In der Bildung der Kinder und Jugendlichen liegt die Zukunft Brandenburgs

Grundsätze des Brandenburgischen Pädagogen-Verbandes zur Landtagswahl 2024 in Brandenburg

Ja! Das sagen alle Politiker:innen vor der Wahl. Und nach der Wahl? An folgenden Grundsätzen wollen wir die Kandidatinnen und Kandidaten für den neuen Landtag messen.

  1. Bildungspolitik ist Investitionspolitik
  • Unterricht ist in jeder Jahrgangsstufe und in jedem Fach durch dafür qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen zu erteilen.
  • Wir fordern:
  • keine Erhöhung von Unterrichtsverpflichtung,
  • Beibehaltung von Möglichkeiten der Teilzeit,
  • Abbau von Bürokratie, Erleichterung von Verwaltungsprozessen,
  • keine Streichung der Ermäßigung aus Altersgründen,
  • Ermäßigungstatbestände für besondere Aufgaben.
  • Es ist zu garantieren, dass Lehrpersonen ohne Lehramtsausbildung vor dem Einsatz, spätestens jedoch am Beginn des Unterrichtseinsatzes eine Pädagogische Grundqualifizierung erhalten.
  • Um Lehrpersonen langfristig im Schuldienst zu binden, ist ihnen mittelfristig eine Weiterqualifizierung mit dem Ziel einer Qualifizierung bis zum Lehramt anzubieten. Das Land Brandenburg hat dafür geeignete Angebote zu schaffen und zu finanzieren.
  • Damit diese Seiteneinsteigenden die passende Weiterqualifizierung erhalten, ist ihre Lehrtätigkeit regelmäßig (mindestens zweimal je Schuljahr) zu beurteilen und ein individueller Weiterbildungsplan mit jedem Betroffenen zu erarbeiten.
  • Die territoriale Konzentration oder die Konzentration auf einzelne Schulen oder Schulformen mit Lehrkräften, die über den Seiteneinstieg in den Schuldienst gelangt sind, ist zu vermeiden.
  • Unbesetzte Stellen werden befristet kapitalisiert und den Schulen als frei verfügbares Budget zur Verfügung gestellt.
  • Seiteneinsteiger im Kitabereich müssen ähnlich wie Seiteneinsteiger im Schulbereich vor ihrem Einsatz qualifiziert werden und die Möglichkeit eines qualifizierten Berufsabschlusses erhalten.
  1. Schulstruktur, Lerninhalte, bildungspolitische Projekte
  • Gemeinsames Lernen, Inklusion und Integration aufgrund von verstärkter Migration sind Realität in den Schulen. Sie sind mit ausreichend Personal (Zweitlehrer, Sonderpädagogen, pädagogische Unterrichtshilfen, Lernbegleiter) abzusichern.
  • Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten sind auch weiterhin unabdingbar.
  • Zentrale Vergleichstests sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Sie sollen digital durchgeführt und ausgewertet werden.
  1. Lehrerausbildung und Lehrerweiterbildung
  • Die angebotenen Studienplätze sind am Bedarf zu orientieren!
  • Das Lehramtsstudium muss praxisnah sein.
  • Schwerpunkte in der Bachelorphase müssen neben den Fachwissenschaften Erziehungswissenschaften und Psychologie sowie Methodik und Didaktik sein. Die Masterphase ist berufsbegleitend zu absolvieren.
  • Für die dritte Ausbildungsphase müssen bedarfsgerechte Fortbildungsangebote organisiert werden.
  • Fortbildungen und Dienstreisen sind grundsätzlich im dienstlichen Interesse anzuerkennen.
  1. Lehrerinnen und Lehrer
  • Keine Erhöhung der wöchentlich zu erteilenden Unterrichtsstunden in allen Schulformen!
  • Für jede über den eigentlichen Unterricht und seine Vor- und Nachbereitung hinausgehende Aufgaben müssen Anrechnungsstunden gewährt werden.
  • Aufstiegsmöglichkeiten sind durch entsprechend vergütete Funktionsstellen zu schaffen.
  • Angemessene Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte in allen Lebensphasen sind zu gewährleisten.
  • Schulen und Lehrkräften müssen mehr Mittel für eine Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Arbeit von Lehrkräften ist öffentlich wertzuschätzen.
  • Würdigung und Anerkennung von besonderen Arbeitsleistungen im Schuldienst hat zu erfolgen.
  • Gewalt gegen Lehrkräfte, auch Gewalt in den Klassen und im Elternhaus, müssen stärker beachtet und entsprechende Beratungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Dazu ist ein Netz aus Beratungsstellen, Polizei und Psychologen zu schaffen und die Rechte der Lehrkräfte zu stärken.
  1. Personalausstattung unter Berücksichtigung des Demografiewandels bis 2030
  • Funktionsstellen sind ordentlich zu besetzen und zu vergüten. Die Laufbahnverordnung ist anzupassen.
  • Die Erhöhung der Vertretungsreserven auf mindestens 10 % ist erforderlich.
  • Die Obergrenzen der Klassenfrequenzen sind zu senken.
  • Lehrerinnen und Lehrer müssen von allen nichtpädagogischen Tätigkeiten entlastet werden.
  • Eine angemessenen Stellenzahl für Sozialarbeit an Schulen, Schulpsychologen sowie anderen Professionen multiprofessionaler Teams ist einzurichten.
  1. Digitalisierung und Schule
  • Die Landesregierung hat ein Digitalkonzept zu erstellen und zu realisieren, welches den Bereich Bildung einschließt.
  • Es müssen insbesondere landesweite Mindeststandards für die Ausstattung der Schulgebäude und Schüler- und Lehrerarbeitsplätzen festgelegt werden.
  • Für die Nutzung der künstlichen Intelligenz in der Schule müssen rechtsverbindliche Festlegungen getroffen werden.

