaum erfüllt werden und weckt falsche Hoffnungen. Das muss alles ganz dringend auf die praktische
Umsetzung geprüft werden. Wir erwarten hier Antworten der Kultusministerkonferenz“, kommentiert Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), die am Ostermontag publizierte Stellungnahme der Leopoldina.
Die Arbeitsgruppe hatte zum Beispiel erklärt: „Alle Maßnahmen sind auf längere Zeit unter Einhaltung der Vorgaben zu Hygiene, Abstand, Mund-Nasen-Schutz, Testung und die Konsequenz der Quarantäne umzusetzen.“ Beckmann erklärt: „Ich sehe nicht, wie die Konsequenz hieraus erfüllt werden kann. Es gibt 8,3 Millionen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen und 2,4
Millionen Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen. Wo sollen für diese Mund-Nasen-Schutzmasken herkommen? Und selbst, wenn es gelingen würde, ausreichend Masken zumindest für die Abschlussklassen zu beschaffen: Wie soll 10-Jährigen (welche die Arbeitsgruppe ja als erstes wieder in der Schule sehen würde) vermittelt werden, diese den ganzen Tag zu tragen, nicht daran
anzufassen, keine Scherze damit zu machen?“ Weiter wird in der Leopoldina-Stellungnahme ausgesagt: „Eine Gruppengröße von maximal 15 Schülerinnen und Schüler wäre möglich, wenn entsprechend große
Klassenräume zur Verfügung stehen.“ Der VBE Bundesvorsitzende kommentiert: „Ich möchte das klar ist: Das bedeutet, dass jede Klasse geteilt werden müsste!
Trotzdem ist diese Aussage noch zu schwammig. Es wird provoziert, dass vielmehr auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler als auf die räumlichen Möglichkeiten fokussiert wird. Wichtig für Schulleitungen und Lehrkräfte wären konkrete Maßzahlen, welche die Gegebenheiten im Raum (Platz vor der Tafel, Schränke etc.) einbeziehen und lediglich die wirklich verfügbaren Raumgrößen als
Grundfläche heranziehen. Es braucht klare, nachprüfbare Standards.“
Zudem betont Beckmann den immensen logistischen Aufwand: „Die letzten Wochen waren für Lehrkräfte und Schulleitungen eine enorme Kraftanstrengung. Sich nun zwischen Präsenzunterricht für die eine Klasse und dem Bereitstellen von Aufgaben für die andere Klasse aufzureiben plus sich zu überlegen, was die Präsenzklasse in ‚Heimarbeit‘ erledigen kann, wie es die Leopoldina vorschlägt,
erhöht den Druck noch weiter. Mit der Ausdünnung des Stundenplans ist es nicht getan. Vielmehr muss auch geprüft werden, welche Inhalte verschoben oder gar weggelassen werden können. Wichtig ist, Schulen und auch Schulträgern notwendige Vorlaufzeit zu geben, um das zu organisieren. Und: Wer glaubt, mit dem ersten Tag der Schulöffnung könne regulärer Unterricht stattfinden, der irrt. Es wird zuerst darum gehen müssen, sensibel für die Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen in den letzten Wochen zu sein und sich Zeit für den Austausch zu nehmen.“
KMK entscheidet gegen VERA 3 und VERA 8
„Wir wissen, welche zusätzliche Belastung die Durchführung der externen Lernstandserhebungen, sei es der IQB-Bildungstrend, Vera 3 und 8 oder auch PISA, für Lehrkräfte bedeuten. Wir begrüßen daher die Entscheidung der Kultusministerkonferenz (KMK), den IQB-Bildungstrend zu verschieben und die Teilnahmeverpflichtung für Vera 3 und 8 aufzuheben. Das ist ein wichtiges Signal an die Lehrkräfte, sich auf ihre Kernarbeit zu fokussieren. Denn wenn der Lehrbetrieb wieder regulär an den Schulen aufgenommen werden kann, haben diese ganz andere Herausforderungen. So muss es zunächst darum gehen, die Schülerinnen und Schüler wieder an Strukturen zu gewöhnen, ihnen Raum zu geben, über Erlebtes zu berichten und fachlich zu versuchen, den Lernstand entsprechend der Fähigkeiten der
Kinder wieder sukzessive anzugleichen. Vergleichstest haben hier keinen Platz. In den letzten Jahren hat die KMK immer wieder deutlich gemacht, wie wichtig ihnen diese Instrumente sind. Deshalb zeigt die Entscheidung den Ernst der Lage, aber auch das umsichtige und einheitliche Handeln der Länder. Einmal mehr wird mit der Verständigung auf einen allgemeinen Rahmen der Bildungsföderalismus gestärkt“, kommentiert Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), die aktuelle KMK-Entscheidung.