Diese Grundsätze wurden beschlossen auf der Sitzung des erweiterten Landesvorstandes des BPV am 18.11.2023.

 

Brandenburgischer Pädagogen-Verband

Präsident: Hartmut Stäker

Kontakt:         staeker@bpv-vbe.de

 

Stress im Klassenzimmer verringern und Lehralltag in Balance meistern

Der Regionalverband Barnim-Uckermark lädt Sie nach den Sommerferien zu einer spannenden Fortbildungsveranstaltung ein. Lassen Sie uns gemeinsam präventiv und proaktiv Stress verringern und einen guten Start in das Schuljahr begehen!

Alle Informationen auf einen Blick:

  • 27.08.2024 von 09:30 bis 16:00 Uhr (inkl. Pausen)
  • Anmeldung per Mail direkt hier als Antwort an schierhorn@bpv-vbe.de
  • Ort: Schule am Kirschgarten, Neuer Schulweg 10, 16321 Bernau bei Berlin
  • Referentinnen: Dr. Eva Fenrich, Ulrike Loy
  • Schwerpunkte: Neue Wege der Regulation und praxisorientierte Anregungen zur akuten Stressbewältigung für Sie und Ihre Lernenden. Unterrichtsstörungen und Stress reduzieren, Lernstoff besser verarbeiten. Achtsamer Umgang mit Emotionen von Lehrkräften und SuS. Konkrete Übungen vor Ort, Fallbeispiele und Gelegenheiten zum Erfahrungsaustausch
  • Teilnahmegebühr: für BPV-Mitglieder kostenlos, für Nicht-Mitglieder 20,- € (inkl. Pausenversorgung)

Norddeutscher Lehrkräftetag

Gemeinsam mit den Nordverbänden des Verband Bildung und Erziehung (VBE) veranstaltet der Verband Bildungsmedien am Samstag, den 14. September 2024, in der StadtHalle Rostock wieder den Kongress „Norddeutscher Lehrkräftetag“.

Das Motto lautet „KI – Grenzen und Möglichkeiten für die Schule der Zukunft“.

Hauptvortrag von: Pavle Madzirov M.A., Bestseller-Autor, KI Experte Education and Leadership, Schulleiter

zum Thema: „Smart Teaching: Mit künstlicher Intelligenz effizienter und entlastender an Schulen arbeiten!“

Im Anschluss können sich die teilnehmenden Lehrkräfte auf drei Zeitschienen ihr persönliches Programm zusammenstellen und in den Pausen die begleitende Bildungsmedienausstellung besuchen.

Anmeldung und Informationen unter: https://bildungsmedien-kongresse.de/veranstaltungen/norddeutscher-lehrkraeftetag/rostock-2024/veranstaltung

Deutscher Schulleitungskongress

Der Deutsche Schulleitungskongress (DSLK) ist die größte Veranstaltungen für Schulleitungen im deutschsprachigen Raum. Der Kongress bietet eine Plattform, um aktuelle Themen der Bildungspolitik zu diskutieren und die Schulleitungsgemeinschaft zu vernetzen. Beim Deutschen Schulleitungskongress vom 07. – 09. November 2024 erwartet Sie ein Premium-Kongressprogramm mit renommierten Top-Speakern in zukunftsweisenden Vorträgen, Workshops, Praxisforen und Diskussionsrunden zu aktuellen Themen.

Anmeldung und Information: https://deutscher-schulleitungskongress.de/programm/

Einladung zur Frühlingsfamilienausfahrt: Gräfliche Mühlen-Kahnführung in Straupitz (Spreewald)

Wir reisen am 27.04.2024 mit dem Überlandbus

von: Spremberg, Busbahnhof

um: 09:30 Uhr

Gegen 18:00 Uhr sind wir zurück.

 

Auf dem Programm stehen:

  • Besuch und Führung in der Holländerwindmühle. Hier kann frisch gepresstes Leinöl verkostet werden.
  • Wir stärken Leib und Seele bei einem typischen Spreewälder Mittagessen. Es können hier auch Spreewaldgurken verkostet werden. Und, wer noch was nach Hause mitnehmen möchte, kann Spreewälder Produkte erwerben.
  • Nach dem Essen verscheuchen wir die Mittagsmüdigkeit mir einer kleinen Orts- und Kirchenführung. Der Graf von Houwald wird uns dabei begleiten durch den Schlossbezirk begleiten.
  • Der Spreewaldkahn wartet schon auf uns. Wir fahren auf den Fließen in und um Straupitz.
  • Beim Anlegen sollte wir schon den Kaffeeduft schnuppern. Nach einem kurzen Fußweg warten schon ein Kaffeegedeck mit warmen Hefeplins und 2 Tassen Kaffee auf jeden.
  • Jetzt steht wieder der Bus bereit für unsere Fahrt zurück. Bevor es zu unserm Startpunkt zurückgeht, halten wir noch an der 1000jährigen Florentine-Eiche.

Wer Lust hat mitzukommen, meldet sich bis zum 12.04.2024 an unter holtsch@bpv-vbe.de

Anmeldungen nur von Mitgliedern aus dem Kreisverband Spree-Neiße. Dazu soll bei der Anmeldung mitgeteilt werden: Namen der mitfahrenden Personen, Mitgliedschaft dieser im BPV und eine Telefonnummer für Rückfragen

Die Anmeldungen werden nach Eingang angenommen. Nach den Ferien melde ich mich bei jedem/jeder. Erst dann teile ich die Kontonummer mit, auf die der Teilnehmerbeitrag vor Reisantritt zu überweisen ist.

BPV-Mitglieder bezahlen 30 Euro pro Person, Nichtmitglieder 40 Euro pro Person.

BPV-Fachtagung: Umgang mit herausfordernden Situationen

Der BPV lädt alle brandenburger Kolleginnen und Kollegen herzlich zur diesjährigen Fachtagung ein. Alle Daten auf einen Blick:

Datum:        24.04.2024

Ort:               Oberstufenzentrum II des Landkreises Spree-Neiße, Makarenkostraße 8/9, 03050 Cottbus

Zeit:             13.00-17.00 Uhr

Ablauf:

13.00 Begrüßung

13:15 – 15:15 Uhr Arbeit in den Seminaren

Seminar 1 – Umgang mit Unterrichtsstörungen und herausfordernden Kindern

und Jugendlichen

Referent: Thomas Klaffke

 

Seminar 2 – In der Ruhe liegt die Kraft – die persönliche Autorität stärken – Konflikte

konstruktiv lösen

Referentin: Klaudia Klaffke

 

Seminar 3 – Grundlagen des Schulrechts

Referent: Julius Nikolaus Herbst

 

Seminar 4 – Umgang mit ADHS und Autismus im Unterricht

Referent: Carsten Donath

 

15:15 – 15:30 Uhr Pause (Imbiss)

15:30 – 17:00 Uhr Arbeit in den Seminaren

 

Seminar 1 und 2 werden fortgesetzt

Seminar 3 und 4 Tausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Anmeldung bis zum 12.04.2024 unter holtsch@bpv-vbe.de

Für Mitglieder des BPV ist die Teilnahme kostenlos. Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder des BPV beträgt 15,00 Euro. Der Betrag ist bis zum 12.04.2024 auf das Konto des BPV – Kreisverband Spree-Neiße mit der IBAN DE46 1809 2744 0000 0936 61 zu überweisen.