Umfrage Schul-Barometer: Corona und aktuelle Herausforderungen in Schule und Bildung
Das Schul-Barometer sammelt Wünsche, Bedürfnisse, Meinungen und Erfahrungen zur aktuellen Schulsituation bis Sonntag (5.4.2020):
Es richtet sich an:
- Schülerinnen und Schüler
- Eltern
- Schulleitung
- Schulkollegien (Mitarbeitende der Schule: Lehrer*innen, Sonderpädagog*innen, Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen…)
- Schulverwaltung/Schulaufsicht
- Unterstützungssystem (Fort-/Weiterbildung, Schulentwicklungsbegleitung…)
Hier könne Sie das Schreiben, des Schul-Barometers herunterladen:
Ausstellung „Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte“
Anlässlich des 75. Todestages von Anne Frank in diesem Jahr holen die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, der Filmpark Babelsberg und das Anne Frank Zentrum Berlin die Wanderausstellung „Deine Anne. Ein Mädchen schreibt Geschichte“ des Anne Frank Zentrums vom 10.08. bis zum 28.08.2020 in den Filmpark Babelsberg/Caligari Halle (Marlene-Dietrich-Allee 9, 14482 Potsdam) nach Potsdam.
Wir laden Sie und Ihre Schülerinnen und Schüler herzlich ein, die Ausstellung zu besuchen!
Außerdem suchen wir engagierte Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren, die sich im Rahmen der Ausstellung in einem zweitägigen Seminar zu AusstellungsbegleiterInnen ausbilden lassen und anschließend andere Schulklassen durch die Ausstellung führen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ausstellung und einen Flyer.
Zögern Sie nicht, bei Fragen direkt anzurufen oder schreiben Sie eine Email!
Kontakt: Martin Fischer, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit,
Tel.: +49 331 7019-287 / Martin.Fischer@freiheit.org
Pressefreiheit, was ist das? Material für Lehrkräfte an Schulen
Reporter ohne Grenzen hat eine Weltkarte für Lehrkräfte entwickelt, die Interessierten einen Handlungsfaden für Themen wie Medienkompetenz, Pressefreiheit und Umgang mit sozialen Medien im Unterricht bereitstellt. Auf der Vorderseite ist eine Weltkarte abgebildet, die einen guten Überblick darüber gibt, wie es weltweit um die Pressefreiheit bestellt ist. Die Rückseite bietet neben Informationen zu den angesprochenen Themenfeldern auch Vorschläge für eine weitergehende Beschäftigung mit dem Komplex Presse- und Informationsfreiheit: Spiele, Grundlagentexte und die vollständige Rangliste der Pressefreiheit.
Die Karte kann ab sofort kostenlos im Klassensatz bei der Organisation bestellt werden, es fallen lediglich Portokosten an. Zusatzmaterial, digitale Weltkarte sowie Bestellmöglichkeit unter www.reporter-ohne-grenzen.de/jugend
Schulwettbewerb „Echt kuh-l!“ zur nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährung
„Echt kuh-l!“ der bundesweite Schulwettbewerb des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, startet in eine neue Runde – in einem neuen Design!
Worum geht’s?
„Echt kuh-l!“ ist der bundesweite Schulwettbewerb zur nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 bis 10 aller Schulformen sind eingeladen mitzumachen. „Echt kuh-l!“ beschäftigt sich mit den Themen Ökolandbau, nachhaltige Landwirtschaft und Ernährung. Der Wettbewerb stellt dabei jedes Jahr ein anderes Thema heraus.
Diesmal dreht sich alles um Klimawandel und Klimaschutz in der Landwirtschaft. Unter dem Motto „Klima. Wandel. Landwirtschaft. – Du entscheidest!“ sollen Kinder und Jugendliche die Zusammenhänge von Klimaveränderungen, Landwirtschaft und Ernährung verstehen. Einsendeschluss ist der 4. April 2020. Weitere Informationen gibt’s unter www.echtkuh-l.de.
Jetzt bewerben: Leseclub oder media.lab einrichten
Um die Lesemotivation sowie die Lese- und Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu steigern richtet die Stiftung Lesen auch weiterhin in 2019 und 2020 neue
- Leseclubs für Kinder im Alter von 6-12 Jahren und
- media.labs für Kinder und Jugendliche im Alter von 12-18 Jahren ein.
Bereits rund 10.000 Kinder und Jugendliche besuchen regelmäßig die ca. 350 Leseclubs und media.labs im Rahmen des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. Dort werden sie von rund 1.000 Ehrenamtlichen unterstützt, die viele kreative Aktionen anbieten: Vom Vorlesen über Bastelaktionen hin zu Projekten mit digitalen Medien. Bewerben können sich alle Einrichtungen, die Zugang zu bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen haben. Die Förderung besteht aus einer umfangreichen Medienausstattung sowie Weiterbildungsangeboten und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer/-innen.
Schulen können Standort eines Leseclubs oder media.labs sein und die regelmäßigen Angebote z. B. im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften im Offenen oder Gebundenen Ganztag umsetzen. Um einen Leseclub und ein media.lab zu erhalten, ist eine Bewerbung von zwei lokalen Bündnispartnern bei der Stiftung Lesen möglich. Die Bewerbungsbögen für die Leseclubs und media.labs können auf www.leseclubs.de heruntergeladen werden.