Für die Fortbildungsveranstaltung ist die Anerkennung als Fortbildungs-Ergänzungsangebot beim MBJS beantragt.

Umsetzung der Verhandlungsergebnisse zum TV-L

Am 07.12.2023 fand die dritte und entscheidende Verhandlungsrunde zum TV-L in Potsdam statt.

Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Einsatz der Vertreter der Gewerkschaften gelohnt hat, sowohl am Verhandlungstisch als auch bei den Demos und Mahnwachen und Wirkung beim Arbeitgeber gezeigt hat.

 

Eckpunkte der Tarifeinigung sind:

1. Eine Inflationsausgleichszahlung von 3000 €. Davon

  • 1800 € im Dezember 2023 und
  • je 120 € monatlich von Januar 2024 bis Oktober 2024;
  • Diese Zahlungen sind steuer- und sozialabgabenfrei.

2. Die Erhöhung aller Einkommen um 200 € (Sockelbetrag) ab dem 01.11.2024.

3. Die Erhöhung der Einkommen um 5,5 % ab dem 01.02.2025.
(Der Mindestbetrag der Erhöhung muss einschließlich des Sockelbetrages mindestens 340 € betragen).

4. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 25 Monate.

 

Teilzeitbeschäftigte erhalten jeweils den entsprechenden Anteil des genannten Betrages.

 

Jetzt ist es wichtig, dass dieser Abschluss auf die Landes- und Kommunalbeamten und auf die betroffenen Pensionäre übertragen wird. Dazu hat bereits im Oktober die Landesregierung in der Ergebnisniederschrift „über die Gespräche zur Zukunftsfestigkeit des TV Umbau II sowie zu aktuellen Fragen des öffentlichen Dienst- und Arbeitsrechts“ die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes zugesichert. Voraussetzung ist grundsätzlich die Zustimmung des Landtages zu den erforderlichen Gesetzesänderungen in den Beamtengesetzen.

 

Die Befassung im Parlament mit der Inflationsausgleichszahlung für die Beamten fand am 20.12.2023 statt.

Nachdem der Landtag nun diese Gesetzesänderungen beschlossen hat, ist die Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen notwendig, damit die Mitarbeiter der ZBB die Zahlungen anweisen können.

Diese Zahlung kann also jetzt anTarifbeschäftigte und beamtete Lehrkräfte erfolgen.

Die Umsetzung wird aber vermutlich aus organisatorischen Gründen noch einige Wochen dauern.

 

Folgende Auszahlungsbeträge wurden festgelegt:

 

PersonenkreisBetrag für Dezember 2023Jan. 24 bis Okt. 24 monatlich
in Vollzeit Tätige1800,- €120,- €
in Teilzeit Tätigeanteilig entsprechend Teilzeit von 1800,- €anteilig entsprechend Teilzeit von 120,- €
PensionäreProzentual anteilig entsprechend des Ruhegehaltssatzs von 1800,- €anteilig entsprechend Ruhegehaltssatz von 120,- €
LAK1000,- €50,- €
in Elternzeit befindliche Beamte oder Tarifbe-schäftigte, sowie Rentner0,- €0,- €

 

Hartmut Stäker, Präsident des BPV

dbb-Vorsitzender Silberbach weist Kritik an Lehrkräften entschieden zurück

Die jüngste PISA-Studie hat den immensen Handlungsbedarf im Bildungsbereich offenbart. Andreas Schleicher wetterte daraufhin gegen Lehrkräfte.

Im Interview mit der Stuttgarter Zeitung sagte Schleicher unter anderem, dass der Lehrerberuf intellektuell nicht anspruchsvoll sei und dass Lehrkräfte „Befehlsempfänger“ seien, die sich ein Beispiel an China nehmen sollten. Darüber hinaus bestritt er die Belastung im Berufsalltag.

„Schleicher wird seiner Verantwortung als internationaler Koordinator der PISA-Studie nicht gerecht“, kritisierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 8. Februar 2024 in Berlin. „Diese realitätsferne Sichtweise wird uns nicht aus der Bildungsmisere helfen. Sie verkennt die erstklassige Arbeit, die die Kolleginnen und Kollegen Tag für Tag in den ihnen vorgegebenen Strukturen leisten. Wir laden Herrn Schleicher herzlich zu einem Schulbesuch ein, sodass er sich persönlich ein Bild von der alltäglichen Belastung unserer Lehrkräfte machen kann.“ Zudem belegten unzählige Studien das hohe Maß an Belastung der Lehrkräfte belegen, so der dbb Chef.

„Um die Bildungsqualität in unserem Land nachhaltig zu verbessern, müssen entschiedene Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel ergriffen und angemessene Rahmenbedingungen für die Beschäftigten gewährleistet werden. Pauschale Kritik an einer gesamten Berufsgruppe bringt uns da nicht weiter“, appellierte Silberbach.

Hintergrund
Die internationale Schulleistungsstudie PISA, die im Auftrag der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchgeführt wird, erfasst die Kompetenzen von 15-jährigen Jugendlichen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften. In der aktuellen Studie, die im Frühjahr 2022 durchgeführt wurde, haben die deutschen Schülerinnen und Schüler das bisher schlechteste Ergebnis erzielt. Der große Handlungsbedarf im Bildungsbereich wurde bereits zuvor von zahlreichen weiteren Studien belegt.

Ruheständler als Personalreserve? Wegfall der Hinzuverdienstgrenze ab 1.8.2024

Der akute Lehrkräftemangel steht in vielen Lehrerkollegien unserer Schulen der Altersstruktur gegenüber und Lösungen sind oft nicht in Sicht. Gern würden einige Schulen ihre erfahrenen Lehrkräfte behalten, aber die Gesetzeslage lässt es oft nicht zu.

Mit jedem, der in den Ruhestand geht, fällt eine erfahrene und gut ausgebildete Lehrkraft weg. Manche würden aus dem Ruhestand heraus ihre Schule durch Vertretung oder Zusatzangebote noch gern unterstützen. Dem steht für pensionierte Lehrkräfte, die nach wie vor vom Dienstherren alimentiert werden, bisher das Beamtengesetz im Wege. Bei einer Tätigkeit der Pensionäre entstehen Einkommenseinbußen und unbezahlte Tätigkeiten sind versicherungsrechtlich nicht abgedeckt. Also gehen guter Wille und Realität nicht auf demselben Weg, obwohl jede Lehrkraft und sei es auch stundenweise in vielen Schulen gebraucht wird.

Wie ist die Gesetzeslage bisher?

Für Beamtinnen und Beamte, die dienstunfähig sind (was nicht auf einen Dienstunfall beruht) oder die aufgrund der Nutzung der Antragsaltersgrenze (mindestens 63 Jahre, siehe § 46 Absatz 1 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes) in den Ruhestand gegangen sind, gilt aktuell eine Hinzuverdienstgrenze von 71,75% der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet. Die Pension und der Hinzuverdienst (auch Pension + Renteneinkünfte) dürfen also diese prozentuale Grenze nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, erfolgt eine Kürzung der Pension um diesen Überschreitungsbetrag. Man arbeitet also teilweise umsonst.

Wie ist die neue Situation?

Dieses Problem wurde nun erkannt und Möglichkeiten geschaffen, pensionierte Lehrkräfte bei Bedarf, problemlos für den Unterricht oder andere pädagogische Tätigkeiten einzusetzen. Diese temporäre Änderung der Hinzuverdienstgrenze wurde für sieben Jahre ermöglicht. Danach soll der Bedarf erneut geprüft werden.

Diese Änderung des § 74 des Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetzes soll möglichst ab dem 1. August 2024, spätestens aber ab 1. Januar 2025 gelten. Dies hat die Landesregierung mit den Gewerkschaften und Verbänden in der Ergebnisniederschrift über „die Gespräche zur Zukunftsfestigkeit des TV Umbau II sowie zu aktuellen Fragen des öffentlichen Dienst- und Arbeitsrechts“ am 17./ 18. Oktober 2023 in Potsdam vereinbart.

Damit diese Verbesserungen in der Personalplanung für das kommende Schuljahr 2024/25 noch berücksichtigt werden kann, erfolgte die notwendige Gesetzesänderung bereits.

Bei Tarifbeschäftigten stellte das kein Problem dar, da ab dem 01.01.2023 für Rentner und Rentnerinnen die Zuverdienstgrenzen abgeschafft wurde, egal ob man mit 63, 64 Jahren oder mit Erreichen der Regelaltersgrenze in die Rente geht.

Jeder, der sich also mit dem Gedanken trägt, im Ruhestand weiter zu arbeiten, auch stundenweise, sollte seine Bereitschaft in der „Wunschschule“ oder im Schulamt rechtzeitig signalisieren.

Sie müssen aber wissen, dass man sowohl als Pensionär als auch ehemals Tarifbeschäftigter für diese Tätigkeiten als Tarifbeschäftigter der Stufe 1 (max. 3) eingestellt wird.

Endlich Entlastung ermöglichen!

  • Lehrkräftemangel besiegt? Studie der Bertelsmann Stiftung sieht schon 2024 leichten Überschuss an Grundschullehrkräften.
  • VBE-Chef Brand kritisiert, dass sich Prognosen nur an Status Quo orientieren und nicht an tatsächlichen Aufgaben. Weitere Herausforderungen sind große Lerngruppen, zu geringe Kooperationszeiten und fehlende Fortbildungsmöglichkeit. Fraglich ist auch, wie groß Überschuss nach Rückführung der Abordnungen ist.
  • Er fordert 110 Prozent Lehrkräfte an Schulen, die gemeinsam mit Mitgliedern multiprofessioneller Teams Unterricht gestalten.

Eine Studie der Bertelsmann Stiftung, die heute veröffentlicht wurde, zeigt zwar, dass der Lehrkräftemangel insgesamt bestehen bleibt. Gleichzeitig heißt es, dass schon zum nächsten Schuljahr ausreichend Grundschullehrkräfte auf dem Markt sein sollten, um den Status Quo aufrecht zu erhalten, sowie ein leichter Überschuss. Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, warnt aber vor voreiligen Schlüssen: „Die Begeisterung über das nahende Ende des Lehrkräftemangels an Grundschulen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bedarfszahlen nur am Status Quo orientiert sind. Aber die Prognosen müssen sich endlich an den tatsächlichen Aufgaben, die an Schule herangetragen werden, orientieren. Inklusion, Ganztag und die zunehmende Heterogenität stellen Anforderungen an Lehrkräfte, die nicht allein zu stemmen sind. Zumal die Lerngruppengrößen vielerorts stetig hochgesetzt wurden. Eine Verkleinerung ist dringend angeraten.“

Offen sei zudem, so Brand, wie groß der Überschuss sei, wenn alle Lehrkräfte, die an die Grundschule abgeordnet sind, wieder an die ursprüngliche Schulform zurückkehren würden: „In den letzten Jahren wurden viele Wege gegangen, um den Unterricht in der Grundschule zu gewährleisten. Die Kolleginnen und Kollegen leisteten Großes und sind über ihre Grenzen hinausgegangen. Jetzt ist es an der Zeit, sie zu entlasten.“

„Der Vorwurf des Einzelkämpfertums wird immer wieder erhoben. Dabei ist es schlicht die Konsequenz der Bildungspolitik, wenn nicht ausreichend Kooperationszeiten im Deputat inbegriffen sind und jede Lehrkraft auf Fortbildung den Ausfall von Schulstunden oder gar -tagen für die Lernenden verantworten muss“, so der VBE-Chef weiter. Deshalb fordert der VBE eine auskömmliche Personaldecke, mit der neben Zeiten für Fortbildung und Kooperation auch krankheitsbedingte Abwesenheiten besser abgefedert werden können. Dafür braucht es mindestens 110 Prozent Personal an den Schulen, ergänzt um Mitglieder eines multiprofessionellen Teams.

Nicht zuletzt erwartet der VBE Bundesvorsitzende Brand, dass nicht alle Schulen gleichermaßen von dem zu erwartenden Überschuss an Grundschullehrkräften profitieren werden: „Wir haben in den letzten Jahren sehr deutlich gesehen, dass Schulen, an denen aufgrund der immensen Herausforderungen die höchste pädagogische Expertise notwendig wäre, die höchsten Seiteneinstiegsquoten verzeichnet wurden. Es bleibt anzunehmen, dass Schulen in herausfordernden Lagen weiter keine angemessene Personalausstattung bekommen werden.“